Hallo alle zusammen,
mich würde gerne interessieren was man gegen falsch beschuldigung unternehmen kan.
z.B. Person A beschuldigt Person B einen Diebstahl begangen zu haben.
Person A vermisst eine Radkappe (Bauart A),begibt sich auf die Suche und
findet eine Radkappe (Bauart A) auf dem Tiefgaragenstellplatz der Person B.
(hat 4 Radkappen Bauart B)
Zum Zeitpunkt des Fundes durch Person B sind es aber 3 Radkappen Bauart
B und eine Radkappe Bauart A. (Tiefgarage stand 2 Wochen lang offen,da das Tor defekt ist)
Person A ruft die Polizei
und behauptet dass Person B diese von seinem Kfz geklaut hat,die Polizei stellt die Radkappe Bauart A sicher.
Einige Tage später wird von der Polizei der Person B mitgeteilt ob man mit der einstellung des verfahrens einverstanden ist, weil Person A seine Anzeige zurückzieht (Mangel an Beweisen vermutlich) und diese Radkappe Bauart A von der polizei ausgehändigt bekommt.
So, Person A hat die Anzeige zurückgezogen ,1 Radkappe Bauart A bei Person A und nur noch 3 Radkappen Bauart B bei Person B.
Person B braucht seine Radkappen garnicht, macht nix das eine fehlt!!!
Worum es geht ist eigentlich, dass man einer sache beschuldigt wurde die man nicht begangen hat.
Was kann Person B gegen Person A machen, damit diese wegen falscher Beschuldigung bestrafft wird?
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Wie kann man jemanden wegen falscher Beschuldigung bestrafen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wahrscheinlich gar nichts, da Person A vermutlich nur zur Polizei gesagt hat: "Meine 1 Radkappe Bauart A ist weg, und hier, auf dem Stellplatz von Person B sind 3 Radkappen Bauart B und 1 Radkappe Bauart A - das könnte meine fehlende sein". Das ist keine falsche Verdächtigung.
Anders sähe es aus, wenn Person A z.B. zur Polizei gesagt hätte: "Ich habe gesehen(!)
, wie Person B mir meine Radkappe geklaut hat." Das wäre dann eine "falsche Verdächtigung".
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Ok danke für die schnelle Antwort!!!
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So ist es. Es kommt ja häufig vor, dass eine Anzeige erstattet und dabei auch gleich ein Verdacht geäußert wird, wer es gewesen sein könnte. Das ist nur dann eine falsche Verdächtigung, wenn der Anzeigende weiß, dass der Beschuldigte es nicht war und die Anzeige dennoch in der Absicht erstattet, dass ein Verfahren gegen den - zu Unrecht beschuldigten - eingeleitet wird. Genau das ist aber üblicherweise nicht der Fall, weil der Anzeigende halt das anzeigt, von dem er glaubt, dass es richtig oder wenigstens möglich ist.
Wenn sich dann herausstellt, dass er falsch lag (oder dem Besch. die Tat nicht nachgewiesen werden kann) und das Verfahren eingestellt wird, ergibt dies nicht automatisch eine falsche Verdächtigung durch den Anzeigenden.
Den verständlichen Ärger, eine Zeit lang Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens zu sein, hat der Angezeigte für umsonst.
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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"
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