Wie könnte dem Schuldner Kreditbetrug bewiesen werden ?

27. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Juris-Advocat
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie könnte dem Schuldner Kreditbetrug bewiesen werden ?

Hallo

Angenommen jemand ist bei seinem Bruder mit einem Nettoeinkommen von ca. 5.000 € angestellt. Er kann entsprechende Gehaltseingänge und Gehaltsabrechnungen vorlegen.

Infolgedessen gewährt ihm ein Kreditinstitut ein Darlehen in Höhe von 50.000 Euro.

Das Gehalt ist nicht wirklich ein Gehalt, sondern es wird nur auf das Konto des Kreditnehmers überwiesen und anschliessend zurückgezahlt.

Nach 2 Monaten kann der Schuldner die Kreditraten nicht mehr zahlen. Er gibt an, gekündigt zu haben und nun nur noch - auch aus gesundheitlichen Gründen - einen 400 € Mini-Job zu haben. Um Zahlungswilligkeit zu zeigen, bittet er um Stundung bzw. Ratensenkung auf angenommen 50 € bis er ein höheres Einkommen erzielt.

Wie wahrscheinlich ist eine Anzeige des Kreditinstitutes wegen Kreditbetruges ?
Wie könnte dem Schuldner Kreditbetrug bewiesen werden ?

Viele Grüsse
Juris-Advocat

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

quote:
Wie wahrscheinlich ist eine Anzeige des Kreditinstitutes wegen Kreditbetruges ?


Sehr wahrscheinlich. Außerdem wg. Verdacht auf Geldwäsche oder Steuerhinterziehung - an beide Beteiligten.



quote:
Wie könnte dem Schuldner Kreditbetrug bewiesen werden ?


In dem man z.B. feststellt, dass niemals Lohnsteuer, Sozialabgaben etc. gezahlt wurden (5.000,- EUR netto wären ~10.000,- Brutto, d.h. rund 5.000,- wären an Abgaben angefallen!!)

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#2
 Von 
Juris-Advocat
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

@Snuggles

Für die Abführung der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dieser Umstand kann also nicht dem Arbeitnehmer angelastet werden.

Fraglich ist bei diesem Fall inwieweit die engen verwandtschaftlichen Beziehungen eine Rolle spielen.

Du meinst also, dass in jedem Fall die entsprechenden Träger angefragt werden, inwieweit Beiträge geleistet wurden ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

quote:
Für die Abführung der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dieser Umstand kann also nicht dem Arbeitnehmer angelastet werden.


Hinsichtlich der Steuerhinterziehung und der Nicht-Abgabe von Sozialabgaben ist nur der AG-Bruder dran, richtig. Aber der Umstand ist ein starkes Indiz darauf, dass die ganze Geschichte überhaupt nur eingefädelt wurde, damit der AN-Bruder seinen Kreditbetrug durchziehen kann. Insofern betrifft es auch ihn.

quote:
Du meinst also, dass in jedem Fall die entsprechenden Träger angefragt werden, inwieweit Beiträge geleistet wurden ?


Wenn der AN-Bruder bei seiner Geschichte bleibt = natürlich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Jedenfalls wird es nicht so funktionieren, daß die Beteiligten dann vor Gericht das Unschuldslamm spielen und sagen "beweist uns doch, daß das gefaket war".
Gerichte sind nicht dumm, und wer meint, besonders schlau zu sein und schlauer als die Richter, guckt am Ende sehr dumm aus der Wäsche bzw. durch Gitterstäbe.

Wenn dann der Bruder nicht mal sagen kann, wieso er dem Betreffenden 5 Mille netto (!) gezahlt haben will, obwohl der vermutlich nicht mal Mittlere Reife hat, wird es richtig lustig. Mit "wieso, darf ich nicht jedem zahlen, was ich will?" wird man da nicht weit kommen.

Irgendwie glaubt immer jeder, er wäre sooo schlau und müßte nur ein wenig Umgehungstatbestände bauen und schon könne ihm keiner mehr was. Wenn das so einfach wäre, wäre ich schon Multimillionär. ;)

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