Wie lange dauert es?

25. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
hasanabuabu
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie lange dauert es?

Hallo,
Ich habe am Samstag eine Anzeige bei der Polizei erstattet gegen eine ip Adresse die auf einer guthabenseite von meinem Konto was gekauft hat(75-100€).als Verdacht habe ich paar Mitarbeiter und Praktikanten benannt. Jedoch hat sich der Praktikant bei mir entschuldigt und mir das Geld wieder gegeben. So nun möchte ich die Anzeige am Freitag zurückziehen bzw der Polizei mitteilen dass sich alles geklärt hat. Kriegen die ganzen Verdächtigen bis dahin schon Post wegen Anhörung und wenn ich am Freitag der Polizei sage dass sich alles geklärt hat kriegen die Verdächtigen trotzdem Post oder nicht? Ich vermute dass die Anzeige eingestellt wird oder was denkt ihr?


-- Editiert von Moderator am 25.03.2015 14:41

-- Thema wurde verschoben am 25.03.2015 14:41

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde da ganz schnell vorbeigehen/hinschreiben, das das Ganze ein Missverständnis war weil jemand eine Information nicht weitergegeben hat.

Dann sollten die das stoppen. Die sind für jeden Fall froh der nicht weiter verfolgt wrden muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hasanabuabu
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

aber kriegt man bis dahin post also die angezeigten verdächtigten und danach?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Danach natürlich nicht mehr (außer -wahrscheinlich- der Praktikant).

Ob bis dahin, hängt von der Auslastung des Sachbearbeiters ab. Eher nicht.

Ob das Ermittlungsverfahren gegen den Praktikanten per öffentlichem Interesse fortgeführt wird, wird man abwarten müssen.

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#4
 Von 
hasanabuabu
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

die sache ist, ich möchte nicht dass der praktikant eine strafe kriegt oder auch nur einen brief.
wenn ich die anzeige zurückziehe, möchten sie dann nicht wissen wer es war oder warum ich es zurückziehe?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn man das so formuliert wie oben vorgeschlagen, dann werden da vermutlich keine großen Nachfragen kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
die sache ist, ich möchte nicht dass der praktikant eine strafe kriegt oder auch nur einen brief


Was Sie möchten, ist zweitrangig. Es handelt sich nicht um ein absolutes Antragsdelikt, dh. auch nach Rücknahme des Strafantrags kann weiterverfolgt werden. Die Erstattung des Geldes läßt eine Strafbarkeit nicht entfallen.

Zitat:
möchten sie dann nicht wissen wer es war oder warum ich es zurückziehe?


Doch, möchten sie.

Zitat:
Wenn man das so formuliert wie oben vorgeschlagen dann werden da vermutlich keine großen Nachfragen kommen.


Allerdings macht man sich dann auch der (vers.) Strafvereitelung schuldig, da der Hergang ja nicht so war...

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