Hallo,
Ich habe am Samstag eine Anzeige bei der Polizei erstattet gegen eine ip Adresse die auf einer guthabenseite von meinem Konto was gekauft hat(75-100€).als Verdacht habe ich paar Mitarbeiter und Praktikanten benannt. Jedoch hat sich der Praktikant bei mir entschuldigt und mir das Geld wieder gegeben. So nun möchte ich die Anzeige am Freitag zurückziehen bzw der Polizei mitteilen dass sich alles geklärt hat. Kriegen die ganzen Verdächtigen bis dahin schon Post wegen Anhörung und wenn ich am Freitag der Polizei sage dass sich alles geklärt hat kriegen die Verdächtigen trotzdem Post oder nicht? Ich vermute dass die Anzeige eingestellt wird oder was denkt ihr?
-- Editiert von Moderator am 25.03.2015 14:41
-- Thema wurde verschoben am 25.03.2015 14:41
Wie lange dauert es?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich würde da ganz schnell vorbeigehen/hinschreiben, das das Ganze ein Missverständnis war weil jemand eine Information nicht weitergegeben hat.
Dann sollten die das stoppen. Die sind für jeden Fall froh der nicht weiter verfolgt wrden muss.
aber kriegt man bis dahin post also die angezeigten verdächtigten und danach?
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Danach natürlich nicht mehr (außer -wahrscheinlich- der Praktikant).
Ob bis dahin, hängt von der Auslastung des Sachbearbeiters ab. Eher nicht.
Ob das Ermittlungsverfahren gegen den Praktikanten per öffentlichem Interesse fortgeführt wird, wird man abwarten müssen.
die sache ist, ich möchte nicht dass der praktikant eine strafe kriegt oder auch nur einen brief.
wenn ich die anzeige zurückziehe, möchten sie dann nicht wissen wer es war oder warum ich es zurückziehe?
Wenn man das so formuliert wie oben vorgeschlagen, dann werden da vermutlich keine großen Nachfragen kommen.
Zitat:die sache ist, ich möchte nicht dass der praktikant eine strafe kriegt oder auch nur einen brief
Was Sie möchten, ist zweitrangig. Es handelt sich nicht um ein absolutes Antragsdelikt, dh. auch nach Rücknahme des Strafantrags kann weiterverfolgt werden. Die Erstattung des Geldes läßt eine Strafbarkeit nicht entfallen.
Zitat:möchten sie dann nicht wissen wer es war oder warum ich es zurückziehe?
Doch, möchten sie.
Zitat:Wenn man das so formuliert wie oben vorgeschlagen dann werden da vermutlich keine großen Nachfragen kommen.
Allerdings macht man sich dann auch der (vers.) Strafvereitelung schuldig, da der Hergang ja nicht so war...
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