Wie offen mit dem Therapeuten sein nach Maßregelvollzug

18. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Cirzafop
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie offen mit dem Therapeuten sein nach Maßregelvollzug

Guten Morgen,
ich schildere kurz was zu meinem Background:

Zwischen 2016 und März 2021 war ich in der Maßregel in Bayern nach §63.
Ich hatte eine Psychose und habe heftige Sachen gemacht. Also niemanden getötet oder vergewaltigt, aber versuchter Totschlag hieß es am Ende im Urteil. Schuldunfähigkeit, deshalb nur Forensik.
Ich habe Medikamente bekommen und die haben sehr gut geholfen. Seitdem bin (oder war) ich komplett normal.
In der Klinik wurde ich sehr schnell gelockert und konnte schon zwischen 2017 und 2021 einen höheren Schulabschluss nachholen. Weil ich komplett symptomfrei war.

Im März 2021 bin ich mit Führungsaufsicht für 5 Jahre raus.

Im Oktober 2021 hat mich Corona erwischt. Heftig gewesen, sechs Wochen nur gehustet, trotz Doppelimpfung. Aber kein Schlau im Hals, immerhin. Bin ja auch erst 31 jetzt.

Kurz nach Neujahr 2023 hat es mich dann wieder erwischt.
Verlauf war anders, aber fast 40° Fieber gehabt über vier Tage. Aber ich habe festgestellt, dass ich seitdem halluziniere. Gelegentlich, nicht dauerhaft.
Aber ich sehe und höre Dinge, die nicht da sind. Ich weiß auch, dass die nicht da sind.
Es ist anders als vor meinen Taten. Da waren die Halluzinationen aggressiv. Und jetzt sind sie... da.
Also ich weiß, dass etwas nicht stimmt. Ich schätze es aber bislang nicht als gefährlich ein, aber mache mir trotzdem Sorgen.
Jetzt bin ich seit fast zwei Monaten "gesund", aber die Hallus bleiben. Ich nehme weiterhin meine Medis.
Aber es wird nicht besser.

Nun möchte ich mal wissen, ob ich darüber mit meinem Therapeuten sprechen kann / darf / sollte.
Ich habe Angst, dass die mich wieder einbuchten.
Sollte ich zuvor mit meinem Anwalt sprechen? Ich habe ja keinen mehr, mit der Entlassung ist die Pflichtverteidigung erloschen.


Danke euch schon mal für alle Antworten und ein schönes Wochenende euch allen!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Das ist meiner Ansicht nach nicht wirklich ne rechtliche Frage. Aber ja, Du kannst, darfst und solltest. Du willst ja sicher selbst nicht wieder dahin kommen, wo Du schon warst und gegebenenfalls diesmal tatsächlich irreversiblen Schaden anrichten, oder? Dir würde schon mal gut und zügig geholfen, eventuell kann man Dich ja medikamentös besser einstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Cirzafop):
Nun möchte ich mal wissen, ob ich darüber mit meinem Therapeuten sprechen kann / darf / sollte.

Ich denke das diese durchaus sinnvoll ist, denn zum einen weis man nie, ob und wann die wieder umschlagen könnten. Zum anderen sind die Hallus ja auch lästig ...
Und der Therapeut sollte auch entsprechenden Hilfs- / Gegenmaßnahmen ergreifen, das ist sein Job.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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