Wie schlüssig ist diese Argumentation vorm Gericht, um eine Verurteilung zu verhindern?

3. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip642905-56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie schlüssig ist diese Argumentation vorm Gericht, um eine Verurteilung zu verhindern?

Jemand schickte eine Beleidigende Email an einen Professor im Verwaltungsrat des Studentenwerks.

Die Geschaeftsfuehrin ist ebenfalls im Verwaltungsrat mit beratender Stimme.

In der Email schreibt man Managerin.

Der Professor ist nur ein Mitglied. kein Manager oder Managerin.
Er sagte mir, dass er betrunken war und wollte diese Email eher an die Geschäftssfuehrin schicken
und nicht an den männlichen Empfänger.

Als Beweis führt er an, dass Herr Richter männlich ist, während in der
E-Mail die Anrede "Managerin" verwendet wurde.er ist nicht als als
Manager tätig , sondern Mitglied des Verwaltungsrats. Aufgrund von
Hektik und Zeitdruck beim Verfassen der E-Mail hat er versehentlich
die falsche E-Mail-Adresse verwendet.
Basierend auf der Information, dass in der E-Mail die Bezeichnung
"Managerin" verwendet wurde, lässt sich vermuten, dass der Absender
tatsächlich die weibliche Geschäftsführerin meinte.

Ich gehe mal davon aus, dass der falsche Adressat sich nicht als
Geschädigter sehen kann, also folglich nicht strafantragsberechtigt ist.

Die Email war so

Email:

du bist ein Aschloch und dumm, wenn du im Verwaltungsrat nichtkritisch und sachlich mit meiner Beschwerde umgegangen bist.

Kindische und dumme Menschen in Verwaltungspositionen, die verhindern, dass es Fortschritte gibt.

Sie haben als Managerin das Fehlverhalten nicht kritisiert.


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116067 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von ip642905-56):
Wie schlüssig ist diese Argumentation vorm Gericht, um eine Verurteilung zu verhindern?

Das wirre Geschreibsel dürfte das Gericht eher dazu veranlassen, hier einen Fall der notwendigen Betreuung und der Pflichtverteidigung zu sehen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ip642905-56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist der Verwaltungsmitglied von der Beleidigung betroffen, wenn man von einer Managerin spricht?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116067 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von ip642905-56):
Ist der Verwaltungsmitglied von der Beleidigung betroffen, wenn man von einer Managerin spricht?

Das kann - je nach Kontext - durchaus sein.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ip642905-56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich hier um Mitglied im Verwaltungsrat. Also kein Manager.

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#5
 Von 
ip642905-56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Inhalt der E-Mail lautet: "Du bist als Managerin ******, weil du das Fehlverhalten deiner Mitarbeiterinnen duldest."

Ein Mitglied des Verwaltungsrats ist weder ein Manager noch eine Managerin. Zudem ist es nicht für die Mitarbeiterführung oder die Behandlung von Beschwerden gegen sie verantwortlich.

gemeint war er als wohl nicht. Kann er Strafantrag stellen, dass er beleidigt wurde?

Ein Vorsitzender im Verwaltungsrat ist in der Regel kein Manager im traditionellen Sinne. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats hat die Aufgabe, die Sitzungen des Verwaltungsrats zu leiten und die Umsetzung der Unternehmensstrategie zu überwachen. In einigen Fällen kann der Vorsitzende des Verwaltungsrats auch repräsentative Aufgaben wahrnehmen und das Unternehmen nach außen hin vertreten.

Die Geschäftsführerin hingegen ist normalerweise für die operative Leitung eines Unternehmens verantwortlich. Sie trifft Entscheidungen im Tagesgeschäft, führt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist für die Erreichung der Unternehmensziele zuständig. Die Geschäftsführerin kann als Managerin betrachtet werden, da sie eine Führungsrolle mit direktem Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens innehat.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116067 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von ip642905-56):
Ein Mitglied des Verwaltungsrats ist weder ein Manager noch eine Managerin.

Keine Ahnung wie man auf diese merkwürdige Theorie kommt. Mitglieder von Verwaltungsräten sind erstaunlich oft leitende Personen (neudeutsch "Manager").



Zitat (von ip642905-56):
Zudem ist es nicht für die Mitarbeiterführung oder die Behandlung von Beschwerden gegen sie verantwortlich.

Ein Verwaltungsrat ist ein mit Kontroll- und / oder Lenkungsfunktionen betrautes Organ.
Insofern ist auch diese Theorie falsch.



Zitat (von ip642905-56):
Kann er Strafantrag stellen, dass er beleidigt wurde?

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Wenn ich mir die bisherigen Ausführungen hier ansehe, dürfte es - bei bestehen von Personenidentität - am "können" scheitern, da es ihn wohl nicht gelingen würde, verständlich zu machen was sein Anliegen ist.
Aber in der Regel haben Verwaltungsräte Zugriff auf Personen die das professionell machen, insofern sollte man das delegieren.

Es steht in DE jedem frei einen Strafantrag zu stellen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
ip642905-56
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist dann Manager und nicht Managerin.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116067 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von ip642905-56):
Er ist dann Manager und nicht Managerin.

Richtig
Und die Verwendung einer weiblichen Form bei Männern wird bekanntermaßen gerne als Beleidigung genutzt.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Zitat:
Kindische und dumme Menschen in Verwaltungspositionen, die verhindern, dass es Fortschritte gibt.
Das ist überall im öffentlichen Dienst so.

Zitat:
Aufgrund von Hektik und Zeitdruck beim Verfassen der E-Mail hat er versehentlich die falsche E-Mail-Adresse verwendet.
Das sollte man ggf. etwas nachvollziehbarer erläutern können. So ohne weiteres ist es nämlich nicht einleuchtend, wie man an Stelle von "frau.geschäftsführerin@studentenwerk.de" dann versehentlich "professor.richter@universitaet.de" in die Tasten hämmern konnte.

Zitat:
Basierend auf der Information, dass in der E-Mail die Bezeichnung "Managerin" verwendet wurde, lässt sich vermuten, dass der Absender tatsächlich die weibliche Geschäftsführerin meinte.
Das ist aber nur eines von vielen Kriterien, die bei der "Deutung" dieser E-Mail zu berücksichtigen sein könnten, und ist eventuell auch schon mit einem Tippfehler oder "Gendern" zu erklären. Aus dem Kontext könnte sich ein anderes Bild ergeben. Und normalerweise gilt die Grundregel, dass der technische Adressat einer E-Mail auch tatsächlich der angedachte Empfänger ist.

Zitat:
wollte diese Email eher an die Geschäftssfuehrin schicken
Soll das ein Geständnis sein? Das könnte zugleich einen Unterlassungsanspruch der Geschäftsführerin begründen (des Professors sowieso).

Zitat:
Kann er Strafantrag stellen, dass er beleidigt wurde?
Vielleicht stellt auch ganz einfach die Geschäftsführerin den Strafantrag?

Ich würde hier erst einmal abwarten, was denn nun passiert. Und ich würde mir Gedanken darüber machen, in welcher Form und mit welchem Inhalt eine Bitte um Entschuldigung angebracht sein könnte.

-- Editiert von User am 4. September 2023 00:09

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#10
 Von 
JürgenP
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Entschuldigen, dass man sich in der eMail Adresse geirrt hat, die Person nicht gemeint war und wegen der Wortwahl dennoch entschuldigen mit der Bitte, die eMail der gemeinten Person nicht zukommen zu lassen, da man sich für die Wortwahl schämt und ihr den Inhalt der Mail nicht zumuten möchte. Man würde sich bei der Managerin noch separat entschuldigen.
2. Sich bei der Managerin entschuldigen, man habe eine eMail mit beleidigendem Charakter verfasst, die aber an den falschen Adressaten geschickt, bedauere den Inhalt und würde die Tat nun bereuen und nicht wiederholen.

Erstmal für Frieden sorgen, wenn man so klar im Unrecht ist. Das juristische wird dann vielleicht mal interessant. Ist aber egal, weil man ja im Unrecht ist und die Weichen mit den Entschuldigungen schon passend gestellt hat. Wichtiger ist aber, dass man sich die Leute nicht zu Feinden macht.

Mit etwas Glück kommt dann juristisch gar nichts und selbst wenn, dann wäre es die gerechte Strafe. Ich würde in dem Fall meine Entschuldigung noch einmal wiederholen und den Ausgang mitteilen, dann ist immerhin über die Genugtuung nach sühnender Strafe der Frieden wieder hergestellt.

Für die Kritik an sich: mag gerechtfertigt sein, kann man dann aber auch sachlich anbringen. Dafür ist es jetzt zu spät.

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