Wie verhalten?

7. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schrotflinte
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Wie verhalten?

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage. Heute Vormittag stand ein Polizeibeamter vor meiner Tür, der mir die Mitteilung machte, daß gegen mich ein Ermittlungsverfahren laufen würde. Der Sachverhalt ist folgender:

Im November 2005 (!) wurde in der Postfiliale in meinem Dorf ein Girokonto eröffnet. Die fragliche Person wies sich mit einem holländischen Personalausweis aus.

Im Dezember 2005 wurde in einer 200km weiter entfernt gelegenen Stadt ein Überweisungsträger ausgefüllt, wonach von Herrn X 4.100 Euro auf das Konto des Herrn Y überwiesen werden sollten.

Die Überweisung wurde nicht ausgeführt, da die Unterschrift des Herrn X nicht mit der im Computer der Sparkasse gespeicherten übereinstimmte, weitere Ermittlungen ergaben, daß sie gefälscht wurde.

Als Zahlungsbegünstigter war Herr Y abgegeben und als dessen Bankverbindung eben jenes im November in der Postfiliale eröffnete Konto. Der dort angegebene Name stellte sich als falsch heraus, offenbar handelte es sich bei dem holländischen Personalausweis um eine Fälschung. Als Adresse war allerdings jene angegeben in der ich zu diesem Zeitpunkt mit meiner Familie in einem Einfamilienwohnhaus lebte. Da ich der einzige Mann unter dieser Adresse war, wird nun gegen mich ermittelt.

Der Vorwurf lautet, daß ich mir mit einem falschen Ausweis dieses Konto eröffnet hätte und dann versuchte das Geld von Herrn X zu, ja, stehlen eben und auf mein neues Konto zu überweisen.

Ich kenne Herrn X aber überhaupt nicht, geschweige denn, daß ich Holländer bin oder über einen entsprechenden Ausweis verfüge. Ich weiß ja nicht einmal, wie ein solcher Ausweis aussieht, geschweige denn, daß ich einen fälschen könnte. Hinzu kommt, daß ich Italiener bin, was man auch sehr gut erkennen kann, also selbst wenn ich so bescheuert wäre und über ausreichend kriminelle Energie verfügen würde mir einen Ausweis zu fälchen, damit ein Konto zu eröffnen, würde ich nicht unbedingt einen holländischen wählen!

Ich habe dem Polizeibeamten mitgeteilt, daß ich nicht im entferntesten wüßte, was er überhaupt von mir will, ich mir keiner Schuld bewußt bin. Nun soll ich zur erkennungsdienstlichen Behandlung erscheinen und ich frage mich nun, ob es nicht klüger wäre einen Anwalt hinzu zu ziehen? Wobei ich diese Kosten eigentlich umgehen möchte, da ich nichts getan habe. Es geht ja hier nur darum, daß irgendein Scherzkeks meine Adresse angegeben hat.

Sollte ich in der Postfiliale einmal nachfragen, ob es dort nicht eine Überwachungskamera gibt? Dann würde ja belegt werden, daß ich an diesem Tag nicht einmal in dieser Filiale war - wovon ich sehr schwer ausgehe, da ich eigentlich nie dort bin - wobei das die Polizei doch zuerst überprüft haben müßte?

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antworten!


-- Editiert von Schrotflinte am 07.11.2007 14:37:29

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Gehe ich Recht in der Annahme, dass sich der einzige 'Beweis' darauf erstreckt, dass sie unter der benannten Adresse wohnhaft sind/waren???
Das die Polizei irgendwann/-wo mal anfangen muss zu ermitteln ist klar, aber das da eine ED-Behandlung folgen soll....versteh ich nicht.

Welcher § wurde für die ED-Behandlung genannt - wäre interessant, welche Alternative rangezogen werden soll...
Sie müssten eine Vorladung erhalten haben - oder läuft das bei ihnen 'auf Zuruf?
In dem Fall würd ich nicht mal hingehen - geschweige mich einlassen....

Die Überwachungsbänder -soweit überhaupt vorhanden- werden m.E. keinesfalls so lange aufbewahrt; wenn dann hätte die Polizei diese Szenen schon eingeholt!

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Aufnahmen der Überwachungskamera werden nach nunmehr 2 Jahren wohl nicht mehr vorhanden sein, das können Sie wohl vergessen.

Wenn Sie damit nichts zu tun haben, wundert mich, dass sie einer erkennungsdienstliche Behandlung unterzogen werden sollen. Da muss ja schon ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie bestehen.

Wenn die Anschrift das einzige ist, was in diesem Fall mit Ihnen zu tun hat, erscheint mir das als Beweis doch recht dürftig. Gibt es von diesem gefälschten Ausweis keine Kopie bei der Postbank? Darauf müsste doch auch ein Foto sein, dass dann ausschließt, dass es sich um Sie handelt?!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schrotflinte
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für Ihre Antworten. Ich habe keine Ahnung, ob noch irgendwelche 'Beweise' gegen mich vorliegen sollen, eigentlich ist das gar nicht möglich, weil ich wirklich nichts getan habe. Mir wurde nur mitgeteilt, daß bei der Eröffnung dieses Kontos eben diese Adresse angegeben wurde und doch wohl ich als einzige männliche, volljährige Person dort wohnhaft war. Nun, das stimmt so ja auch, aber ich habe niemals ein Konto auf der Postbank eröffnet. Nicht unter meinem Namen und natürlich schon gar nicht unter einem falschen. Ich weiß, daß ich bei der Sparkasse bei der Kontoeröffnung meinen Ausweis gezeigt habe, der damals auch kopiert wurde. Wenn das gängige Routine ist bei den Banken, müßte dort doch eine Kopie vorliegen und damit bewiesen sein, daß ich das nicht war.

Ich dachte, daß ich vielleicht zu dieser Behandlung soll um der Postangestellten Bilder von mir zu zeigen? Aber wie soll die nach zwei Jahren noch jemanden erkennen können, das ist doch auch unsinnig. Vielleicht wegen Fingerabdrücke auf dem Antragsformular? Ich gehe da ja gerne hin, wenn ich damit dazu beitragen kann, daß der Verdacht gegen mich widerlegt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich würde abraten, da (ohne Anwalt) hinzugehen. Die Polizei sollte lieber erstmal die Kontoeröffnungsunterlagen unter die Lupe nehmen und dabei auch das Foto auf dem gefälschten Pass (als Kopie). Sollte dies keinerlei Ähnlichkeit mit Ihnen haben, ist der Verdacht wohl vollends zurückzuweisen, denn die Angestellten der Postbank hätten das Konto wohl kaum eröffnet, wenn die Person vor ihrer Nase null Ähnlichkeit mit der Person auf dem Ausweis hat.

Diese 'Behandlung' klingt eher nicht so, als wenn Sie Fotos von sich selber zeigen sollen. Wenn überhaupt, dann werden dort Fotos von Ihnen geschossen (sogar kostenlos :) ).

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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