Wie weit darf die Polizei gehen???

30. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
iwsg01
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie weit darf die Polizei gehen???

Hallo,

vor einer Woche wurde ich am Bahnhof gefilzt.
Ich sollte als erstes alle meine Taschen leeren und wurde abgetastet. Daraufhin wurde ich ein Büro geführt indem mein kompletter Koffer und Handgepäck durchsucht wurde (ich kam gerade von einem Flug zurück). Ich kooperierte natürlich, obwohl ich dadurch meinen Zug verpasst habe.
Bis dahin war alles normal.
Aber als nächstes wurde ich, ohne jeglichen Anhaltspunkt von Drogen etc., wie ein Schwerstverbrecher in eine Einzelzelle geführt inder ich mich vor dem männlichen Beamten komplett nackt ausziehen musste.

Ohne jeglichen Anhaltspunkt!!!

Ist soein Vorgehen rechtsmäßig, obwohl kein Anhaltspunkt vorliegt?

Danke schon im Vorraus für eure Antworten



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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo iwsg01
Haben Sie die Polizeibeamten mal nach dem Grund der Maßnahme befragt ?

Gruß

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Üblicherweise teilen die Beamten ja den Grund dafür auch mit. Ohne den zu kennen kann nicht beurteilt werden, ob das Handeln der Polizeibeamten rechtmäßig war.

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#3
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Guten Abend ,

na so schlimm find ich das nicht, ne komplette Abfilzerei.
Haben die Herrschaften denn was gefunden ???

Übrigens unsere Ordnungshüter in grün dürfen sich hier alles erlauben und eventuelle Dienstaufsichtsbeschwerden laufen eh ins Leere.

Da Sie kooperativ waren und anscheinend weder Drogen, noch Waffen, etc. gefunden worden sind, wars das doch.
Oder steckt da mehr dahinter ????

Viele Grüße

nwg100

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#4
 Von 
iwsg01
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, war ne Standartuntersuchung. Einen speziellen Grund haben Sie mir natuerlich nicht genannt.
Drogen hatte ich natuerlich nicht dabei!

Wie haette ich mich in der Situation richtig verhalten sollen? Haette ich darauf bestehen sollen, einen Spuerhund oder aehnliches zu holen, oder was meint Ihr? Ich sehs einfach nicht ein, dass ich ohne Grund wie ein Schwerverbrecher behandelt werde.

Gibt es irgendeine Stelle bei der man sich wegen solchen Sachen beschweren kann?

Danke

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#5
 Von 
DirkHL26
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Schönen guten Abend !

Die Durchsuchung der Bundespolizisten war durchaus rechtmäßig !!! §43 Abs. 1 Nr. 4 BPOLG i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 BPOLG.

Ausreichend für eine solche Durchsuchung ist nr der Hinweis zur Begehung von Straftaten...d.h. der Verdacht oder das Magengefühl der Beamten reicht.

Die erste Maßnahme die wahrscheinlich getroffen wurde war eine ID-Feststellung nach § 23 BPOLG. Demnach ist die Bundespolizei berechtigt die Identität einer Person festzustellen und nach § 23 Abs. 3 BPOLG alle Maßnahmen treffen die dafür erforderlich sind.

Fraglich wäre allerdings die Verhältnissmäßigkeit der Maßnahme...aber da ich leider nicht dabei war...

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#6
 Von 
DirkHL26
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Achja vergessen habe ich noch etwas...Die Stelle an die sie sich wenden könnne... In der Regel (es klang als wären dieser Vorfall in einer größeren Stadt passiert) sind die ansässigen Bundespolizeiämter die richtigen Ansprechpartner für solche Fälle... Die Adressen sind unter www.bundespolizei.de bzw. über örtliche Polizeidienststellen zu erfahren.

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#7
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ iwsg01

ich hatte auch mal eine ähnliche Sache, da wurde ich wahllos angehalten, ... dann kam die Schiene guter Bulle, böser Bulle usw.

Dienstaufsichtsbeschwerde? Sinnlos.

Stellungnahme an Herrn Bouffier. Sinnlos, Standrdschreiben mit Auflistung der Rechte der Beamten, ... Eigensicherung, bla, ....

Was tun? Bei mir hat die Presse geholfen, ... Die beiden Herren Polizeibeamten haben eins auf deren Sack bekommen, von wegen Guter Bulle und Böser Bulle.

Als mündiger Bürger und Steuerzahler kannst du dir einiges gefallen lassen, musst es aber nicht. Wende dich an die Presse, nicht an die Bild, das ist zu kurzlebig, nimm Stern, Fous oder Spiegel, dort wird dann recherchiert. Beste Grüße

bad-homburger@arcor.de

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#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 413x hilfreich)

Sie können die Polizei schriftlich auffordern, die Maßnahme zu bestätigen und zu begründen. Nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder sind mündlich verfügte Verwaltungsakte nämlich zu begründen (z.B. §37 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes), wenn der Betroffene dies unverzüglich verlangt (dazu ist es noch nicht unbedingt zu spät) und ein berechtigtes Interesse daran hat (zum Beispiel um den Vorgang rechtlich zu prüfen). In disen Fall würde ich auch wenn das eigentlich aus den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung hervorgeht, insbesondere nach dem Umfang der Maßnahme fragen.

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#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 413x hilfreich)

(Doppelposting)

-- Editiert von danielB am 01.01.2006 21:14:45

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#10
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Respekt Bad-Homburger,

hätte ich das geschrieben, wär hier wieder die Hölle los.

Daher : Klasse Beitrag, eben net alles runterschlucke was die Grünkittel so alles anrichten.
Gerade gestern wieder mitbekommen. Fahrzeugkontrolle ( eine Frau, Kleinkind ordnungsgemäß im Kindersitz, aber volle Kanne die Griffel an der SIG-SAUER )
Mir fehlen nur noch die Worte über diese Berufsgruppe.

Viele Grüße

nwg 100

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

nwg100, was stört sie daran, wenn Polizisten etwas zur Eigensicherung unternehmen? Allein der unterbezahlte Beruf kann diese Leute doch nicht dazu zwingen, sich ungeschützt in mögliche Gefahrensituationen zu begeben.

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#12
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo wastl,

keine Mißverständnisse mehr.

Ich find halt einiges völlig übertrieben, was unsere Ordnungshüter so bei Polizeikontrollen anstellen.

Also alle 2 Jahre werd ich mal kontolliert.

Geht etwa so aus :

Nach Überprüfung meiner Personalien krieg ich mit gezogener Schußwaffe immer die acht angelegt, Auto wird komplett gefilzt, obligatorischer Alkitest und bisschen hier und da ( die üblichen Kommentare aus meinem BZR Auszug ) und dann darf ich weiterfahren.

Ich meine einfach, es wird ein wenig überzogen, es fehlt ein wenig am "Fingerspitzengefühl".

Gegen Eigensicherung der Beamten hab ich gar nichts.

Bitte glauben Sie mir eins :

Eigenschutz der Beamten find ich okay, nur es hilft doch nix. Bei ganz ganz schweren Jungs würde der Griff zur Dienstwaffe eh nicht helfen, es wäre dann schon zu spät.

Daher nix für ungut.

Ich kenn ne Menge "Sorry, Bullen, die lachen da drüber und die meisten sind ganz nett. Ist eben ein stressiger Job mit allem drum und dran.

Okay Wastl ?

nwg 100

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 413x hilfreich)

Inwieweit die Sachen wirklich so vorgefallen sind, wie sie im Internet stehen kann ich nicht wirklich beurteilen (war noch nie in Gießen und kenne auch keinen der Polit-Aktivisten von dort), doch was man im Internet aus dem Umfeld der Projektwerkstatt Saasen (www.projektwerkstatt.de) über die Vorgänge der Justiz in Gießen (von dort kommt auch Bouffier) lesen kann, läßt, wenn es so gewesen sein sollte, durchaus einige Zweifel an Polizei und Justiz im Bundesland Hessen aufkommen. Seine Behörde ist auch wesentlich dafür verantwortlich, dass es in Hessen einen neuen Fall eines politisch motivierten Berufsverbot im öffentlichen Dienst gibt.
Wenn man sich in einer solchen Sache an die Politik wenden möchte, dann wird man beim zuständigen Minister wohl nicht viel erreichen, der stellt sich im Zweifel vor seine Leute. Erfolgsversprechender ist es, wenn man sich an die Politik wendet, dies entweder als Petition oder durch Kontaktaufnahme zu geeigneten Abgeordneten der kleineren Parteien, zu tun. Wenn diese ihre parlamentarische Rechte wahrnehmen, muß die Regierung zu solchen Vorgängen sogar Stellung nehmen...

-- Editiert von danielB am 03.01.2006 00:50:45

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#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Wenn ich kontrolliert werde zeige ich meine Papiere, zeige den Erste-Hilfe-Kasten, wünsche einen schönen Tag und fahre weiter. Aber mein BZR ist auch leer. Vielleicht fehlt es den jeweiligen Polizisten nicht am Fingerspitzengefühl, sondern im Gegenteil, sie HABEN es.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bad-homburger
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 45x hilfreich)

@ all

Ich geh mal etwas genauer darauf ein was mir passiert ist:

Ich war morgnes mit einem Kollegen zur Arbeit, wir hab en an einer Tankstelle angehalten um Zigaretten zu holen, ... Da stand der besagte Polizeiwagen, ausgestiegen, Zigaretten geholt, weitergefahren, .... Polizei hinterher.

Dann wurden wir von hintenaufgefordert rechts ranzufahren, gesagt gatan. Dann Ausweiskontrolle. Frage nach dem Grund:

Keine Antwort, sondern die Aussage: Je kooperativer sie sich verhalten desto schneller geht das. Ah ha, ...es war kurz vor 6. Mein Arbeitskollege: Um 6 fängt unsere Schicht an, (es war 5.45h) das war wohl ein Fehler, Aussteigen verboten, ... dann Fahrzeugkontrolle, ...... Wir wurden mit Kumpels angesprochen, ... rauchen verboten, aussteigen nur nach aufforderung, das wir zur Arbeit müssen, unwichtig, bisschen rumgefunkt, usww usf. alles wahllos und willkürlich. um 6.15h waren die Herrschaften fertig,... natürlich NICHTS gefunden und nichts zu beanstanden.Ich hab mir das Kennzeichen des fahrzeugs gemerkt und bei b esagter Polizeidienststelle angerufeen, nachgefragt ob das Auto zu dieser Dienststelle gefragt. Antwort: Wer will das wissen, Anwort von mir: Guter Mann, ich wurde ben wahllos kontrolliert, ich hätte gern eine Tagebuchnummer zu diesem Vorfall, Antwort: Gibts nicht. Kein Anspruch.

OK. Ich Anzeige direkt an die Staatsanwaltschaft, Dienstaufsichtsbeschwerde, Stellungnahme von Herrn Bouffier angefordert.

Zwei Wochen später: Schrieb vom Innenministerium, Laufendes Verfahren werden sich bei mir melden wenn Verfahren abgeschlossen. Amtsanwaltschaft schreibt das der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden ist. Häääää? Anzeige war an die Staatsanwaltschaft gerichtet. Aktenzeichen benannt bekommen.

Dann, der Hammer: Verfahren eingestellt, weil (kurzversion) alles rechtens. Ich Widerspruch eingelegt weil weder ich noch mein Kollege angehört worden sind. Abgegeben an Anwalt: Der hat rausbekommen:

Polizeibeamter 1: Verweigert die Aussage zu der Sache, Polizeibeamter 2 lässt sich anwltlich vetreten, sagt aber auch nichts.

Ahja, Polizei der Freund und Helfer, ... Dann gings an die Presse, und plötzlich, Antwort aus dem Innenmisterium, als die es mitbekommen haben: Die Kontrolle war dann überzogen, man solle es es politisch klären, ... Anwalt hat den Widerspruch zurückgezogen weil die Presse das dann fortgesetzt hat.

Dann hat man festgestellt das der Anzeigesteller gar nicht angehört worden ist.... usw. Verfahren wiedr aufgenommen worden, .... Schriftverkehr aus Wiesbadeen, Führungs und Koordinierungsgruppe bekommen, mit Bitte um erneute Stellungnahme, Anwalt den krempel an Stern weitergeleitet, dann der Hammer: Anruf aus Wiesbadeen, könne man die Sache nicht so klären? OHNE PRESSE. Anwalt: Nein, warum, .... Ergebnis:

Der Herr der sich hat anwaltlich vetreten lassen, ist wegen weiterer Fälle freigestellt, Nummer 2 hat sich schriftlich entschuldigt. Nachfrage vom Anwalt: Warum ist dereine freigestellt, und warum hat der andere sich schriftlich entschuldigt wenn alles rechtmässig war? Fragen über Fragen, ... gab zwar nur eine kleine Spalte, aber die besagte Zeitschrift hängt weiter dran, ....

Es ist eines jeden eigene Entscheidung sich den Frust von A6/A7 antun zu müssen, .... Nur: etwas Achtung sollte man schon haben, hier haben viele Faktoren eine Rolle gespielt.

Man kann sich einiges gefallen lassen, muss es aber nicht.

Viele Grüße
bad-homburger@arcor.de

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Nach Überprüfung meiner Personalien krieg ich mit gezogener Schusswaffe immer die acht angelegt, Auto wird komplett gefilzt, obligatorischer Alkitest und bisschen hier und da ( die üblichen Kommentare aus meinem BZR Auszug ) und dann darf ich weiterfahren.

Hallo nwg100

Ich frage mich in welcher Gegend Sie leben ?
Wenn die Polizei solch Sicherheitsvorkehrungen trifft um Ihnen Habhaft zu bleiben, müssen Sie ja ein ganz schwerer Junge sein.
Vielleicht liegt es auch daran, wie Sie in den Wald hineinrufen.....;)

Im übrigen, wenn Sie mit der acht die Handschellen meinen, sollten Sie sich mal die Zeit nehmen die Formvorschriften für eine Anwendung von Fesseln durchzuarbeiten. Ich brauch Ihnen wohl nicht erklären, dass jegliche Polizeimaßnahme eine rechtliche Eingriffsbefugnis voraussetzt. Für eine Fesselung (die bei Ihnen in jeder Polizeikontrolle stattfindet) ist eine vorherige Gewahrsamnahme eine zwingende Voraussetzung. Und ich sehe für die Polizeibeamten bei Gott keinen Anlass, Sie bei einer Verkehrskontrolle vorher festzunehmen oder Ihnen die Gewahrsamnahme auszusprechen. Es sei denn, Sie benehmen sich dort wie die Axt im Walde.
Aber wenn Sie danach meistens weiterfahren dürfen, dürfte es ja nicht ganz so schlimm sein.;)

Gruß


0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 413x hilfreich)

Meine Meinung dazu: Den Trägern der politischen Verantwortung und auch der Polizei ist schon bewußt, dass bei der Polizei bei weitem nicht immer alles rechtmäßig und schon gar nicht verhältnismäßig gehandhabt wird. Für viele polizeilichen Maßnahmen ist auch nicht wirklich genau geregelt, wann diese eingesetzt werden dürfen und wann nicht, so dass es eben Aufgabe der Beamten ist die Verhältnismäßigkeit einzuschätzen. Wenn sie diese nicht mehr wahren, bedeutet dass aber noch längst nicht, dass sie unbedingt mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen hätten, dazu muß etwa eine Freiheitsentziehung schon mehr als unerheblich sein und den Beamten klar gewesen sein, dass das nicht mehr verhältnismäßig ist. Denn fahrlässige Freiheitsentziehung ist nicht mit Strafe belegt. Ohne erheblichen Druck wird die Polizei oder der Innenminister nur ungern zugeben, dass die Polizei rechtwidrig gehandelt hat.

Wenn man das Glück hat, das die Presse bereit ist, darüber zu berichten, ist sie sicherlich ein Weg diesen Druck aufzubauen. Das ist sie aber nicht unabhängig davon wer und von welchen Polizeimaßnahmen betroffen ist.

-- Editiert von danielB am 03.01.2006 14:38:12

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