Wie weit geht in Tateinheit mit...

8. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rick.B.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie weit geht in Tateinheit mit...

Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Tateinheit. Laut Wikipedia bedeutet in Tateinheit das die Taten in einem zeitlichen Rahmen zusammen hängen muss. Jetzt gibt es aber ein Urteil welches eine falsche Verdächtigung, eine Sachbeschädigung/Hausfriedensbruch, das öffentliche beleidigen auf Facebook, in einem Zeitraum von Januar bis August zusammen fast? Wie ist das möglich und unter welchem Paragraph?
Beste Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Einen Paragrafen gibt es dafür abgesehen von § 52 StGB nicht. Wie das Gericht hier zu der Annahme von Tateinheit gelangt sein könnte, kann man auch nicht sagen, ohne das Urteil gelesen zu haben. Die Annahme von Tateinheit (oder eben nicht) ist immer vom Einzelfall abhängig.

Tatsächlich wirkt es zunächst sehr erklärungsbedürftig, wie die von Ihnen genannten Taten in Tateinheit begangen sein sollen. Wie gesagt mag sich diese Erklärung aber nachvollziehbar aus dem Urteil ergeben.

Meiner persönlichen Erfahrung nach neigt die Justiz aber dazu, gerade bei solchen kleineren Delikten mehr oder weniger "immer" Tateinheit anzunehmen, auch wenn diese gar nicht vorliegt. Letztendlich ist diese Frage für die genaue Strafhöhe nur von sehr eingeschränkter Bedeutung, um nicht zu sagen von gar keiner. Deswegen hat bei der Staatsanwaltschaft auch niemand Lust, lange darüber nachzudenken. Und weil in der Justiz nicht nur begabte Strafrechtlicher beschäftigt sind, könnte man auch meinen, dass die es ganz einfach nicht besser wissen. Das Gericht übernimmt dann ganz einfach die (wohl falsche) Einordnung durch die Staatsanwaltschaft, auch um keinen "Widerstand" zu provozieren. Insbesondere seitens des Verteidigers wären Rechtsmittel zu befürchten, wenn das Urteil auf Tatmehrheit statt auf Tateinheit lauten würde.

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Rick.B.):
Jetzt gibt es aber ein Urteil welches eine falsche Verdächtigung, eine Sachbeschädigung/Hausfriedensbruch, das öffentliche beleidigen auf Facebook, in einem Zeitraum von Januar bis August zusammen fast?


Nur um erstmal die banalste Fehlannahme auszuschließen möglicherweise:

Da kommt es auf die Formulierung des Urteilstenors an. Nur weil es ein Urteil gibt, bei dem alle diese Taten abgeurteilt werden und eine Gesamtstrafe verhängt wird, bedeutet nicht automatisch, dass Tateinheit angenommen wurde.

Als Beispiel:
"Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung, falscher Verdächtigung und Beleidigung zu der Gesamtgeldstrafe..." = tatmehrheitliche Begehung

Ansonsten müsste es lauten:
"Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit falscher Verdächtigung und in weiterer Tateinheit mit Beleidigung zu der Geldstrafe..."

-- Editiert von Dirrly am 08.07.2022 06:03

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Meiner persönlichen Erfahrung nach neigt die Justiz aber dazu, gerade bei solchen kleineren Delikten mehr oder weniger "immer" Tateinheit anzunehmen, auch wenn diese gar nicht vorliegt.


Die Erfahrung teile ich eigentlich gar nicht, sondern eher das Gegenteil, aber das ist vielleicht auch regional verschieden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rick.B.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Jetzt weiß ich wo der Haken war. Zuerst kam die Tatmehrheit und danach die Tateinheit. Das habe ich in der Eile übersehen. Sorry✌

Signatur:

Ich will einen pädophilen zur Anklagebank bringen, aber die Behörden weigern sich zu ermitteln. Auf

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