Wie wird Nötigung bestraft und bewertet?

14. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hesse123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie wird Nötigung bestraft und bewertet?

Hallo Forumteilnehmer,

<a href="http://www.123recht.net/Staatsanwaltschaft-pruumlft-Ermittlungsverfahren-gegen-Jurk__a30086.html">Minister stoppt Motorradfahrer mit Kelle</a>


was habt ihr für eine Meinung zu diesem Vorfall? Was könnte den Beteiligten drohen? Vorhin wurde berichtet, daß auch dem Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung droht. Mein Bruder ist auch Kraftfahrer mit Chef im Auto, allerdings in der freien Wirtschaft!

Was ist, wenn, hervorgerufen durch gegenseitiges Hochschaukeln in ähnlicher Situation, der Chef ihm sagt: halten sie den an, den stellen wir zur Rede. Könnte er sich wenigstens rausreden, daß er im Abhängigkeitsverhältnis zum Chef steht und dadurch eine geringere Strafe zu erwarten hätte? Wie wird Nötigung überhaupt bestraft und bewertet?

Danke!



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Vorhin wurde berichtet, daß auch dem Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung droht.

Kommt sicher auf die Umstände an.

Könnte er sich wenigstens rausreden, daß er im Abhängigkeitsverhältnis zum Chef steht und dadurch eine geringere Strafe zu erwarten hätte?

Wohl nicht. Wäre ja auch noch schöner, wenn sich Straftäter im zivilen Bereich auf 'Befehlsnotstand' berufen könnten...

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#2
 Von 
Hesse123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Mareike! Also nützt es dem Fahrer nichts, daß er sozusagen vom Chef den Befehl bekam. Schlecht, könnte meinen Bruder oder den vielen anderen Fahrern ja ähnlich ergehen, machen sie nicht was Cheffe sagt: sind sie weg.

Was schätzt ihr, was den beiden an Strafe droht?

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

quote:
Sicher müsste die arbeitsrechtliche Bindung geprüft und berücksichtigt werden.


Aber sicherlich nur bei der Strafzumessung.

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#5
 Von 
Hesse123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön! Wenn man sich das so richtig überlegt, war das ganz schön krass, was die sich geleistet haben.

Welche §§ bzw. welches Strafmaß wäre hier in etwa anzuwenden?

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#6
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

§ 240 StGB : Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

@ hanibal:

quote:
Wo sonst?


Bei deinem obigen posting wird nicht klar, wie du die Berücksichtigung meinst. Berücksitigt werden müssen bestimmte Tatsachen natürlich auch bei der Prüfung der Strafbarkeitsbedingungen (Tatbestandsmerkmale).

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#9
 Von 
Hesse123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Beiträge. Hat mich jetzt neugierig gemacht und hab mich mal durchs Netz gegoogelt.

Wie es heißt, wird gegen den Fahrer wegen Nötigung ermittelt. Da sind die Strafen recht empfindlich. Nur - er hat ja am Ende nur angehalten, genötigt dazu hat eigentlich nur der Minister. Oder? Theoretisch könnte der Fahrer ja nur wegen Halten in der Ausfahrt bestraft werden.



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#10
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Nein. Es kann auch eine gemeinschaftlich begangene Nötigung vorliegen. Immerhin hat der Fahrer einen nicht unwesentlichen Tatbeitrag geliefert.

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