Wie wird der Warenwert ermittelt bei einem Diebstahl in einer Bar?

17. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
EineFrageKurz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie wird der Warenwert ermittelt bei einem Diebstahl in einer Bar?

Angenommen jemand setzt sich an eine Bar die keine Flaschen verkauft sondern nur Drinks und kurze. In einem günstigen Moment wo der Barkeeper nicht guckt entwedet die Person eine halb volle Flasche Jack Daniels hinter dem Tresen und verlässt die Bar.

Wird dann der Warenwert von was die Bar im Einkauf für die Flasche bezahlt als Warenwert genommen oder wie viele Shots/Kurze in der Flasche sind und verkauft hätten können?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von EineFrageKurz):
Wird dann der Warenwert von was die Bar im Einkauf für die Flasche bezahlt als Warenwert genommen oder wie viele Shots/Kurze in der Flasche sind und verkauft hätten können?


Das wird im Zweifel für den Schadensersatz davon abhängen, ob es die letzten Flasche Jack Daniels war oder ob das Lager noch brechend voll war.

Für die Strafe bzw. die Folgen dürfte es ohnehin keine Rolle spielen.

-- Editiert von User am 17. September 2024 06:59

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Wird dann der Warenwert von was die Bar im Einkauf für die Flasche bezahlt als Warenwert genommen oder wie viele Shots/Kurze in der Flasche sind und verkauft hätten können? Der Verkaufswert natürlich - bei einem Ladendiebstahl wird schließlich auch mit dem Verkaufs- und nicht dem Einkaufspreis gerechnet.
Für die Strafe bzw. die Folgen dürfte es ohnehin keine Rolle spielen. Natürlich spielt das eine Rolle, insbesondere da, wo eine Verfahrenseinstellung nach § 153 oder 153a StPO in Frage kommt - da ist der Warenwert (neben den Vorstrafen des Täters) entscheidend.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14349 Beiträge, 4459x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Verkaufswert natürlich - bei einem Ladendiebstahl wird schließlich auch mit dem Verkaufs- und nicht dem Einkaufspreis gerechnet.
Natürlich. Der Dieb schuldet den Einkaufspreis und den Gewinn.

Bei Schadenersatz, etwa wenn durch einen Gast die Flasche kaputt geht, sieht es anders aus. In dem Fall schuldet er nur den Einkaufspreis.
Aber Straftäter werden schon bewusst nicht derart bevorteilt.

Stefan

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#4
 Von 
EineFrageKurz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Denkt ihr das der Verlust für eine halbe Flasche Jacky für eine Bar mehr als 300 Franken ist ?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von EineFrageKurz):
Denkt ihr das der Verlust für eine halbe Flasche Jacky für eine Bar mehr als 300 Franken ist ?

Ich habe keine Ahnung was ein Shot Whiskey (0,02?) in der Schweiz und explizit in betreffender Bar kostet.
Aber nach oberflächlicher Recherche ist die Schweiz bereits bei der "Rohware" deutlich teurer
Aber mal ein Vergleich aus DE.
Hier kostet kostet so eine Flasche zwischen 17 - 22 € im EK (0,7er) (Schweiz hab ich was um die 30 Franken gefunden) und in der Bar werden gern mal um die 6€ (kein gehobenes Etablissement :wink: ) für ein mit Eis verwässertes Gläschen gefordert, macht dann 210€ die Flasche.
Je nach Lokalität geht es dann auch deutlich teurer.

300 Franken für eine halbe Flasche sprechen also entweder nicht für den 0815 Jack Daniels, oder für deutlich höhere Preise für Kurze.

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#6
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1059 Beiträge, 178x hilfreich)

Bei Schadensersatz muss der Geschädigte - wie hier ja auch oft geschrieben wird - erstmal den Schaden beweisen. Ich würde es als klassische Fehlplanung bezeichnen, wenn der Club nur eine halbe Flasche Whisky hat (was sicher nicht der Fall war).

Für mich wäre hier also der Einkaufpreis logisch (oder eben der Preis, den man im Laden bezahlt), also ca. 15-20 Euro.

Zitat (von EineFrageKurz):
Denkt ihr das der Verlust für eine halbe Flasche Jacky für eine Bar mehr als 300 Franken ist ?


Nein, wie geschrieben, denke ich es sind ca. 20 Euro bzw. Franken. Man könnte ja mal bei dem Club anrufen und mitteilen, dass man bereit ist, die Flasche zu ersetzen. Dann kann man das bspw. auch bei der Äußerung angeben, dass man sich geeinigt hat. Sowas wirkt sich immer positiv aus.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Für mich wäre hier also der Einkaufpreis logisch (oder eben der Preis, den man im Laden bezahlt), also ca. 15-20 Euro. Das ist schlicht Quatsch - es geht hier nicht um Schadensersatz.
Nein, wie geschrieben, denke ich es sind ca. 20 Euro bzw. Franken. Nö.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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