Kurzer Sachverhalt:
09/2005 Verurteilung nach Jugendstrafrecht, FS 1 Jahr, zur Bewährung ausgesetzt.
Zwischen 2005 und 2008 Strafbefehl
über 65 Tagessätze, gesamt 2000 EUR, Bewährungszeit um 1 Jahr verlängert, bis 09/2009.
Anfang 2009 Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht, FS 3 Monate, zur Bewährung ausgesetzt.
Ich behaupte, Tilgungsfrist 10 Jahre ab Rechtskraft des Urteils aus 09, weil §46 (2) a.....oder irre ich?
Danke im Voraus!
ML
Wieder mal Tilgungsfristen BZR...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, Sie irren sich nicht, haben sich aber verschrieben: § 46(1)2a muß es heißen.
Und die Frist beginnt nicht mit Rechtskraft, sondern mit Urteilsdatum.
Vielen Dank für diese Antwort, ich war mir fast sicher, aber lieber einmal zuviel nachfragen
Meine letzte Frage: welche dieser BZR-Einträge werden ins Führungszeugnis übernommen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die letzte auf jeden Fall.
Die Geldstrafe nur dann, wenn seit deren Erlass noch keine 3 Jahre vergangen sind, bzw. solange bis 3 Jahre vergangen sind. Ist sie also aus 2005, kommt sie nicht mehr rein. Ist aus August 2006 (also nach dem 22. Juli 2006) oder später kommt sie aktuell (am heutigen Tage) noch rein.
Die Jugendstrafe kommt nicht rein.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
30 Antworten
-
1 Antworten