Wieder mal Tilgungsfristen BZR...

18. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Monsieur Louche
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Wieder mal Tilgungsfristen BZR...

Kurzer Sachverhalt:

09/2005 Verurteilung nach Jugendstrafrecht, FS 1 Jahr, zur Bewährung ausgesetzt.
Zwischen 2005 und 2008 Strafbefehl über 65 Tagessätze, gesamt 2000 EUR, Bewährungszeit um 1 Jahr verlängert, bis 09/2009.
Anfang 2009 Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht, FS 3 Monate, zur Bewährung ausgesetzt.

Ich behaupte, Tilgungsfrist 10 Jahre ab Rechtskraft des Urteils aus 09, weil §46 (2) a.....oder irre ich?

Danke im Voraus!
ML

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, Sie irren sich nicht, haben sich aber verschrieben: § 46(1)2a muß es heißen.
Und die Frist beginnt nicht mit Rechtskraft, sondern mit Urteilsdatum.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Monsieur Louche
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für diese Antwort, ich war mir fast sicher, aber lieber einmal zuviel nachfragen ;)

Meine letzte Frage: welche dieser BZR-Einträge werden ins Führungszeugnis übernommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die letzte auf jeden Fall.

Die Geldstrafe nur dann, wenn seit deren Erlass noch keine 3 Jahre vergangen sind, bzw. solange bis 3 Jahre vergangen sind. Ist sie also aus 2005, kommt sie nicht mehr rein. Ist aus August 2006 (also nach dem 22. Juli 2006) oder später kommt sie aktuell (am heutigen Tage) noch rein.

Die Jugendstrafe kommt nicht rein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.751 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen