Hallo zusammen,
Angenommen man hatte ein Strafverfahren welches nach 170 II eingestellt wurde. Die andere Partei hat nun, da sie eine Straftat (KV) begangen hat (gleicher Tatzeitpunkt) eine Anklageschrift erhalten. Nun wurde die Person bei der eingestellt wurde als Zeuge geladen.
Nun zur Frage 1:
In wie weit wird die eingestellte Tat in der Gerichtsverhandlung diskutiert, da sie Teil des Ablaufes war und wie sollte man sich nun als Zeuge (ehemals Beschuldigter)verhalten falls der Staatsanwalt auf die eingestellte Tat einen anspricht? Kann man einfach schweigen und auf die Aussage
der Polizei verweisen die ja letztendlich zur Einstellung geführt hat?
Frage 2: wird der gleiche Staatsanwalt da sein der den Fall vorher bearbeitet hat und bei dem Zeugen eingestellt hat?
Danke im Voraus!
Wiederaufnahme Strafverfahren nach Gerichtsverhandlung
8. Januar 2020
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Frage vom 8. Januar 2020 | 18:32
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederaufnahme Strafverfahren nach Gerichtsverhandlung
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#1
Antwort vom 8. Januar 2020 | 20:37
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
1. Man kann die Aussage auf solche Fragen verweigern, durch deren wahrheitsgemäße Beantwortung man sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten müsste. § 55 StPO.
Ist der jetzige Angeklagte zufälligerweise ein naher Verwandter, kann man die Aussage auch komplett verweigern. § 52 StPO.
2. Das weiß man vorher nicht. Selbst wenn derselbe Staatsanwalt weiterhin der Sachbearbeiter der Sache ist, kann zur Verhandlung trotzdem ein anderer Sitzungsvertreter der StA erscheinen.
#2
Antwort vom 8. Januar 2020 | 23:19
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat1. Man kann die Aussage auf solche Fragen verweigern, durch deren wahrheitsgemäße Beantwortung man sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten müsste. § 55 StPO. :
Ist der jetzige Angeklagte zufälligerweise ein naher Verwandter, kann man die Aussage auch komplett verweigern. § 52 StPO.
Dass danach gefragt wird ist aber unüblich oder? Es ist ja kein Gegenstand der Verhandlung und sowieso eingestellt
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#3
Antwort vom 9. Januar 2020 | 00:42
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
ZitatDass danach gefragt wird ist aber unüblich oder? :
Wenn der eingestellte Tatvorwurf und der nun verhandelte Tatvorwurf in keinerlei Zusammenhang stehen und es auch sonst keine Parallelen gibt, wäre es unüblich, ja.
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