Hallo alle zusammen!
Folgende Frage habe ich zu später Stunde:
Angenommen eine Person bestellt eine Ware und sendet diese zurück. Der Shopbetreiber behauptet er habe die Ware nicht zurück erhalten und fordert das Geld zurück.
Die Sache landet bei der Staatsanwaltschaft.
Der Beschuldigte erhält eine Auflage 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Dann wird das Verfahren eingestellt.
Der Beschuldigte hat das Schreiben erst nach seinem Urlaub sichten können. Nachweislich war der Beschuldigte im Urlaub.
Durch die nicht geleistete Zahlung nimmt die Staatsanwaltschaft
das Verfahren wieder auf.
Kann der Beschuldigte die Zahlung leisten und die Sache aufklären, oder gibt es hier Null Spielraum?
Über eure Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
LG
Tommy
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Wiederaufnahme eines Verfahren stoppen
10. August 2013
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Frage vom 10. August 2013 | 22:16
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 2x hilfreich)
Wiederaufnahme eines Verfahren stoppen
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#1
Antwort vom 11. August 2013 | 14:38
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Kann der Beschuldigte die Zahlung leisten und die Sache aufklären, oder gibt es hier Null Spielraum?
Da die Auflage nicht eingehalten wurde, wäre das sinnlos. Er könnte es der Staatsanwaltschaft aber schlicht mitteilen
und seine Abwesenheit nachweisen - evtl. wird das Verfahren dann erneut eingestellt.
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