Hallo,
angenommen gegen einen Tatverdächtigen wurden vor 6 Monaten Ermittlungen angestellt. Da die Tat dem Verdächtigen jedoch nicht nachgewiesen werden konnte, wurden die Ermittlungen gemäß Par. 170.2 eingestellt.
Muss der Verdächtige von der Staatsanwaltschaft
informiert werden, wenn die Ermittlungen wieder aufgenommen werden?
Müsste sein Verteidiger, der ihn damals im Ermittlungsverfahren vertreten hat darüber informiert werden?
Angenommen, der Verteidiger wurde darüber informiert, dass gegen seinen Mandanten wegen der damaligen Sache wieder ermittelt wird. Wie ist hier die Praxis. Hat die Staatsanwaltschaft mit der Meldung an den Verteidiger die Ermittlungen bereits abgeschlossen oder wirklich erst begonnen?
Es wäre ja kontraproduktiv den Verteidiger und damit den Mandanten vor dem Beginn der Ermittlungen auf diese Weise vorzuwarnen. Es könnten evtl. Beweise weggeschafft werden. Nur meine Meinung dazu.
Oder welchen Zweck verfolgt die Staatsanwaltschaft mit der Meldung an den Verteidiger, dass die Ermittlungen aufgenommen wurden? Erwartet man dass der Verteidiger / Mandant sich dazu äußert und evtl. aus versehen doch belastet?
Würde mich interessieren, wie hier in der Praxis verfahren wird.
Gruss
freeman
Wiederaufnahme von Ermittlungen in der Praxis
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
über die Aufnahme von Ermittlungen muß man generell nicht informiert werden. Informiert werden muß man dann, wenn ernsthaft Anklage erhoben wird, nicht vorher. Der Rest Ihrer Fragen bewegt sich im Bereich reiner Spekulation - dazu kann man nichts sagen.
Gruß vom mümmel
Die Konstellation läßt vermuten, daß nach der Einstellung des Verfahrens die Ermittlungen aufgrund einer Beschwerde wieder aufgenommen worden sind. In solchen Fällen erfolgt in der Regel routinemäßig eine Mitteilung an den Verteidiger über den neuen Verfahrensstand.
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Hallo Thomas,
ich denke Sie haben recht und das wird so gewesen sein.
Wie ist das rechtlich geregelt? Müssen oder können die Ermittlungen auf Grund einer Beschwerde wieder aufgenommen werden?
Angenommen in den erstmaligen Ermittlungen vor einem halben Jahr war es vollkommen klar, dass dem Verdächtigen nichts nachgewiesen werden kann.
Warum wird jetzt wieder Ermittelt, wenn nun keine neuen Anhaltspunkte dazugekommen sein können, um dem Täter die Tat nachzuweisen?
Kommt es öfter vor das in der gleichen Sache gegen einen Verdächtigen immer wieder ermittelt wird und immer wieder eingestellt werden muß oder ist das eher die Ausnahme?
Sie schrieben es wäre Praxis, dass der Verteidiger informiert würde. Falls der Verdächtige jedoch im vorhergehenden Ermittlungsverfahren keinen Verteidiger gehabt hätte, wäre dann jetzt anstatt des Verteidigert der Verdächtige selbst über den neuen Ermittlungsstand informiert worden oder wäre niemand informiert worden?
Grüße
freemanx
Die Ermittlungen werden dann wieder aufgenommen, wenn entweder der Dezernent selbst oder der Vorgesetzte bei der Prüfung zu dem Ergebnis kommt, daß die Einstellung falsch war oder wenn neue relevante Beweismittel benannt werden. Kommt immer wieder mal vor. Normalerweise wird, wenn kein Verteidiger vorhanden ist, auch der Beschuldigte informiert, aber da ist die Praxis uneinheitlich.
Warum wird jetzt wieder Ermittelt, wenn nun keine neuen Anhaltspunkte dazugekommen sein können, um dem Täter die Tat nachzuweisen?
Ach, ist das denn so? Üblicherweise bleibt ein Verfahren eingestellt, wenn nichts Neues hervortritt. Anonsten: S. Th.Newton.
Mit anderen Worten: Es ist nicht vorgeschrieben, dass über die Wideraufnahme informiert wird. Was meinen Sie mit der Frage, ob Beweise weggeschafft werden können?
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