Wiederholt einen Ladendiebstahl begangen und vom Hausdedektiv erwischt worden

10. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
April 9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederholt einen Ladendiebstahl begangen und vom Hausdedektiv erwischt worden

Hallo!
Ich weiß nicht wie ich anfangen soll.
Ich habe wiederholt einen Ladendiebstahl begangen und bin vom Hausdedektiv erwischt worden. Das erste Mal vor ca. 8 - 10 Jahren (Batterien), das zweite Mal am 09.04.05 (Bohrer im Wert) von ca. 8,00 €.
Ich weiß nicht mehr weiter. Frau, Kind,Arbeitsplatz.Ich hatte nach dem ersten Mal gedacht ich bin nach dem ersten Kontakt mit der Polizei geheilt.
Ich brauche wirklich Hilfe.Ich habe vor die Polizei selbst aufzusuchen.
April 0

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)

Guten Tag,

bitte lesen Sie sich den von mir verfassten Artikel über den Diebstahl und seine Konsequenzen unter folgendem Link durch hier bei 123Recht.net:

<a href=http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1 >Diebstahl und seine Konsequenzen</a>

Dieser ist von mir erst kürzlich komplett überarbeitet worden und mit vielen weiteren Informationen versehen worden. Dieser wird Sie umfassend informieren und alle wichtigen Fragen beantworten.

An der rechten Seite finden Sie eine Seitenübersicht (1-15).



Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
April 9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,

dies habe ich schon getan. Ich weiß, dass dieses Verhalten nicht gut machen kann. Insbeondere ihre letzten Beiträge haben mir gezeigt wie saublöd ich mich verhalten habe.Glauben Sie mir bitte, wenn ich sage ich benötige Hilfe. Ich möchte nicht, dass mein Sohn mich als Dieb kennen lernt.
Ach was soll ich auch sonst dazu sagen...

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

April 9

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)

Guten Morgen April 9,

da Ihr erster Ladendiebstahl vor 8-10 Jahren lag, sollte dieser aus Ihren Registern wieder gelöscht worden sein, wenn damals ein Eintrag vorgenommen wurde.

Wenn das Verfahren jetzt eingestellt werden sollte (z.B. wegen Geringfügigkeit), dann erhalten Sie auch keinen Eintrag. Wenn nicht, dann erhalten Sie einen Eintrag in Ihrem Bundeszentralregister. Wichtig für Sie ist zu beachten, dass Sie nicht wieder straffällig werden, da dieses dann, je nach Umständen im Einzelfall, Einträge in Ihrem Bundeszentralregister oder auch Persönlichen Führungszeugnis hat. In Letzteres hat der Arbeitgeber Einsicht.

Es ist erfreulich zu sehen, dass Sie auch denken, dass der Ladendiebstahl mehr Schaden, als vermeintlichen Gewinn anrichtet.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Weiß denn die Justiz überhaupt noch etwas von der ersten Tat? Sollte die nämlich eingestellt worden sein, so wäre das nur für zwei Jahre im Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft. Ansonsten könnte die Tat nur noch bei der Polizei gespeichert (gewesen?) sein. Inwieweit ist eigentlich damit zu rechnen, dass Erkenntnisse aus Polizeidatenbanken der Staatsanwaltschaft bekannt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)

Dazu genügt eine Anfrage der StA, wenn die StA nicht schon selbst auf die jeweiligen Datenbanken Zugriff hat.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 10.04.2005 16:47:39

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#6
 Von 
April 9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Daniel B!
Hallo Herr Roenner!

Ich möchte mich bei Ihnen recht herzlich bedanken. Ich selbst komme mit der Situation nschlecht klar, weil ich viel zu verlieren habe. Es geht dabei nicht nur um diese Sache, Mobbing am Arbeitsplatz. Mehr als warten kann ich eh nicht oder kann ich selbst die Sache in die Hand nehmen, d.h. direkt zur Polizei gehen. Ich habe mir heute einen Termin bei einem Psychologen geben lassen. Ich möchte wirklich nie wieder in diese Sitaution kommen. Ich brauche Ihnen nicht sagen, was der Verlust des Arbeitsplatzes heutzutage bedeutet.
Viel schlimmer als dies ist aber die Angst meiner Frau und meinem Sohn gegenüber. Meine Frau arbeitet zufällig beim selben Arbeitgeber.


Gruß

April 9


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1433x hilfreich)

Guten Tag April 9,

machen Sie sich nicht so viele Gedanken. Bei dem geringen Diebstahlswert können Sie auf eine Einstellung hoffen. Alles weitere habe ich in meinem juristischen Ratgeberartikel (siehe oben) hineingeschrieben, was man machen kann und wie verfahren wird. Sofern Sie dies alles beachten, können Sie nur noch abwarten. Bescheide von der Polizei und von der Staatsanwaltschaft können manchmal länger auf sich warten lassen, da besonders die Staatsanwaltschaften überlastet sind. Dieses sollte Ihnen jedoch keinen Anlass zur Sorge bereiten. Ihr Arbeitgeber wird idR nicht davon in Kenntnis gesetzt, es sei denn, Sie arbeiten z.B. in einem sensiblen Sicherheitsbereich oder einer entsprechenden Behörde. Mit einem Eintrag in Ihr Führungszeugnis (in welches Ihr Arbeitgeber Einsicht hat) brauchen Sie m.E. nicht rechnen, da, sofern Sie keine Einträge in Ihrem Bundeszentralregister haben , dieser nicht vorgenommen wird.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 11.04.2005 15:00:24

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