Wiederholt unberechtigte Anzeige wegen Stalking

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Schleswig_Nord
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederholt unberechtigte Anzeige wegen Stalking

Hallo,

im Frühjahr von meiner ehemaligen Lebensgefährtin wegen Stalkings angezeigt. Zuvor habe ich mich von ihr getrennt, wertete diese Aktion als billige Rache. Das Verfahren gegen mich wurde auch zügig eingestellt und die Akteneinsicht zeigte, dass sie keinerlei Beweise gegen mich hatte.
Seit mehreren Monatenhabe ich nichts von ihr gehört, nun eine Mail in der sie mir mitgeteilt hat, sie hätte mich erneut angezeigt.
Freunde meinten, dass ich nun mit einem Verfahren rechnen muß, da keine Staatsanwaltschaft ein Verfahren zwei Mal einstellt!?!'

Ich habe sie nicht kontaktiert und mir nichts vorzuwerfen. Und kann man bei der Polizei überhaupt erneut Anzeige stellen, wenn man wieder keine Beweise hat und die Vorwürfe vollkommen wirr sind?
Noch nie habe ich mir etwas zu Schulden kommen lassen und ihre erneute Anzeige raubt mir bei meinen vorstehenden Examen die Kräfte.

Ist es für mich sinnvoll, nun einen RA einzuschalten?


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Sofern es wirklich zu einem Ermittlungsverfahren kommt, würde Dir das zumindest Akteneinsicht bringen. Wenn wieder nichts vorliegt könntest Du natürlich selbst über eine Anzeige nachdenken.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo ich habe mal ein paar Satzpassagen mit reinkopiert und besser antworten zu können.

[[color=blue]color=black]Seit mehreren Monatenhabe ich nichts von ihr gehört, nun eine Mail in der sie mir mitgeteilt hat, sie hätte mich erneut angezeigt[/color].[/color]

[color=black]Das ergibt keinen Sinn. Hat sie denn geschrieben, wegen was sie dich denn genau angeziegt hat ?
Ich denke, sie will sich bloß interessant machen.
Auf alle Fälle die Email aufheben ![/color]

[[color=blue]color=blue]Freunde meinten, dass ich nun mit einem Verfahren rechnen muß, da keine Staatsanwaltschaft ein Verfahren zwei Mal einstellt!?!'[/color][/color]

[color=black]Bei der ersten Anzeige hat es doch ein Verfahren gegeben( Ermittlungsverfahren). Aber dieses wurde eingetellt.
Genauso kann es dieses mal auch ausgehen.
Solche Fälle stellt die Staatsanwaltschaft meistens ein, weil sie nicht im öffentlichen Interesse stehen.[/color]

[color=blue]Und kann man bei der Polizei überhaupt erneut Anzeige stellen, wenn man wieder keine Beweise hat und die Vorwürfe vollkommen wirr sind?[/color]

[color=black]Na klar, man kann immer Anzeige erstatten.
Warte erst einmal ab, ob das überhaupt stimmt, was sie dir da geschrieben hat.[/color]





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cobalt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann man die ExFreundin nicht Anzeigen wegen z.B. Falscher Beschuldigung???

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)

Den Straftatbestand der "Falschen Beschuldigung" gibt es nicht.
Man kann wegen "falscher Verdächtigung" oder wegen "Verleumdung" anzeigen.
Hierzu empfielt sich zunächst die Akteneinsicht.
Allerdings müssen auch diese beiden Straftatbestände das öffentliche Interesse bejahen.
Dies dürfte nicht der Fall sein . So könnte man es nur noch auf einen kostspieligen Zivilsprozess ankommen lassen.
In einigen Bundesländern wird aber sowas auch oft schon abgeschmettert wenn nachweislich vorher kein Mediationsprozess stattfand.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.544 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen