Wiederholter Betrug - Komme ich nochmal mit Bewährung davon?

6. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
maddin684
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederholter Betrug - Komme ich nochmal mit Bewährung davon?

Ich habe eine Verhandlung wegen Betruges. Bin deswegen auch schon mehrmals bestraft worden. 3x Geldstrafe und das letzte mal 2 Monate zur Bewährung und 60Sozialstunden. Die Stunden hab ich abgeleistet. Nur bin ich noch in der Bewährung.
Es handelt sich dabei um einen Streitwert von 30 €. Hatte etwas verkauft und da es aber beschädigt war hatte ich mich mit dem Käufer geeinigt das Geld zurückzuzahlen. Habe ich aber leider nicht getan.
Anklage laut §248a, 263 ABS.1,Abs 4
Seit der letzten Verhandlung hat sich bei mir auch einiges getan. ich war damals arbeitslos. Ich bin jetzt wieder fest in Arbeit und habe auch einen Partner der mich voll unterstützt. (keinen Mist mehr zu machen) Ich weis das das alles nicht in Ordnung war und will mich auch bessern, mein Partner unterstützt mich dabei auch.

Komme ich nochmal mit Bewährung davon?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

die Zukunft kann Ihnen hier keiner vorhersagen. Allerdings halte ich die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Bewährung für eher gering.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
maddin684
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch hinzuzufügen ist, das ich mich beim Opfer entschuldigt habe und auch das geld plus entschädigung gezahlt habe.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

das schafft die Tatsache der vier einschlägigen Vorstrafen und des Bewährungsbruches nicht aus der Welt. Sie möchten jetzt gern hören, daß Sie Bewährung kriegen - also zum zweite und letzten Mal: DAS KANN IHNEN KEINER VORHERSAGEN.

Gruß vom mümmel

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