Ich habe eine Verhandlung wegen Betruges. Bin deswegen auch schon mehrmals bestraft worden. 3x Geldstrafe und das letzte mal 2 Monate zur Bewährung
und 60Sozialstunden. Die Stunden hab ich abgeleistet. Nur bin ich noch in der Bewährung.
Es handelt sich dabei um einen Streitwert von 30 €. Hatte etwas verkauft und da es aber beschädigt war hatte ich mich mit dem Käufer geeinigt das Geld zurückzuzahlen. Habe ich aber leider nicht getan.
Anklage laut §248a, 263 ABS.1,Abs 4
Seit der letzten Verhandlung hat sich bei mir auch einiges getan. ich war damals arbeitslos. Ich bin jetzt wieder fest in Arbeit und habe auch einen Partner der mich voll unterstützt. (keinen Mist mehr zu machen) Ich weis das das alles nicht in Ordnung war und will mich auch bessern, mein Partner unterstützt mich dabei auch.
Komme ich nochmal mit Bewährung davon?
-----------------
""
Wiederholter Betrug - Komme ich nochmal mit Bewährung davon?
6. November 2010
Thema abonnieren
Frage vom 6. November 2010 | 14:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederholter Betrug - Komme ich nochmal mit Bewährung davon?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. November 2010 | 14:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32869 Beiträge, 17264x hilfreich)
Hi,
die Zukunft kann Ihnen hier keiner vorhersagen. Allerdings halte ich die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Bewährung für eher gering.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
#2
Antwort vom 6. November 2010 | 14:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Noch hinzuzufügen ist, das ich mich beim Opfer entschuldigt habe und auch das geld plus entschädigung gezahlt habe.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. November 2010 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32869 Beiträge, 17264x hilfreich)
Hi,
das schafft die Tatsache der vier einschlägigen Vorstrafen und des Bewährungsbruches nicht aus der Welt. Sie möchten jetzt gern hören, daß Sie Bewährung kriegen - also zum zweite und letzten Mal: DAS KANN IHNEN KEINER VORHERSAGEN.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
267.816
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
21 Antworten
-
5 Antworten
-
33 Antworten
-
15 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten