Wiederholter Ladendiebstahl + Hausfriedensbruch

11. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
pete249
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wiederholter Ladendiebstahl + Hausfriedensbruch

Guten Abend,
eine Freundin (19 Jahre) von mir hat etwas Dummes getan: Sie hat vor ca einem Jahr Ladendiebstahl begangen, sie wurde erwischt und musste Sozialstunden abarbeiten und hat von dem Laden ein Hausverbot bekommen. Dann, vor etwa 2 Monaten, hat sie in demselben Laden gestohlen und wurde ebenfalls erwischt. Jetzt hat sie eine Anzeige wegen wiederholtem Diebstahl und Hausfriedensbruch. Diesen Freitag (14.6.) soll sie dann zum Landesgericht. Meine Freundin ist nun total aufgelöst und bereut diese Tat(en) sehr, und ich mache mir zudem auch sehr Sorgen. Nun ist die Frage was nun auf sie zukommt und ob es ratsam (und überhaupt noch lohnt?) ist, ob sie sich an einen Anwalt wenden sollte. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Grüße & eine gute Nacht wünsche ich

-- Editiert pete249 am 11.06.2013 01:52

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6 Antworten
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2151 Beiträge, 1070x hilfreich)

Wenn die Klage tatsächlich vor einem Landgericht stattfindet hat sie sich zwangsläufig einen Anwalt zu nehmen, denn dort herrscht Anwaltszwang.
Das sollte aber auch in der Anklageschrift gestanden haben!

Außerdem muss in diesem Fall die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über 4 Jahren erwarten.
Kann ich mir kaum vorstellen.

Oder meinst du ein Amtsgericht (unter dem Oberbegriff der Landesgerichte)?


Ich kann jetzt nicht anders, als meine Meinung zu sagen:

Zu einem Diebstahl gehört schon einiges an nennen wir es Unreife, ein Jahr später im selben Geschäft trotz Hausverbot das Gleiche zu machen - dazu gehört schon ein gehöriges Maß an Blödheit.
Und sich dann auf den allerletzten Drücker zu informieren... Naja, das vermittelt kein besseres Bild.
In 3 Tagen ist der Prozess, wenn man sich da selbst garkeine Gedanken drüber macht und auch noch jemand anderes sich dazu herbeilässt zu fragen, dann fehlts schon in einem großen Ausmaß.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#2
 Von 
pete249
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Oh, ja also ich meine ein Amtsgericht. Also muss sie diesen Anwalt dann vorher kontakten? Und was ist wenn dem nicht so ist?


Schonmal danke für die Antort, aber ich weiß jetzt nicht so recht was ich mit deiner Meinung anfangen soll... Danach habe ich garnicht gefragt. Du weißt doch nicht mal um die Äußeren Umstände bescheid, und kannst doch somit nicht einfach urteilen...?!

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2151 Beiträge, 1070x hilfreich)

Wenn die Sache vor dem Amtsgericht verhandelt wird, dann ist kein Anwalt nötig, aber möglicherweise sinnvoll.
Kostet aber.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)


Hallo pete249,

zu Ihrer allgemeinen Information lesen Sie bitte hier bei 123recht.net den Artikel

"Der Diebstahl und seine Konsequenzen".

Dieser Artikel wird Sie umfassend informieren.

Ein wiederholt (einschlägig) strafbares Verhalten wirkt sich strafschärfend aus.

Wenn der Beklagte vor dem Amtsgericht eines Vergehens beschuldigt wird, so besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127505 Beiträge, 40820x hilfreich)

quote:
Du weißt doch nicht mal um die Äußeren Umstände bescheid, und kannst doch somit nicht einfach urteilen...?!

Deshalb kann man ja auch sagen wie das ganze eventuell beim Richter rüber kommt. Eben weil die "rosarote Brille" fehlt.



quote:
Meine Freundin ist nun total aufgelöst und bereut diese Tat(en) sehr,

Meint sie die tatsächlich Tat oder eher das sie erwischt wurde?

Der Lerneffekt bei der ersten Tat war anscheinend nicht ausreichend, es ist damit zu rechnen das man jetzt versucht eine bleibende Erinnerung an die Folgen zu schaffen. Gefängnis wird es wohl nicht werden wenn sie außer der Tat vor einem Jahr keine weiteren Vorfälle hatte.
Aber billig wird es wohl nicht werden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1768 Beiträge, 697x hilfreich)

Hmm ich denke es ist mal wieder Zeit für eine Runde:

"Was KÖNNTE der Richter denken?"

Die Vorlage hat ja schon Harry gegeben:

Wie haben eine Wiederholungstäterin, die anscheinend nicht aus ihrer ersten Lektion gelernt hat.
Man hat ihr doch deutlichst Ladenverbot ausgesprochen und sie auf die Konsequenzen hingewiesen.
Ist es nicht irgendwie dreist, dann nach kurzer Zeit erneut in den SELBEN Laden zu gehen und wieder zu stehlen? Dreist oder nur dumm?
Anscheinend haben ihr die Sozialstunden nicht gereicht um Einsicht zu erlangen. Bei diesem Verhalten (so hat es auch der Staatsanwalt gesagt) ist nicht wirklich Einsicht oder Reue zu sehen, mal schauen was die JGH sagt.
Hmmm da anscheinend Sozialstunden nicht helfen, könnte man auch über einen Freizeitarrest oder dergleichen nachdenken. Mal schauen was ihre letzten Worte sind....

Kurzum: Es gibt nicht viel, was derzeit für sie spricht.

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