Wiederholter Ladendiebstahl - Erfolgt ein Eintrag ins persönliche Führungszeugnis?

3. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Fra.gla
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederholter Ladendiebstahl - Erfolgt ein Eintrag ins persönliche Führungszeugnis?

Hallo,

ich bin gerade total fertig, weil ich als Wiederholungstäter bei einem Ladendiebstahl (Betrag:30 € doof, ich weiß) erwischt wurde. Ich bin 22 und falle also nicht mehr unter das JJGB, allerdings liegt der letzte Diebstahl ein Jahr zurück und da bin ich noch unter das JJGB gefallen. Werden die beiden Gesetzbücher jetzt zusammen getan? Was passiert jetzt? Welche Strafen erwarten mich? Erfolgt ein Eintrag ins persönliche Führungszeugnis? und wenn ja, verjährt der irgendwann wieder??? Fragen über Fragen, aber ich bin gerade echt ziemlich fertig und ich weiß auch, dass es total bescheurt ist, das ich nicht aus schon einmal gemachten Fehlern gelernt habe, aber jetzt definitv. Wenn jemand auf ein paar Fragen Antworten weiß, wäre ich sehr dankbar.
Vielen dank für eure Hilfe
fanny

-- Editiert von Fra.gla am 03.08.2004 15:05:58

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es müssen keine "Gesetzbücher zusammengetan" werden. Die neue Sache wird nach dem StGB behandelt. Einen Führungszeugniseintrag gibt es nur, wenn Du zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt werden solltest (was kaum zu erwarten ist). Die JGG-Verurteilung spielt diesbezügl. keine Rolle.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

ARTIKEL ÜBER DIEBSTAHL

Guten Tag,

bitte lesen Sie sich den von mir verfassten Artikel über den Diebstahl und seine Konsequenzen unter folgendem Link durch hier bei 123Recht.net:

<a href=http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1 >Diebstahl und seine Konsequenzen</a>

Dieser wird Sie umfassend informieren. An der rechten Seite finden Sie eine Seitenübersicht (1-14).

Bei weiteren Fragen können Sie sich natürlich gerne an meine Kollegen und mich wenden.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#3
 Von 
D.P.B
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja so was habe ich auch gemach und bin auch noch bekannt dort darf sie darüber reden mit anderen oder es war ganz schon scheise ich weiss es tut mir auch leid .Darf sie darüber Reden oder

-- Editiert von Dolores Schneeberger am 17.08.2004 16:57:52

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wer darf mit wem worüber reden??

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
D.P.B
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Verkäuferin mit den Leuten im Ort

-- Editiert von D.P.B am 17.08.2004 17:44:58

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Warum solte die Verkäuferin anderen nicht von dem Diebstahl erzählen dürfen?

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