Person X hat bereits mit 17 oder 18 Jahren einen Ladendiebstahl begangen (ca.40 Euro).Damals musste sie Sozialstunden erbringen. Selbe Person hat nun (23 Jahre) erneut Ladendiebstahl begangen (ca. 15 Euro - absolute Dummheit!). Was hat X nun zu erwarten? Geldstrafe oder wieder Sozialstunden? Oder kann sie sich das aussuchen? Wird dies alles über Schriftverkehr geregelt oder muss X vor Gericht erscheinen? Oder reicht der Verhör bei der Polizei, wenn X die Tat zugibt? Wie ist es mit dem Führungszeugnis oder dem Eintrag in Bundeszentralregister? X weiß nicht, ob und wo sie damals schon eingetragen wurde. Ist sie nun vorbestraft?
Wiederholter Ladendiebstahl - Geldstrafe oder wieder Sozialstunden?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hi,
eigentlich hat Jotrocken ganz recht, aber wegen der Ausnahmesitution (Vorstrafe) will ich mal antworten.
Der alte Eintrag steht noch im Erziehungsregister. Wie die neue Strafe ausfallen wird, kann man schwer sagen. Sozialstunden gibt es bei Erwachsenen nicht, also würde ich eher mit einer Einstellung gegen eine Geldbuße oder einer Geldstrafe rechnen. Ob es eine Verhandlung gibt, kann man nicht sagen. Kann sein, muß aber nicht...
Eine eventuelle Geldstrafe kommt ins Bundeszentralregister, aber nicht in das FZ, es sei denn, Sie kämen über 90 Tagessätze (sehr unwahrscheinlich).
Gruß vom mümmel
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vielen Dank, ich weiß, dass das Thema schon sehr oft behandelt wurde, allerdings möchte man ja am liebsten informationen über die spezielle Situation und keine Vergleiche.
Also vielen vielen Dank für die Antwort.
Genau, am liebsten möchte man, dass die Forenmitglieder alles 30x schreiben müssen, weil wieder jemand nicht im Stande ist, eine vergleichbare Situation auf die eigene zu übertragen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Na wenn du zeit hattest auf den letzten eintrag zu antworten, dann hätte es dir sicher nicht viele umstände gemacht kurz einen beitrag auf die frage einzustellen...meinst de nicht?
den ganzen juristenkram kann man eben nicht immer eins zu eins übertragen...
Person X hat nun Schreiben der Polizei erhalten. Dort gibt es ja eine extra Spalte, in der man sich zur Tat äußern kann. Sollte man da die vorherige Tat nochmals erwähnen oder so? Davon steht in dem Schreiben ja nichts drin, von wegen Wiederholungstäter oder so? Nicht dass das Nichterwähnen einen schlechten Eindruck macht, als wolle man was vertuschen?
Hi,
Sie sollen sich zur aktuellen Tat äußern, sonst nichts. Das Herausfinden von Vorstrafen ist die Sache von Polizei und Justiz.
Gruß vom mümmel
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß Lolitalo
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