Wiederholter Ladendiebstahl - Therapie? Was kann ich noch tun um Ihr zu helfen ?

6. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Smutek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederholter Ladendiebstahl - Therapie? Was kann ich noch tun um Ihr zu helfen ?

Sehr geehrten Forumteilnehmer,

ich fürchte, ich und meine Familie haben ein großes Problem.
Meine Frau ist zum wiederholtem Mal durch einen Ladendiebstahl aufgefallen. Das erste Mal im Frühjahr 2003, danach im Oktober 2004. In beiden Fällen ist die Anzeige gestellt worden, beim ersten Mal wurde das Verfahren gegen Zahlung von 150 Euro eingestellt, beim zweiten Mal erhielt sie einen Strafbefehl mit 15 Tagessätzen a 30 Euro. Ich erfuhr erst von ihrem Problem erst beim 2-ten Ladendiebstahl und half ihr bei dem Schriftverkehr und der anderen Formalitäten.

Sie war damals am Boden zerstört und versprach hoch und heilig so etwas nie wieder zu tun.

Diese Woche kam die Polizei zu uns nach Hause und meinte es läge eine Strafanzeige vor wegen zweifachem Ladendiebstahl (Herbst 2004 und März 2005) in einer Gärtnerei. Meine Frau meinte es würde haltlos sein, obwohl mehrere Zeugenaussagen vorliegen würden. Sie gab am nächsten Tag zu Protokoll, daß sie alles bestreiten würde.

Mir ließ es aber keine Ruhe, deshalb fuhr ich zu den geschädigten Leuten und fragte nach dem Stand der Dinge. Ich glaube sie waren noch mehr fertig als ich und schilderten mir die Fälle und die Vorgehensweise meiner Frau. Sie bestätigten wörtlich meine Vermutung, meine Frau sei irgendwie krank. Sie können aber die Anzeige nicht zurückziehen, da sie beführten, daß sich es rumsprechen würde und sie dann noch mehr Diebstahlfälle verzeichnen müßten.

Ich sprach danach mit meiner Frau, sie gab mir gegenüber vorerst alles bis auf den Fall im März 2005 zu. Erst später gab sie auch den letzten Diebstahl zu.

Ich bin fast am Ende, vor allem durch das gebrochene Versprechen, das sie mir gab. Sie sieht es ein krank zu sein (die Günde liegen womöglich auch in Ihrer nicht unbedingt leichten Kindheit, Mutter starb als sie 9 Jahre alt war, Vater heiratete nochmal, die Stiefmutter war alles andere als gut zu Ihr und ist es leider immer noch) und hat bereits einen ersten Termin bei einer Psychotherapeutin.

Wir fahren heute Nachmittag zur Polizei und werden Ihre Aussage zurückziehen bzw. richtigstellen. Gleichzeitig möchte ich einen Anwalt beauftragen.

Miene Frau wollte sich bereits im Herbst 2004 behandeln lassen, davon riet ICH ihr (leider !!!) ab, da ich dachte, so etwas wäre ein einmaliger Ausrutscher und es würde tatsächlich nicht mehr vorkommen.

Ich mache mir sehr große Sorgen, meine Frau lebt zwar seit 16 Jahren in Deutschland, hat aber nur einen ausländischen Pass. Die Einbürgerung läuft zwar, die Ausländerbehörde wies sie aber nach der Erteilung des Strafbefehls darauf hin, sich künftig zur Vermeidung weiterer Ausländerrechtlichen Massnahmen gesetzestreu zu verhandeln.

Wir sind beide berufstätig, ich aber für meinen Alter ziemlich krank, hatte 2 Krankenhausaufenthalte im letzten Jahr - die Smomentane Situation fördert keineswegs meine Genesung. Unser kleiner Sohn merkt zwar noch nichts, meine Frau ist sehr gut zu ihm und erzieht ihn auch richtig. Sie ist eine sehr gute Mutter, in der Hinsicht ließ sie sich nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Was kann ich noch tun um Ihr zu helfen ?

Schöne Grüße


Smutek

-- Editiert von Smutek am 06.05.2005 10:11:50

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da kann man nicht viel tun, außer einen engagierten Anwalt einzuschalten, der sich der Strafsache annimmt, und einen erfahrenen Therapeuten/Arzt, der das psychische Grundproblem Ihrer Frau an der Wurzel packt.

Eine Ausweisung aus Deutschland wird Ihre Frau nicht zu befüchten haben, als Ehepartner eines Deutschen. Da muß schon etwas mehr passieren.

Die Einbürgerung könnte sich evtl. verzögern, aber darüber kann Ihnen sicherlich der Anwalt Auskunft geben.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Smutek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Streetworker,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Da der Termin bei der Polizei bevorsteht, ich bin mir nicht sicher, was dort jetzt gesagt werden sollte. Sollten wir keine Angaben zur Sache machen und darauf verweisen, daß wir einen Anwalt neauftragen sollen, oder soll meine Frau die Schuld zugeben ohne weitere Angaben zu machen ?

Vielen Dank nochmal und schöne Grüße

Smutek

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sollten wir keine Angaben zur Sache machen und darauf verweisen, daß wir einen Anwalt beauftragen sollen,

Das halte ich in diesem Fall für sinnvoll, um dem Anwalt alle Möglichkeiten offen zu halten.

Das können Sie auch telefonisch oder schriftlich mitteilen. Ein Erscheinen bei der Polizei ist dazu nicht notwendig (und es besteht auch keine Verpflichtung dazu, auf Ladung der Polizei dort zu erscheinen)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Smutek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Termin bei der Polizei ist schon ausgemacht, meine Frau will dorthin fahren und die vorherige Aussage zumindest teilweise ändern.

Sollte die Schuld eingestanden werden ohne nähere Angaben zu machen oder nur auf den Rechtsanwalt verweisen ?

Es gibt bei uns leider nur einen RA, der auf Strafrecht spezialisiert ist - ich kann es nicht einschätzen, ob er genug engagiert ist. Bestehen irgendwelche Nachteile, wenn man einen enfernten RA nimmt (bis auf keine Möglichkeit eines persönlichen Gespräches) ?
Muß der RA zur Akteneinsicht oder zu den Gesprächen mit dem Staatsanwalt persöhnlich erscheinen ?

Wir haben den Geschädigten den Schaden noch nicht ersetzt. Sollte es jetzt gemacht werden, oder würde es die späteren Möglichkeiten des RA irgendwie einschränken ?

Schöne Grüße

Smutek

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sollte es jetzt gemacht werden, oder würde es die späteren Möglichkeiten des RA irgendwie einschränken ?

Wenn die Tat sowiso zugegeben soll, kann auch der Schaden ersetzt werden.

Sollte die Schuld eingestanden werden ohne nähere Angaben zu machen oder nur auf den Rechtsanwalt verweisen ?

Wie schon gesagt, ich würde -wenn ich sowiso noch einen Anwalt einschalten will- vorerst überhaupt keine Angaben bei der Polizei machen (einen Termin kann man auch absagen).

Wenn man die Tat aber unbedingt zugeben will, sollte man zumindest die Beschreibung der näheren Umstände den Anwalt erläutern lassen.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Smutek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Anwalt müssen wir fast nehmen, ich vermute, daß es diesmal zu einer Hauptverhandlung kommt - oder sehe ich das falsch ?

Ich möchte eine "Selbstverteidigung" in einem Wiederholungsfall vermeiden, zumal meine Kenntnisse auf dem Gebiet praktisch nicht vorhanden sind.

Wie sieht der Ablauf eigentlich aus ? Wir gehen zum Anwalt, er sieht die Akten ein und formuliert danach die Antwort ?
Muß er unbedingt vor Ort sein ?


Schöne Grüße

Smutek

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich möchte eine "Selbstverteidigung" in einem Wiederholungsfall vermeiden

Wenn die Tat schon im Vorfeld eingerümt wird gibt es ja nicht viel zu verteidigen (außer übers Strafmaß zu diskutieren)

Bei einem Geständnis (im Vorfeld) ist eine Hauptverhandlung aber unwahrscheinlich in so einem Fall. Dann wären unsere Gerichte noch überlasteter als sie es sind.

Es wird wohl einen Strafbefehl geben.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Smutek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Bob für Ihre Hilfe.

Meine Frau hat heute Ihre Aussage widerrufen und gab zugleich zu Protokoll, daß ein RA konsultiert wird.

Jetzt gilt erstmal einen RA zu finden.


Schöne Grüße

Smutek

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sie sollten -wenn Sie nicht den ortsansässigen Anwalt beauftragen- zumindest einen aus dem jeweiligen Landgerichtsbezirk nehmen. Das hat den Vorteil, daß der den sachbearbeitenden Staatsanwalt kennt.

Das Geständnis kann man ja auch ggf. später durch den Anwalt wiederholen lassen, aber halt schön ausformulliert und mit allen "Pluspunkten" für Ihre Frau ausgestattet.

Wenn man schon Geld für einen Anwalt anlegt, soll der auch die Arbeit machen ;) ...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Smutek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob,

nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit der Wahl des richtigen Rechtsanwalts tun wir uns im Moment ziemlich schwer, aber es wird schon.
Es ist viel schwieriger einen Termin bei einer Psychotherapeutin zu bekommen, eine meinte wörtlich, sie könne uns auf eine Warteliste setzten, der erste Termin wäre frühestens in einem Jahr möglich:(

Schöne Grüße

Smutek

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Es gibt auch die Möglichkeit eine kostenlose Beratungsstelle aufzusuchen (z.B. Sozialpsychaitrischer Dienst beim Diakonischen Werk oder der Caritas). Evtl. könnten sie auch mit ihrem Hausarzt sprechen, der sie an einen zugelassenen Psychotherapeuten überweisen kann.
Alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.874 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen