Wiederholter Ladendiebstahl - Was habe ich an Strafe zu erwarten: Einstellung, geldstrafe...?

8. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
olive14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Wiederholter Ladendiebstahl - Was habe ich an Strafe zu erwarten: Einstellung, geldstrafe...?

Hallo,
Ich benötige dringend Hilfe.
Zu meiner person: ich bin 28 jahre alt, studentin und hatte außer dem hier geschilderten sonst noch nichts mit der Polizei zu tun gehabt.
Am 24.02.2010 habe ich in einem kaufhaus Waren im wert von 50 euros gestohlen, bin dabei zunächst nicht erwischt worden. Anschließend ging ich in ein anderes kaufhaus und stahl dort waren im wert von 200 euros. Dort wurde ich erwischt und die polizei beschlagnahmte auch das diebsgut aus dem ersten kaufhaus.ich habe die tat zugegeben und dies auch vor der polizei schriftlich bestätigt.
Nun wurde ich am 27.02.2010 erneut erwischt in einem anderen kaufhaus, beim unbezahlter nagellack im wert von knapp 8 euros ( den habe ich nur vergessen an die kasse zu bezahlen, da einkauf von etwas 30 euros gemacht habe ) . dieses mal war nicht die polizei vor ort, die daten wurden vom hausdetektiv aufgenommen, ich habe keine fanfprämie bezahlen und habe am selben tag an das kaufhaus einen entschuldigungs brief geschrieben, da meine absicht war nicht der nagellack zu gestohlen, den habe ich nur vergessen zu bezahlen.
Was habe ich an Strafe zu erwarten: Einstellung, geldstrafe, haftstrafe, eintrag ins führungszeugnis, gefängnis.....?
Ich war nie vorbestraft und niemals verurteilt.
Danke für eure Antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
olive14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

ich habe vergessen, ich hatte sicherungsetikettes von den waren in zweite kaufhaus weggenommen. ist das besonderes schwerer fall des diebstahl?
viele dank

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

quote:
Was habe ich an Strafe zu erwarten: Einstellung, geldstrafe, haftstrafe, eintrag ins führungszeugnis, gefängnis.....?


Mit viel Glück wird es noch eine Einstellung gegen Geldbuße. Ich tippe aber eher auf eine geldstrafe per strafbefehl.

quote:
ich hatte sicherungsetikettes von den waren in zweite kaufhaus weggenommen. ist das besonderes schwerer fall des diebstahl?


Nein.




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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
olive14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
Ich benötige dringend Hilfe.
Zu meiner person: ich bin 28 jahre alt, studentin und hatte außer dem hier geschilderten sonst noch nichts mit der polizei zu tun gehabt.
Am 24.02.2010 habe ich in einem kaufhaus Waren im wert von 50 euros gestohlen, bin dabei zunächst nicht erwischt worden. Anschließend ging ich in ein anderes kaufhaus und stahl dort waren im wert von 200 euros. Dort wurde ich erwischt und die polizei beschlagnahmte auch das diebsgut aus dem ersten kaufhaus.ich habe die tat zugegeben und dies auch vor der polizei schriftlich bestätigt.
Nun wurde ich am 27.02.2010 erneut erwischt in einem anderen kaufhaus, beim unbezahlter nagellack im wert von knapp 8 euros ( den habe ich nur vergessen an die kasse zu bezahlen, da einkauf von etwas 30 euros gemacht habe ) . dieses mal war nicht die polizei vor ort, die daten wurden vom hausdetektiv aufgenommen, ich habe keine fanfprämie bezahlen und habe am selben tag an das kaufhaus einen entschuldigungs brief geschrieben, da meine absicht war nicht der nagellack zu gestohlen, den habe ich nur vergessen zu bezahlen.
Was habe ich an Strafe zu erwarten: Einstellung, geldstrafe, haftstrafe, eintrag ins führungszeugnis, gefängnis.....?
Ich war nie vorbestraft und niemals verurteilt.
Danke für eure Antwort.



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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

quote:
Was habe ich an Strafe zu erwarten: Einstellung, geldstrafe, haftstrafe, eintrag ins führungszeugnis, gefängnis.....?


Mit viel Glück wird es noch eine Einstellung gegen Geldbuße. Ich tippe aber eher auf eine geldstrafe per strafbefehl.

quote:
ich hatte sicherungsetikettes von den waren in zweite kaufhaus weggenommen. ist das besonderes schwerer fall des diebstahl?


Nein.



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"justice"

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