Wiederholter warenbetrug

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
dummgelaufen123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Wiederholter warenbetrug

Hallo und guten Nabend

Ich habe post von der Statsanwaltschaft bekommen wo mir Betrug in 4 Fällen vorgeworfen wird .

Ich hatte waren Verkauft ( dies liegt nun über 7 Monate zurück ) und ANGEBLICH ist diese nie bei den Käufern angekommen . Von einer Anzeige wusste ich , Polizeiliche einladung zur vernehmung habe den Kufpreis natürlich direkt erstatten ( versandbeleg hatte ich nach 6 moanten natürlich nicht mehr ) kann also nichts nachweisen und bin der gelackmeierte ! aber auch dieser direkt beglichene Betrag wird von der Statsanwaltschaft mit aufgeführt .

Von den anderen 3 Fällen wusste ich bis dato NICHTS davon das es da Probleme gegeben hat oder zumindest der käufer dies behauptet .

die 3 fälle sind schadenshöhen von 50 , 207 , und 120 euro der geblichene fall waren 130 euro .

ds problem ist ich bin vorbestraft mit 15 fahren ohne fahrerlaubniss , vor ca 5 jahren wegen betrug ( laptop versteigert dieser hatte wohlmängel von denen ich nichts wusste hatte angeoten den kaufpreis zu erstatten dies wollte der käufer nicht und hat anzeige erstattet ) strafe vom gericht waren 2000 € die natüröich schon lange beglichen sind .

vor ca 2 jahren kam ein betrugsvorwurf in 2 fällen den ich wiederlegen konnte ( versandnachweis )

vor 3 monaten wurde ich verurteilt wegen 2 fachen betrug aus kauf eines internathandels ( ware war unvolständig hatte dies direkt reklamiert und das packet zurück geschickt ) versandhaus wollte die fehlenden artikel ersetzt haben was ich nicht eingesehen hatte wrum soll ich von einer rücksendung etwas bezahlen was ich nicht erhalten hatte , dies gab vom gericht prompt 2300€ strafe die ich noch am abstottern bin

ich bin 26 ( falls wichtig ) und aus gesundheitlichen gründen arbeitslos ( 2 schlganfälle hiner mir in 2 jahren das bei meinem alter )

u die sache noch unschöner zumachen bin ich seit 7 jahren alleinerziehend somit ist das letzte was ich möchte eine haftstrafe ,

jetzt seit ihr dran wie ist eure einschätzung , u haft komme ich nicht herum , ev haft auf bewährung oder ne erneute geldstrafe ???

mir ist natürlich alles recht nur nicht in haft zu gehen

und loht es sich da einen anwalt zu beauftragen oder hat dies eh keinen sinn mehr ...

gruß

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Sie machen sich hier selbst etwas vor.

Seit Jahren begehen Sie Betrugsstraftaten und versuchen sich offenbar immer wieder mit irgendwelchen Stories herauszureden.

Vermutlich sind Sie auch der Meinung, dass Staatsanwaltschaft und Gericht irgendwie dazu verpflichtet wären, Ihnen Ihre Ausflüchte zu glauben. Und fühlen sich ungerecht behandelt, weil das eben nicht der Fall ist.

Da Sie offenbar unbelehrbar sind, werden Sie früher oder später hinter Gittern landen. Alleine schon, um Sie davon abzuhalten, weiterhin Dinge zu bestellen, die Sie nicht bezahlen können und Waren zu veräußern, die Sie gar nicht haben.

quote:
u die sache noch unschöner zumachen bin ich seit 7 jahren alleinerziehend somit ist das letzte was ich möchte eine haftstrafe

Ach wirklich? Und warum begehen Sie dann Straftaten, die Sie genau da hinbringen werden?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Da es noch nie eine Haftstrafe gab, ist es zieml. wahrscheinlich, dass eine solche nun zur Bewährung ausgesetzt wird.

Man sollte in Zukunft aber darauf achten, dass es nicht mehr vorkommt, dass man "keine Versandbelege mehr hat" für Ware die nicht beim Käufer ankommt.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
versandbeleg hatte ich nach 6 moanten natürlich nicht mehr

Angesichts einer Verjährungsfrist von bis zu 4 Jahren, ist das nicht 'natürlich' ...



Es nicht sehr zielführend Fragen mit derartiger Bedeutung in einen MEINUNGSforum zu stellen in dem Laien über fiktive Fälle des deutschen Rechtes diskuitieren.


Da sollte man dringend Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dummgelaufen123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

@ idybell wo begehe ich straftaten ? es ist so wie erörtert nicht verschönlicht oder die warheit zurechtgerückt wie es mir gerade passt oder ähnliches das es auf gut deutsch ******* aussieht weiß ich selber

nur warum sollte ich hier ne frage stellen unter falschen vorraussetzungen ? mich kennt hier keiner so das schamgefühl oder ähnliches irgendwie ein grund dafür sein könnte

ich bin ein kerl der ( bis vor kurzem ) mit beiden beinen fest im leben stand und dessen einziger lebenswille der kleine sonnenschein ist .
meinen sie es ist schön scheinbar alles falsch zu machen ? immer der blöde zu sein ? beispiel ebay laptop es war so ds er bei mir 1a lief ich brauche einen pc / laptop oder ähnliches für email´s foren usw keine große belastung , der käufer sagte das dei grafikkart wohl aussetzter hätte ob es stimmt keine ahnung , als er die berichtete habe ich ohne große wartezeit die rückerstattung des kaufpreises angeboten ( belegbar ) welche ER nicht wollte der dank sind 2000 euro strafe und ntürlich das gerät nicht zurück . was hätte man da anders machen sollen ?!

vor 2 jahren der wiederlegbar betrugsvorwurf ich hatte etwas verkauft über ein forum hatte mich mit anderen leuten im forum bisschen in der wolle und schwupp ruft mich meine freundin an das die kripo hier in der bude ist mit nen durchsuchungsbefehl nach einem model , der gute hatte angegeben NICHTS erhalten zu haben was ich ja eindeutig wiederlegen konnte !!!

ihre antwort finde ich doch schon unverschämt sorry



@ streetworker und harry van sell

wenn ich etwas versende gehe ich davon aus das es spätestens nach 14 tgen angekommen ist , wenn ich dann weitere ca 2 wochen nichts negatives höre kann ich doch davon ausgehen das alles ok ist warum dann den beleg weiter verwaren ? rechtlich ok muss es wohl scheinbar sein was mir aber nicht bewusst war , aber menschlich gesehen dank meinem hobby versende ich im monat ca 15 packete / päckchen / warensendungen mal mehr mal weniger da müsste ich ja schon einen aktenschrank anschaffen nur um die belege zu verwaren





-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ich tippe mal ebenfalls auf auf eine Bewährungsstrafe. Es ist ja schwer, hier an lauter unglückliche Zufälle zu glauben, aber wenn der TE meint, er sei unschuldig, sollte er sich einen Anwalt nehmen - nur muß er den ggf.bezahlen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
wo begehe ich straftaten ?

Glaubst du das sind Belobigungen:
quote:
ds problem ist ich bin vorbestraft mit 15 fahren ohne fahrerlaubniss , vor ca 5 jahren wegen betrug

quote:
vor 3 monaten wurde ich verurteilt wegen 2 fachen betrug aus kauf eines internathandels




quote:
wenn ich etwas versende gehe ich davon aus das es spätestens nach 14 tgen angekommen ist , wenn ich dann weitere ca 2 wochen nichts negatives höre kann ich doch davon ausgehen das alles ok ist warum dann den beleg weiter verwaren ?

1. Weil der Käufer bis zu 4 Jahre Ansprüche stellen kann.
2. Weil man bei der Vorgeschichte schon etwas gerichtsfestes haben muss um seine Unschuld zu beweisen.



quote:
dank meinem hobby versende ich im monat ca 15 packete / päckchen / warensendungen mal mehr mal weniger da müsste ich ja schon einen aktenschrank anschaffen

Wenn du soviel versendest, hast du hoffentlich ein Gewerbe angemeldet und führst die Steuern darauf ab?
Oder versuchst du dich unter dem Deckmantel des 'Hobbyisten' durchzuschlagen?

Dann kann ich dir die nächsten 3 Problemfelder benennen die wohl irgendwann auf dich zukommen werden.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Anzahl der "nicht angekommenen Sendungen" in wenigen Wochen ist in jedem Fall zieml. merkwürdig. Ein Verwandter von mit betreibt ebenfalls einen Versandhandel. Da gab es im gesamten vergangenen Jahr keine 5 Sendungen, die nicht ankamen (bei ca. 4500 Sendungen in 2011).

Weiterhin ist es merkwürdig, dass die Empfänger (die ja nicht wissen können, dass es keine Belege mehr gibt) behaupten, dass die Sendungen nicht ankamen, was ja im Normalfall durch die Belege (Zustellnachweise) sehr einfach zu widerlegen ist und den Empfängern ein Verfahren wegen versuchten Betruges einbringt. 4 Empfänger innerhalb weniger Wochen, die wahrheitswidrig behaupten, dass die Sendungen nicht angekommen sind, in der vagen Hoffnung, dass es keine Belege mehr gibt ?!?!?

Auch dies hier:

quote:
vor 3 monaten wurde ich verurteilt wegen 2 fachen betrug aus kauf eines internathandels ( ware war unvolständig hatte dies direkt reklamiert und das packet zurück geschickt ) versandhaus wollte die fehlenden artikel ersetzt haben was ich nicht eingesehen hatte wrum soll ich von einer rücksendung etwas bezahlen was ich nicht erhalten hatte , dies gab vom gericht prompt 2300€ strafe die ich noch am abstottern bin


ist zieml. merkwürdig, da weit und breit kein Betrug zu erkennen ist, wenn es so stimmt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs liegt beim Versender (Händler), nicht beim Käufer (Verbraucher). Aus irgendeinem Grund muß das Gericht dann ja nun doch zu der Überzeugung gekommen sein, dass der Händler komplett verschickt hat und es auch komplett bei Ihnen angekommen ist.

Alles in allem verdammmt viele blöde Zufälle in verdammt kurzer Zeit. Zu viele um objektiv glaubwürdig zu sein. Nun war niemand von uns "dabei" und kann daher überprüfen, was stimmt und was nicht stimmt. Aber darauf, wie wir es sehen, kommt es ja ohnehin nicht an.

quote:
nur warum sollte ich hier ne frage stellen unter falschen vorraussetzungen ? mich kennt hier keiner so das schamgefühl oder ähnliches irgendwie ein grund dafür sein könnte


So ein Grund läßt sich zieml. leicht finden. In den Jahren in denen ich hier im Forum unterwegs bin, gab es schon zig Fälle von Leuten, die das Forum hier als "Testgelände" für die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben benutzt haben, nach dem Motto: "Wenns mir hier geglaubt wird, glaubt es auch das Gericht".

Und auch ansonsten sind menschliche Gedankengänge oft schwer ergründlich.

Ich hatte es -im reallife- (ich arbeite seit vielen Jahren beruflich mit Straftätern, als Sozialarbeiter) mal mit einer Tankbetrügerin zu tun, die auch für jede ihrer ca. 20 festgestellten Tatbetrugstaten eine "Begründung" parat hatte, warum es kein Betrug war, sondern schlichtes "vergessen". Die Begründungen wurden von mal zu mal merkwürdiger. Los gings mit schlichtem vergessen, aufgrund Streß bei der Arbeit, Ablenkung durch andere Kunden usw., weiter gings damit dass die Kassierer mehrmals hintereinander nicht gehört haben, dass sie an der Kasse neben den gekauften Zigarretten etc. auch noch "Säule Nr. soundso" gesagt hat, sie sich aber auch keineswegs gewundert hat, warum 1 Schachtel Zigaretten plus 60 Liter Benzin nur 5,00 € kosten sollten, und am Ende war es soweit, dass jedesmal als sie gerade von der Zapfsäule auf dem Weg zur Kasse war, irgendein ominöser Anruf auf dem Handy ankam, in dem irgendeine Hiobsbotschaft verkündet wurde, die sie völlig außer Fassung und zum sofortigen Losfahren ohne Bezahlung brachten (Kind verunfallt, Oma gestorben, Haus brennt, was weiß ich noch). Nur das natürlich kein einziges dieser Ereignisse in Wirklichkeit stattgefunden hatte. Auch die Anrufe gab es -beweisbar- nicht. Trotz dieser hieb- und stichfesten Beweise blieb sie steif und fest dabei. Warum ??? Fragen Sie mich was leichteres.

Anderer Fall: Junge Dame macht vor Gericht eine Falschaussage (Handlung X am Tag Y hat sich so und so abgespielt), trotzdem ihr jeder, der den Fall kannte bereits im Vorfeld sagte, dass das niemand glauben kann(!!!), weil erwiesen ist, dass es anders war. Selbst in der Verhandlung wurden ihr seitens des Gerichts noch zig goldene Brücken gebaut, die falsche Aussage vor ihrer Entlassung als Zeuge zu korrigieren und ihr auch klar die Tatsachen und Beweise benannt und vor Augen geführt, die belegten, dass es nicht so gewesen sein konnte, wie sie erzählte. Dennoch blieb sie steif und fest bei der Aussage und wurde später zu 4 Monaten Freiheitsstrafe desw. verurteilt. Warum sie -gegen jegliche Logik und Vernunft- dabei blieb (zumal es ja wirklich eine Falschaussage war) ??? Fragen Sie mich was leichteres.

Diese beiden Anekdoten nur als kleine Anschauung dafür, dass es nichts gibt, was es nicht gibt, und sich grundsätzlich selbst auf die unlogischste "Warum sollte ich denn dies ... oder jenes ... erzählen, wenn es nicht stimmt"? - Frage noch eine Antwort findet. So verrückt und nicht nachvollziehbar die auch sein mag.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Warum sie -gegen jegliche Logik und Vernunft- dabei blieb (zumal es ja wirklich eine Falschaussage war) ??? Fragen Sie mich was leichteres.


Es gibt Menschen, die betrügen nicht nur andere sondern auch sich selbst.
Man versucht sich die eigene "Wahrheit" auf angenehme Art und Weise zurecht
zu legen- würde man dies nicht tun müsste man sich ja mit der eigenen Verantwortung und dem eigenen emotionalen Defizit auseinandersetzen.
Naja...


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Es gibt Menschen, die betrügen nicht nur andere sondern auch sich selbst.

Ja, so ist es. Die meisten Straftäter machen das. Sie sind, wie unser TE, Traumtänzer.

Sie glauben, dass es funktionieren wird ("ich sage einfach, das Paket war nicht vollständig, da kann mir ja keiner was, kann mir ja keiner das Gegenteil beweisen").

Wenn es dann doch nicht funktioniert hat, dann stecken sie all ihre Energie hinein, um andere (und sich selbst!) davon zu überzeugen, dass es ganz anders war und sie nichts dafür können.

quote:
mich kennt hier keiner so das schamgefühl oder ähnliches irgendwie ein grund dafür sein könnte

Am meisten schämen sich Sraftäter vor sich selbst.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ich würde mich gleich mal bei Finanzamt selber anzeigen, dann wird die Strafe dort geringer :-)

Da es in den vergangenen Fällen auch immer Strafen gab - und deine Ausreden kaum zogen wird die Strafe diesmal höher ausfallen..... und dann bei nächsten Mal noch höher - irgendwann gibts eben Knast.

Auch für Alleinerziehende mit 2 Schlaganfälle oder glaubst du das hilft.

Kurse für Buchführung gibts bei der Volkshochschule. Einen Ordner für Belege bei Ebay



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dummgelaufen123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

ähmmmm

was hat den das finanzamt auf einmal damit am hut ? wegen der anzahl an sendungen ?!

nicht JEDE sendung stammt aus verkäufen , zum teil auch tausch oder rein für die portokosten ( kleinkram der eben bei dem hobby über bleibt was für mich schrott bzw müll ist aber was andere gebrauchen können )

mit sowas hat doch das finanzamt nichts am hut


btt

scham habe ich keine , auch wenn einem wenig bis garnicht geglaubt wird ist es halt so wie beschrieben


von den letzten verkäufen dez / jan und teil nov habe ich noch jeglichen beleg

ältere sachen die verkuft wurden soweit vorhanden habe ich die leute nochmals per mail/massenger kontaktiert um mich zu erkundigen ob alles ok war
wie schaut es aus WENN ich nun eine bewährungsstrafe bekommen sollte und KEINE haft gibbt es ja bewährungsauflagen usw

sollte da noch irgendetwas kommen was VOR der verhandlug war ist dies dann auch ein verstoß gegen die bewährung ?

ich mein bis dato habe ich so verschickt wie gewünscht da war es mir egal ob hermes oder dhl oder halt per briefumschlag bei päckchen die nicht versichert ssind seitens des transportunternehmens habe ich auch immer drauf hingewiesen das diese NICHt versichert sind bei verlust oder beschädigung seitens des versandunternehmen bin ich mit diesem hinweis aus der schussrichtung ?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Bei DHL Paketen und Hermes kann der Staatsanwalt sehr wohl ermittelt ob was geschickt wurde :-) aufpassen wenn es nicht stimmt!

Bei einem Päckchen nicht. Kannst du beweisen das du die Ware hattest, wird die Anzeige eingestellt. Bei deiner Vorgeschichte wäre ich vorsichtig.

quote:

vor 3 monaten wurde ich verurteilt wegen 2 fachen betrug aus kauf eines internathandels....

Eine Geschichte aus Grimms Märchen, deswegen wird keiner verknackt.

Es ist schön merkwürdig wie oft das Schicksal dich trifft und dir keiner glauben will.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dummgelaufen123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Kannst du beweisen das du die Ware hattest, wird die Anzeige eingestellt. Bei deiner Vorgeschichte wäre ich vorsichtig.


das jetzt nicht ernst gemeint oder ???
wie gesagt es dreht sich alles ums thema modellbau , teilweise hatte ich noch Kaufrechnungen oder auch foto´s welche ich im wohnzimmer gemacht hatte also nachgewiesen wäre das ich sie besaß , wäre ja unwarscheinlich das noch jemand selben teppich selbe coutch , tisch und tapete hat also somit erwiesen das ich sie besessen habe ...

das es so leicht ist hätte ich nicht gedacht , bin ich auch nicht drauf gekommen sowas mal zu erwähnen , bin davon ausgegangen das halt eine bildgeschichte oder ein video vom einpacken bis zum verseden halt entlastent wäre aber das ist ja nichts was man macht


-----------------
""


@ keinanwalt

das da hermes IMMER und dhl zumindest beim packet nachverfolgt werden kann weiß ich ja , nur frag da doch mal nach wenn du nur namen des absender und empfänger hast ohne packetnummer ist es zappen duster ( zumindest für mich ) keine ahnung ob ein statsanwalt da mehr möglichkeiten hat was ich aber doch mal sehr hoffe !!!!! sollte er da mehr ´´einsehen´´ können wie ottonormalo brauch ich mir ja keine sorgen mehr machen

-- Editiert dummgelaufen123 am 06.01.2012 20:21

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

HermesShops haben eine Abrechnung auf der die PLZ und das Gewicht der ausgehenden Sendungen erfasst werden. Bei DHL ist das kaum anders. Absendetag wird sich ja ermitteln lassen.

Ein Bild mit dir und dem Elefanten auf dem Teppicht reicht als Besitzbeweis.

Ist aber schom merkwürdig das du keine Beleg auch nicht einen Tag aufbewahrt hast. Der Käufer wird doch wohl danach verlangt haben.

Irgend wie Mühe könntest du dir schon auch geben.

Das ich "armer" "ottonormalo" "Kranker" ... blabla gejammer hilft dir kaum weiter

Nimm einen Anwalt !



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
sollte er da mehr ´´einsehen´´ können wie ottonormalo brauch ich mir ja keine sorgen mehr machen

Die Mühe, da irgendwas "einzusehen" wird sich kein Staatsanwalt machen. Auch das Gericht nicht. Es gibt die Aussagen der Geschädigten (Zeugen) gegen Sie, die reichen völlig aus, um Sie zu verurteilen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
dummgelaufen123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

stop stop stop ich habe ja gesagt das ich die belege verwart habe und auch immer aufhebe , ich gehe da von einer auslieferung & begutachtung der ware von ca 14 tagen aus wenn ich nach ca 2 wochen nichts gehört habe schenke ich den belegen keine beachtung mehr und schmeiß sie in den müll

bei den aktuellen fällen kam NICHT eine nachfrage wo das packet bleibt oder ähnliches da kam nichts so das ich ja davon ausgegangen bin das alles ok ist

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Nicht zu glauben das dir so was gleich mehrfach passiert sein soll. Echt.

Da will dich also nicht nur einer sondern gleich mehrere in betrügerischer Absicht anzeigen - ohne auch nur von dir was zu wollen. Die stellen keine Forderungen, sondern wollen nur deine Befragung.

Die wissen doch nicht das du keinen Beleg hast, die machen sich strafbar ?!?!?

Geh zum Hermes Shop - bitte den um Hilfe - der hat Belege. Mit Tag der Versendung und Empfänger PLZ lässt such das schnell nachweisen.

Ich glaube eher du bist der Troll des Tages und verarschst und hier


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
was hat den das finanzamt auf einmal damit am hut ? wegen der anzahl an sendungen ?!

Anzahl der Sendungen und gleichartige Artikel sowie der Zeitraum in dem diese versendet wurden, befinden sich im Rahmen des gewerblichen Handelns gemäß gängiger Rechtssprechung.

Da kommt dann das Finanzamt (Steuer), Krankenkasse (Versicherung), Ordnungsamt (Gewerbanmeldung), Jobcenter (ALG-Bezug), ...

Das sind aber alles Einzelfallentscheidungen, da wird genauer geprüft was verkauft wurde ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"wie schaut es aus WENN ich nun eine bewährungsstrafe bekommen sollte und KEINE haft gibbt es ja bewährungsauflagen"

Sicher, das ist ja der Sinn von Bewährungsstrafen. Man hat eine Frist, sich zu bewähren.

Aufgrund Ihrer Vorerfahrungen in dem Bereich erscheint das Wegwerfen von Belegen nach 14 Tagen schon irgendwie unpassend.


-- Editiert hamburgerin01 am 06.01.2012 22:57

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
dummgelaufen123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

z.b wenn die verhadlung nun am 1.feb 2012 statfindet und ich eine bewährung bekomme NACH der verhandlung zeigt mich jemand an wegen einem verkauf der VOR der verhandlung war sprich aus 2011 oder sogar früher ist das dan ein verstoß gegen die bewährungsauflagen also direkter weg ins kittchen ?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

...tssss

Wenn du vor Ablauf der Bewährung die nächste "TAT" begehst, ist die Bewährung futsch. Aber auch wenn die Bewährung rum wäre wird die nächste Strafe wohl Knast sein.

Für Langsame: Alle Straftaten in Zukunft bringen dich in den Knast

Die Chancen sind "ALLE" - Die Schonfrist "UM"



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
dummgelaufen123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

keine ahnung ob ich mich falsch ausgedrückt habe , aber auf jedenfall haben sie mich falsch verstanden


in zukunft werde ich natürlich jeden beleg verwaren um meinen arsch zu retten .

ich rede davon wenn etwas kommt was zurückliegend ist als ein handel aus dem jahre 2011 oder 2010 oder meinetwegen auch 2009 weil ich ja da nicht drauf geachtet habe die versandbelege zu horten und somit auch da beweistechnisch ein bissel auffen schlauch stehen würde SOLLTE da was kommen

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Eine Bewährung kann natürlich nur widerrufen werden, wenn man WÄHREND der Bewährungszeit eine Straftat begeht. Für alte Straftaten, die dann noch verhandelt werden, gibt es eine separate Strafe - das wäre dann vermutlich ebenfalls eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
dummgelaufen123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

also trotz der stellenweise ´´blöden´´ kommentaren und angesichts der tatsache das das hier natürlich keinen anwalt ersetzt möchte ich aber doch sagen das die einschätzungen von euch doch sehr aufbauend sind

termin fürn ra ist nächste woche , nur wollte ich halt doch vorher schonal erfragen über euch was da so passiert

aus fehlern lernt man klar , ich weiß für mich das ich in zukunft JEDEN beleg verwaren werde und auch auch wunsch nichts unversichert verschicken werde . desweiteren käufe nur noch per nachname oder per bankeinzug somit sollte mein hinterteil abgesichert sein


DANKE EUCH !!!!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ergänzend zu Mümmel:

Alte Taten, die erst nach einer möglichen Bewährungsstrafe verhandelt würden, aber vorher begangen wurden, werden entweder nach § 154 StPO eingestellt oder mit der Bewährungsstrafe in eine sog. nachträgliche Gesamtstrafe zusammengefasst.

Und hierzu:

quote:<hr size=1 noshade>Kannst du beweisen das du die Ware hattest, wird die Anzeige eingestellt. Bei deiner Vorgeschichte wäre ich vorsichtig. <hr size=1 noshade>


Das war so gemeint, dass man mit einem Hinweis auf unversicherte Versendung normalerweise aus dem Schneider ist, wenn man beweisen kann, dass man die Ware hatte und es einmal im Jahr bei 100 Sendungen vorkommt. Kommt es aber zigfach vor, glaubt es keiner mehr.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen