Wiederholungstäter Betrug

8. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
go614129-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederholungstäter Betrug

Hallo liebes Forum, lange habe ich damit gekämpft mal hier zu fragen wie ihr das so seht...?

Also um alles zu erklären:
Ich bin 26 Jahre alt und habe schon mal eine Haftstrafe abgesessen. Da wurde ich 2015 Inhaftiert und bin auf vorzeitiger Entlassung nach 1,7 Jahren also 2017 wieder rausgekommen. Die eigentliche Strafe war 2,6 Jahre. Der Rest wurde dann zur Bewährung ausgesetzt.
Soweit alles gut, habe dann nach Entlassung meine Ausbildung direkt angefangen & die auch erfolgreich abgeschlossen. Danach wurde es dann kritisch.
Bei dem Unternehmen wollte ich aufkeinen Fall mehr arbeiten also habe ich schon kurz vor Ende der Ausbildung bewerbungen geschrieben aber leider nichts gefunden da dann auch mit Corona alles anfing.
Also war ich erstmal Arbeitslos habe mir aber ständig neue Arbeit gesucht aber nichts gefunden.
Aber die Miete musste ja auch weiter bezahlt werden, Rechnungen usw.

Ich habe dann angefangen mein Zeug zu verkaufen was ich zuhause habe & nicht mehr brauche auch immer alles versendet.
Aber dann habe ich mitbekommen das durch die Bitcoin Preise die Grafikkarten Preise auch sehr in die Höhe geschossen sind und wollte daher meine Grafikkarte verkaufen.
Habe mehrere Angebote bekommen bei dem erst besten zugeschlagen und das Geld gehabt.
Kurze Zeit später aber neue höhere Angebote bekommen weil die Preise für Bitcoin noch höher gegangen sind.
Also habe ich dann den Kauf zugestimmt wo ich mehr Geld bekommen hätte.
Den anderen Interessenten habe ich dann das Geld zurück überwiesen der dann aber mir mit einer Anzeige drohte wegen Betrug da er einen Kaufvertrag mit mir über ebay dann indirekt abgeschlossen hat und mir das Geld zurück überwiesen. Also musste ich überlegen was ich mache da ich das andere Geld ja schon hatte.
Direkt habe ich aber wieder das nächste angebot bekommen was auch wieder höher war da dann genau das gleiche.

also hatte ich 3 überweisungen für eine grafikkarte.
Habe mir dann aus dem Darknet Fake Sendungsnummer besorgt um die Leute hinzuhalten da ich gelesen habe das wenn das Paket als Privatkäufer verloren geht der Empfänger keinen Anspruch auf Rückerstattung hat.
Das hat auch eine Weile funktioniert bis ich die erste Anzeige im Briefkasten hatte.
Habe mich dann direkt mit den ersten Interessten in Verbindung gesetzt um die Sache zu klären und das ganze Geld zurück überwiesen.
& mit den anderen habe ich auch Kontakt hergestellt da sie auch Anzeige erstattet haben aber da habe ich auch das Geld fast komplett zurück gezahlt.

Die Grafikkarte hatte ich dann an einen 4ten Interessenten auch wirklich verkauft gehabt.
Also die Karte war aufjeden Fall in meinen Besitz mit der Absicht sie verkaufen zu wollen.

Die Betrüge sind im Zeitraum nach meiner Ausbildung passiert aber ich habe seit letzten Jahres April eine feste Stelle als stellvertretender Filialleiter & mit diesen Geld den Schaden fast reguliert.

Ich frage mich daher was mich für eine Strafe erwarten könnte ?
Anklage wurde aufjeden Fall erhoben & die Verhandlung findet nächsten Monat statt vor dem Amtsgericht.

Mein Anwalt meinte es wird wohl eine Geldstrafe werden.
Aber trotzdem habe ich Angst wieder einfahren zu müssen.
Bei mir läuft es seither sehr gut.
Ich habe feste Arbeit, meine Freundin ist fest an meiner Seite wir wohnen zusammen.
Ich möchte das nicht alles aufgeben wollen.

Auch frage ich mich wie das mit den Führungszeugnis aussieht also mit den Einträgen? Die werden doch nach einer gewissen Zeit gelöscht könnte das mir etwas zugute kommen das ich mir eigentlich lange nichts zu schulden kommen lassen habe.

Gibt mir gerne Rat.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von go614129-84):
da dann genau das gleiche.

Nicht legal, aber strafrechtlich nicht relevant.

Das Problem hat man sich erst geschaffen mit den Fake Daten aus dem Darknet.



Zitat (von go614129-84):
Mein Anwalt meinte es wird wohl eine Geldstrafe werden.

Im Gegensatz zu uns kennt der Anwalt die Akte und seine Strategie - von daher würde ich der Einschätzung mal vertrauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33329 Beiträge, 17411x hilfreich)

Die Verurteilung könnte durchaus noch im Bundeszentralregister stehen - ich unterstelle mal, dass das eine Jugendstrafe war: Da beträgt die Löschfrist 5 Jahre plus Strafdauer, also 7,5 Jahre.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go614129-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okey, erstmal Danke für eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go614129-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja auch feste Arbeit & alles wird mir das Positiv zugesprochen?
Auch das ich fast alles zurückgezahlt habe was offen war?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von go614129-84):
Ich habe ja auch feste Arbeit & alles wird mir das Positiv zugesprochen?
Auch das ich fast alles zurückgezahlt habe was offen war?

Eine positive Sozialprognose und tätige Reue in Form von Schadenwidergutmachung wirken sich in aller Regel positiv aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go614129-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okey, das macht mir etwas Mut.

Ich habe mir jetzt zwischendurch was gutes Aufgebaut & möchte das nicht einfach so hinwerfen bloß weil ich aus eigener Dummheit wieder den Mist gemacht habe. Daher habe ich mich auch dazu entschieden den Schaden direkt wieder gut zu machen wo es.mir dann auch möglich war.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go614129-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebes Forum.

Sorry das ich nochmal störe. Aber vielleicht gibt es ja jemanden der jemanden kennt & der vielleicht eine Einschätzung geben kann was da auf ein Urteil auf mich zukommen könnte.

Also ich weiß das es bei Betrug von Geldstrafe zu Freiheitsstrafe bis 5 Jahren alles möglich ist.

Aber in meinen Fall sozusagen?
Ich möchte unbedingt die Haftstrafe abwenden

Hab einfach nur Respekt vor der Verhandlung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von go614129-84):
Aber in meinen Fall sozusagen?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Weder kennen wir die Akte und erst recht können wir nicht in den Kopf des Richters / der Richterin reinschauen.



Zitat (von go614129-84):
Ich möchte unbedingt die Haftstrafe abwenden

Das könnte klappen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33329 Beiträge, 17411x hilfreich)

Aber vielleicht gibt es ja jemanden der jemanden kennt & der vielleicht eine Einschätzung geben kann was da auf ein Urteil auf mich zukommen könnte. Ohne die Schadenshöhe zu kennen, die Sie ja diskret verschweigen? Im Übrigen hat Ihnen Ihr Anwalt eine Prognose gegeben - wenn Sie dem schon nicht glauben, warum sollten Sie dann irgendjemand aus einem Forum glauben?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go614129-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das soll nicht so Rüberkommen das ich hier was verschweigen oder sonst was natürlich rede ich offen mit euch den ich möchte auch Hilfe bekommen so ist es ja nicht.

Die Schadenshöhe liegt insgesamt bei ca 1000-1200 Euro.

Auch ist es nicht so das ich der Prognose meines Anwaltes nicht vertraue aber ich dachte das man halt in diesem Forum nachfragen kann und sich extra Einschätzungen abholen könnte.
Den schließlich gibt es doch hier viele Leute die sich damit sehr gut auskennen.
Natürlich kann keiner in den Köpfen des Richters reinschauen den er entscheidet ja schließlich darüber.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33329 Beiträge, 17411x hilfreich)

Die Schadenshöhe liegt insgesamt bei ca 1000-1200 Euro. Da wird der Anwalt wohl richtig liegen. Und selbst wenn nicht: Angesichts der Umstände (Sozialprognose, Schadenswiedergutmachung) würde eine Freiheitsstrafe hier wohl zur Bewährung ausgesetzt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1000 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von go614129-84):
Auch ist es nicht so das ich der Prognose meines Anwaltes nicht vertraue aber ich dachte das man halt in diesem Forum nachfragen kann und sich extra Einschätzungen abholen könnte.
Den schließlich gibt es doch hier viele Leute die sich damit sehr gut auskennen.
Natürlich kann keiner in den Köpfen des Richters reinschauen den er entscheidet ja schließlich darüber.


Trotzdem kann in der Regel der Anwalt das viel besser einschätzen. Der kennt nämlich erstens die Akte und weiss zweitens meist auch das Gericht und wie die Richter so ticken. Richter sind nämlich wie die meisten Menschen ebenfalls Gewohnheitstiere und sprechen nur sehr selten wirklich "überraschende" Urteile. Also kann man hier der Expertise des Anwaltes durchaus vertrauen.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go614129-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Falls es jemanden Interessiert oder jemand anderes auch Mal ein ähnliches Dilemma hat.
Hab heute meine Verhandlung gehabt.
Ergebnis ist: Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung in Höhe von 750 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40318x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Machen leider die wenigsten ...

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