Person X wurde beim schmuggeln von 500g Hasisch erwischt und bekamm als Strafe 1 Jahr auf Bewährung mit der Bewährungszeit von 3 Jahren. Genannte Person X arbeitet 1 jahr später im Einzelhandel und wird beim Geld aus der Kasse klauen erwischt! Es ist bis jetzt noch nicht zu einer neuen Verurteilung gekommen. Mit welcher Strafe muss in diesem Fall gerechnet werden und kann dies ein Grund zum Wiederuf der Bewährungszeit sein?
Wiederruf der Bewährung?
20. November 2012
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Frage vom 20. November 2012 | 00:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederruf der Bewährung?
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#1
Antwort vom 20. November 2012 | 01:10
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
quote:
und wird beim Geld aus der Kasse klauen erwischt!
Wieviele Taten nachweisbar? Wie viel Geld?
quote:
und kann dies ein Grund zum Wiederuf der Bewährungszeit sein?
Theoretisch ja, praktisch muß es nicht passieren.
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#2
Antwort vom 20. November 2012 | 01:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviele nachweisbar sind weiss Ich nicht. Person X wurde nicht auf frischer Tat erwischt, es besteht nur der Verdacht. Da es aber Video Überwachung gibt und diese nun kontrolliert wird steht das noch aus. Wieviel Geld es war ist trotzdem nicht nachzuvollziehen da das Geld nie direkt aus der Kasse fehlte.
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#3
Antwort vom 20. November 2012 | 01:22
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
quote:
Wieviele nachweisbar sind weiss Ich nicht.
Dann kann man auch nichts zu der mögl. Strafe sagen
quote:
Wieviel Geld es war ist trotzdem nicht nachzuvollziehen da das Geld nie direkt aus der Kasse fehlte.
Sondern? Irgendwie/wo muß es ja einen Fehlbestand geben, oder wurden verkaufte Waren nicht gebont?
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