A ( 16 ) hat in einem Youtube Video ein Schokoladenkuchen gebacken und während des Einkaufes im Video die Kassiererin ( B ) nicht zensiert
https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html
https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/33.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html https://dejure.org/gesetze/StGB/205.html
Statt dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, trotz Ersttäter, wurden allen ernstes 30 Sozialstunden verhängt.
Die B wollte auch vehement den Antrag nicht zurückziehen obwohl die Eltern des A um Rücknahme gebeten - nicht gedroht - haben, was die B der Polizei mitteilte.
Nach Erhalt der Anzeige wurde natürlich die Kassiererin rausgeschnitten aus dem Video und das wurde auch der Polizei mitgeteilt. B hat auch nicht mit einer Anzeige gedroht sondern diese direkt gestellt.
Wieso wurde das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatWieso wurde das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt ? :
Ganz einfach: weil nach Ansicht des Gerichtes keine vorlag.
Was ist denn dann geringfügig ? Wenn die B jetzt massiv beleidigt worden wäre, könnte ich es noch verstehen, aber so ..
A hätte lieber die 30 Stunden frei gehabt oder für Geld gearbeitet und hätte sich von den 300€ lieber ein Handy oder ähnliches gekauft.
-- Editiert von go460809-65 am 15.02.2021 20:30
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Das liegt im Ermessen des Gerichts.
,, Das liegt im Ermessen des Gerichts. '
und im Ermessen der Anzeigenerstatterin, wegen so einer Lappalie gar nicht zur Polizei zu gehen oder zumindest im Nachhinein den Strafantrag zurückzuziehen.
Oder kann man der B Geld bieten für die Rücknahme des Antrages ? Beim absoluten Antragsdelikt macht es ja Sinn. Aber jetzt ist es wahrscheinlich eh zu spät ?
-- Editiert von go460809-65 am 15.02.2021 21:11
ZitatDie B wollte auch vehement den Antrag nicht zurückziehen obwohl die Eltern des A um Rücknahme gebeten - nicht gedroht - haben, was die B der Polizei mitteilte. :
Möglicherweise haben die Eltern ja genauso "vehement gebeten", wie sie den Antrag vehement nicht zurücknehmen wollte?!
Zitatund im Ermessen der Anzeigenerstatterin, wegen so einer Lappalie gar nicht zur Polizei zu gehen oder zumindest im Nachhinein den Strafantrag zurückzuziehen. :
Genauso wie es in ihrem Ermessen liegt, das Gegenteil zu tun. Und dafür hat sie sich entschieden.
ZitatA hätte lieber die 30 Stunden frei gehabt oder für Geld gearbeitet und hätte sich von den 300€ lieber ein Handy oder ähnliches gekauft. :
Wenn A sich ggü. StA und Gericht genauso dargestellt hat wie hier, wundert mich das Ergebnis ehrlich gesagt nicht. A scheint es sonst gewohnt zu sein, das (möglich gemacht) zu bekommen, was "er lieber hätte". Anscheinend fanden StA und Gericht es an der Zeit mal aufzuzeigen, dass das nicht immer klappt. Auch nicht mit "Geld bieten".
Edit: Zu spät bemerkt, dass Du der "Multi-Nicker" bist, der die immer selben Stories in zig verschiedenen Varianten präsentiert. Von daher: another imaginary story...
-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.02.2021 22:21
Zitatund im Ermessen der Anzeigenerstatterin, wegen so einer Lappalie gar nicht zur Polizei zu gehen :
Ja so ist es, was für dich eine Lappalie darstellt ... ungepixelt ins Internet gestellt ..., war für sie eine Zumutung und sie hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht und dies zur Anzeige gebracht.
Zitatoder zumindest im Nachhinein den Strafantrag zurückzuziehen. :
Da dir nach wie vor die Tateinsicht fehlt, hat sie wohl zum Wohle der Gesellschaft gehandelt?
ZitatOder kann man der B Geld bieten für die Rücknahme des Antrages ? :
Nun ist es eh vorbei, evtl. kommt ja noch ein zivilier Anspruch der Geschädigten auf dich zu, da würd ich mal abwarten, bisserl Einsicht und Reue würden nicht schaden, aber dieser Weg ist steinig.
Zitatund im Ermessen der Anzeigenerstatterin, wegen so einer Lappalie gar nicht zur Polizei zu gehen oder zumindest im Nachhinein den Strafantrag zurückzuziehen. :
Tja, die hatte wohl ein anderes Maß angelegt.
Wenn ähnlich bagatellisierend gegenüber Ermittlern und Gericht kommuniziert wurde ... ist es nachvollziehbar das da nicht eingestellt wurde.
Um es klar zu sagen: Hier sieht tatsächlich einiges nach Geringfügigkeit aus. Nur ist Geringfügigkeit alleine nicht ausreichend für eine Einstellung.Zitat:Was ist denn dann geringfügig ?
Abgesehen davon nehme ich an, dass die Schilderung hier nicht vollständig ist. Beziehungsweise ist sie das ganz offensichtlich nicht. Das fängt an bei Aspekten wie der Reichweite (Klickzahlen) des zugehörigen YT-Kanals. Das geht weiter mit der "Rolle" der Kassiererin in diesem Video. Und das umfasst den weiteren Inhalt des Videos. Ich frage mich auch, wie die Geschädigte überhaupt auf das Video aufmerksam geworden sein könnte. Möglicherweise war die Soche doch nicht so harmlos wie hier angedeutet werden soll.
Immerhin zitieren Sie § 201 StGB. Das wirft die Frage auf, was das "nichtöffentlich gesprochene Wort" gewesen ist. Etwa ein einfaches "das macht dann 4,98 bitte"? Versteckte Kamera?
Einstellungen wie diese dürften es gewesen sein, die der Einstellung jede Chance genommen haben. Sowieso ist erklärungsbedrüftig, warum die Geschädigte den Strafantrag plötzlich zurückziehen sollte, nachdem sie sich doch zuvor genau für diesen entschieden hat. Damit die Geschädigte von dieser Position abrückt, muss sich im Normfalfall die Situation ändern. Die Äußerung der Eltern, dass die es besser fänden, wenn das Kind nicht strafrechtlich verfolgt wird, war doch nur vorherzusehen und stellt damit keine Änderung der Situation dar. Anders hätte es vielleicht ausgesehen, wenn die Eltern der Geschädigten versichert hätten, dass sie erzieherisch auf das Kind einwirken werden. Das ist den Eltern offenbar nicht überzeugend gelungen.Zitat:und im Ermessen der Anzeigenerstatterin, wegen so einer Lappalie gar nicht zur Polizei zu gehen oder zumindest im Nachhinein den Strafantrag zurückzuziehen.
Wer die Einstellung will, der sollte Reue zeigen und sich bestenfalls um einen Täter-Opfer-Ausgleich bemühen. Wenn die geschädigte aber nur aufgefordert wird, den Strafantrag doch gefälligst zurückzuziehen und die begangene Straftat im Übrigen als "Lappalie" bezeichnet wird, dann ist das ein schönes Beispiel für einen Fall, in dem eine Einstellung gerade nicht angebracht ist.
Ja, das hätte man machen können. Womöglich hat die Geschädigte sowieso (also auch jetzt noch) sogar einen Anspruch auf eine (geringfügige) Etnschädigung. Und wenn man eine entsprechende Zahlung rechtzeitig geleistet hätte, dazu noch eine Entschuldigung gepackt hätte, dann wäre das aller Wahrscheinlichkeit nach auf eine Einstellung hinausgelaufen. Man hätte nur geschickt formulieren sollen, was die wenn-du-dann-wir-Beziehung betrifft. ABer grundsätzlich wäre das eine gute Idee gewesen.Zitat:Oder kann man der B Geld bieten für die Rücknahme des Antrages ? Beim absoluten Antragsdelikt macht es ja Sinn. Aber jetzt ist es wahrscheinlich eh zu spät ?
Davon hat man vermutlich ganz bewusst abgesehen, weil man sich zu sicher war, dass das sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt wird und man der Geschädigten eine lange Nase machen kann. Tja.
Jetzt könnte es zu spät sein, was die rechtliche Frage betrifft. Dafür schildern Sie das Verfahren und dessen Verlauf leider nicht ausführlich genug. Was aber die menschliche Seite betrifft, so ist es ganz sicher zu spät. Ich glaube kaum, dass die Geschädigte sich jetzt noch auf einen solchen Handel einlässt. Aber da sie womöglich sowieso einen Anspruch auf Entschädigung hat... Warum nicht zahlen?
Das ist ja schon goldig.Zitat:A hätte lieber die 30 Stunden frei gehabt
Wenn Ihr Account nicht schon so viele Jahre alt wäre, hätte ich angenommen, dass das hier nur ein Trollversuch war.
Aaaaaaaaaaaaaah.Zitat:Edit: Zu spät bemerkt, dass Du der "Multi-Nicker" bist, der die immer selben Stories in zig verschiedenen Varianten präsentiert. Von daher: another imaginary story...
Aber der Account ist 4 Jahre alt? Allerdings auch seit 4 Jahren nicht mehr genutzt.
Er hat noch andere accounts. Es ist der gleiche, wie der mit der Geschichte, wo "Person A" nach 3 Jahren von einem vermeintlichen Belästigungs-Opfer erkannt und angezeigt wird (und einmal eine Einstellung dafür bekommt, einmal Arrest und einmal 2 Jahre Jugendstrafe --> dann also noch 3 Varianten der selben story auftischt)
In anderen threads erkennt er dann -ebenfalls nach 3 Jahren- irgendwelche Leute wieder, die ihn in der Schule gemobbed haben und zeigt die an, usw.
Das ganze verteilt sich dann auch noch über mehrere Foren.
Ist ja alles auch nicht weiter schlimm, wenn man es denn als das darstellen würde, was es ist. Ausgedachte Phantasiefälle. Dann kann man sie einordnen und gut....
PS: "iadads" war ein weiterer account von ihm (unter dem er auch die erstgenannte Geschichte gepostet hat). Der ist aber mittlerweile gesperrt und die Beiträge nicht mehr sichtbar.
"Olandaw" ist ein weiterer account (auch mit der erstgenannten Geschichte) und auch gesperrt. Aber da sind die Beiträge noch sichtbar.
Weiterhin habe ich die starke Vermutung, dass es derselbe user ist, der ganz am Anfang mal als "Bart Simpson" auftrat, bis er gesperrt wurde, aber das kann ich nicht beschwören.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.02.2021 01:08
Der Streetworker hat zu viel Freizeit scheint mir :D (Kleiner Spaß)
Zur Sache: wenn die Kassiererin da "nur" irgendwo im Hintergrund zu sehen war, glaube ich nicht, dass das 30 Sozialstunden begründet. Da wird die Frau wohl eine nicht ehrenhafte Hauptrolle unfreiwillig übernommen haben...
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