Willkür bei der Vernehmung durch Zollbeamte

16. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
cgnedinger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Willkür bei der Vernehmung durch Zollbeamte

Ich wohne in der Nähe der Schweizer Grenze und passiere dies täglich öfters. Bei einer Vernehmung durch deutsche Zollbeamte wurde ich massiv körperlich bedroht, und eingeschüchtert durch Falschaussagen, wie ich müsste mehrere Tage ins Gefängnis wegen 18 Euro angeblicher Steuerhinterziehung, auch müsste ich noch mein Fahrzeug und Führerschein abgeben und 10000 Euro Strafgeld zahlen. Da ich alleine über eine Stunde vernommen wurde und die Beamten zu zweit waren, stellt sich für mich die Frage, welche juristischen Möglichkeiten habe ich bei einem Rechtsstreit vor Gericht ? Gibt es keine gesetzliche Rahmenbedingungen für Zollbeamte in Falle einer Verhandlung ? Wie kommt ich als privat Person an solche Informationen heran. Bedanke mich für jeweilige Hilfe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Du bist nicht verpflichtet Dich selbst irgendwie zu belasten, und wenn besagte Beamte der Meinung sind Dich utner Druck zu setzen, würde ich darum bitten deren Vorgesetzten einmal zu sprechen - obwohl das ggf. nicht viel bringen könnte.


Das dümmste was ein "Beschuldigter" bei einer Vernehmung machen kann ist, irgendwas zu sagen. Egal ob es einen Be- oder Entlastet. Das einzige was ich sagen würde ist: "Ich mache von meinem Schweigerecht gebracht und möchte mich nicht zu der Sache einlassen."

Wenn die sagen, Du müßtest wegen 18 Euro in Gefängnis, frag sie, wo das im Gesetz steht - selbiges gilt für die Beschlagnahme des Fahrzeugs + Papiere.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

http://dejure.org/gesetze/StPO/136a.html

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Es wurde ja leider nicht geschildert was genau aus welchem Grund vorgefallen ist. Aus den vagen Andeutungen kann man nur allgemeine Ratschläge geben.

Da fielen mir persönlich 3 Maßnahmen ein die man alle gleichzeitig oder auch jeweils getrennt in Angriff nehmen kann.

1.
Man übergibt das ganze an einen Anwalt der sich dann professionell darum kümmert.
Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/

2. Man beschert sich bei der Vorgesetzten Dienststelle (Dienstaufsichtsbeschwerde).
Da sollte man dann alles haarklein und minutiös schildern.

3.
In dem man vermeidet diesen Beamten über den Weg zu laufen/fahren.
Die zielführenste Maßnahme wäre daher künftig den Grenzraum zu meiden - sprich einfach dort zu bleiben wo man ist.



Zwei ganz reale Probleme sind hier wohl die Beweislage und die Geschichte einem Richt glaubhaft zu vermitteln ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@Harry van Sale

zu 2: fallen mir (leider) die drei Fs ein: Formlos - Fristos - Fruchtlos... *seufz*

Übrigens hat der TE von der Anwälin die ihm hier geantwortet hat, genau das selbe zuhören bekommen, was ich bereits sagte ;)

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#7
 Von 
fb280983-32
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Leider sind immer noch einige Frack träger in welcher Farbe auch immer der Meinung sie hätten hier einen Freibrief. Ich kenne das aus eigener Erfahrung wo Frauen eingeschüchtert werden und wegen Beleidigung Erkennungsdienstlicht behandelt wurden. Mit Gewaltandrohung und ähnlichem von ehemaligen DDR und Stasi Beamten!!!
Da hilft nur sich beschweren Anzeige erstatten und die Herren fragen welche gesetzliche Grundlage Sie denn als Handlungsbevollmächtigung haben. Und immer wichtiger sich nicht einschüchtern lassen die dürfen außer nett fragen nichts! Denn die haben sich an Dienstwege zu halten und Verhöre wie zu Stasi Zeiten sind ja wohl vorbei falls nicht öffentlich machen mit Anzeige und Medien. Es gibt mittlerweile genug Gerichte die auch dagegen was tun!
Es gibt viel zu oft noch -Möchtegern Beamte die sonst nichts zu sagen haben und hier versuchen wilde Sau zu spielen weil Sie sonst nichts auf die Reihe bekommen.

quote:
Meine ehrliche und erlebte Meinung dazu jeder der behauptet so was gibst nicht lügt! Und dem sollte das Recht der freien Meinungsäußerung auf Lebenszeit entzogen werden!


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"nicht jeder der Geld will bekommt es auch ;) "

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#9
 Von 
fb280983-32
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:
Falsch, die dürfen ihre Befugnisse nach § 10 ZollVO schon ausüben, der Kontrollierte hat im Rahmen seiner dort aufgeführten Pflichten mitzuwirken.

...muss er nicht wenn er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft das nun mal jedem Bürger zusteht! Denn wenn ich nichts getan habe muss ich auch bei nichts mitwirken!
quote:
§ 10 ZollVO schon ausüben,

das beinhaltet aber nicht zu "drohen und einzuschüchtern" oder gilt das neuerdings als rechtsstaatliches Mittel?
Egal in welcher Form haben sich Beamte an Ihre Vorgaben zu halten und dem Bürger entsprechend aufzutreten denn sonst braucht sich niemand wundern wenn solche Erlebnisse prägen und die Meinung zum Staat ändern! Wir sind ohnehin auf dem Weg in die Staatliche Diktatur!

-- Editiert am 18.07.2011 13:02

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