Wird Bewährung nochmal verlängert ?

21. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lilli80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wird Bewährung nochmal verlängert ?

Erst einmal ein freundliches Hallo in die Runde.

Es geht um einen Freund von mir der leider schon einiges auf dem Kerpholz hat und nun wieder eine Verhandlung ansteht.

Zur Zeit laufen bei ihm zwei Bewährungen parallel .

1. Die erste wegen Betrug in 7 Fällen , Nötigung , Gebrauch einer unechten Urkunde und Straßenverkehrsgefährdung wurde zusammen genommen.

Das gab 7 Monate auf 3 Jahre Bewährung.

2. Die zweite wegen erneuten Betrug in 2 Fällen .

Das gab nochmals 7 Monate auf 3 Jahre Bewährung.

Darüber hinaus bekam er noch wegen Diebstahls geringwertiger Sachen , Beleidigung + Bedrohung eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu a 15,00 Euro.

Das Urteil wurde im April 2010 ausgesprochen.

Nun folgendes : Er hat über ebay etwas verkauft ( Wert um die 280 Euro ) und diesen Gegenstand nicht versendet , das Geld aber natürlich behalten. Es kamen erst Mahnungen vom Anwalt des Käufers die mein Freund leider ignorierte und selbst als man ihm dann schriftlich aufforderte bei der Polizei eine Aussage abzugeben weil eine Anzeige wegen Betrug vorliegt , ignorierte er dies ebenfalls. Er sagte er neulich aber er hätte das Geld schon zurück gezahlt und so bräuchte er bei Gericht nichts schlimmes zu befürchten ( schon gar keine Haftstrafe ). Er selbst sieht der Sache ganz gelassen entgegen , nur ich mache mir da so meine Gedanken. Denn auch wenn er bezahlt hat - das ändert ja nichts an der Tatsache das er diesen Betrug begangen hat oder ? Er sagte auch er habe ja jetzt seit kurzem einen neuen Job ( aber Zeitvertrag )und sich ja sonst nichts mehr zu schulden kommen lassen , da würde er ganz locker wieder raus gehen und hätte höchstens mit einer Bewährungsverlängerung zu rechnen. Ich finde das ganz schön blauäugig....oder was meint ihr ???

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Denn auch wenn er bezahlt hat - das ändert ja nichts an der Tatsache das er diesen Betrug begangen hat oder ?


Richtig

quote:

da würde er ganz locker wieder raus gehen und hätte höchstens mit einer Bewährungsverlängerung zu rechnen. Ich finde das ganz schön blauäugig.


Ebenfalls richtig.

Schon für eine 2te einschlägige Tat nochmal Bewährung zu bekommen, ist reltiv selten. Die erste Bewährung wurde ja vermulich bei dem 2. Urteil bereits verlängt. Und die 2. ggf. bei den 80 Tagessätzen. Oder wieviel Verlängerungen gab es bereits?

Nun haben wir eine 3. einschlägige Tat. Dafür wird es mit zieml. Sicherheit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geben und die 2 alten werden widerrufen. Alles andere wäre ein Wunder.

Aber es ist das alte Lied: Die Leute begehen Straftaten am lfd. Meter. Nie passiert "wirklich" was und dann ist die Überraschung groß, wenn es auf einmal doch "kracht". Hatte schon Dutzende solcher Fälle.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
Lilli80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich hab ihm auch gesagt das die Sache nicht so einfach vom Tisch gefegt wird. Aber er ist ganz entspannt und lernt es einfach nicht . Das ist vielleicht auch der Grund wegen den ganzen Bewährungsverlängerungen....er denkt ihm macht eh keiner was.

Also die erste Bewährung besteht aus den oben genannten Straftaten , und noch aus vorherigen Verhandlungen und zwar aus 05.2009 , 06.2009 , 07.2009 , 09.2009 und 11.2009.Diese wurden aufgelöst und so kamen die 7 Monate auf 3 Jahre zu stande.

Die Geldstrafe auch aus oben genanten Straftaen plus nochmals einer Sache aus 01.2010.

Die Geldstrafe kam nach der ersten Verurteilung.
Erst danach folgte die zweite Bewährung wegen Betruges in 2 Fällen.

Tja - und eben die neue Sache in wenigen Wochen.

Auch wenn es ein Freund von mir ist , ich bin dafür das er mal einsitzt und ich finde es schade und traurig das er damit nicht aufhört ! Ich hoffe das wird ihm helfen sein Leben danach vielleicht doch noch ehrlich auf die Reihe zu bekommen. Nun gut , er hatte ja auch bis jetzt immer seine Eltern und seine Frau ( aber auch mitlerweile getrennt ) die hinter ihm standen / stehen und die für ihn teilweise sogar die Schulden bezahlten. Auch die Schulden der Verhandlungen. Er kennt es nicht anders als immer schön behütet und verwöhnt zu werden.

Ich werde jedenfalls bei der Verhandlung anwesend sein und bin gespannt was der Richter sagt ihn schon wieder vor der Nase zu haben...

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
ich bin dafür das er mal einsitzt


Der Wunsch wird Dir wahrscheinlich erfüllt.

quote:
Das ist vielleicht auch der Grund wegen den ganzen Bewährungsverlängerungen....er denkt ihm macht eh keiner was



Genau das ist der Punkt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lilli80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank !!! :-)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lilli80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo mal wieder :-)

Hier eine Rückmeldung mit neuen Fragen .

Die Verhandlung hat ergeben das er zu einer Haftstrafe ( ohne Bewährung ) von 6 Monaten verurteilt wurde . Und ich konnte es bis dato selber nicht fassen , aber selbst das nimmt er sehr gelassen auf. Er hat sofort durch einen Anwalt Revision eingelegt und ist der Meinung er würde vor dem Landgericht Bewährung bekommen !?!

Nun zu meinen Fragen : er wurde ja nun für die neue Tat zu 6 Monaten Haft verurteilt - werden die zwei anderen Bewährungen nun auch wiederrufen und muss er dann alles komplett verbüßen ? Also zweimal 7 Monate PLUS die neue Strafe von 6 Monaten ( 20 Monate Haft ) oder "nur" die 6 Monate ?

Wie lange dauert es in Hessen bis eine erneute Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht stattfindet und besteht dann ernsthaft überhaupt eine Aussicht auf eine Urteilsabänderung in der er dann lediglich erneut Bewährung bekommt ? Ich bezweifel es ja stark , aber würde es gerne nochmal von jemanden wissen der wirklich Ahnung davon hat.

MfG Lilli80


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wieso sind Sie denn da fassungslos? Sie haben doch mit einem Urteil dieser Art gerechnet, im Gegensatz zu Ihrem blauaügigen Freund... Theoretisch kann das Landgericht ihm Bewährung geben, praktisch ist es aus den oben schon genannten Gründen recht unwahrscheinlich. Und mit Rechtskraft eines Urteils ohne Bewährung wird die Staatsanwaltschaft dann natürlich auch den Widerruf der offenen Bewährungen beantragen - daher sind dann tatsächlich 20 Monate fällig. Als Betrüger und Erstinhaftierter hat er immerhin gute Chancen auf den deutlich angenehmeren offenen Vollzug (Achtung: Das heißt nicht automatisch, daß er Freigänger wird, sondern zunächst mal nur, daß er sich im Gefängnis frei bewegen kann).

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#7
 Von 
Lilli80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich war fassungslos über sein immernoch ignorantes Verhalten bezüglich des Urteils und das er meint er kommt da trotzdem vor dem Landgericht noch mit Bewährung davon !

Naja,das sind ja feine Aussichten für den Herrn....bin mal gespannt wie und vor allem WANN es weiter geht.

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