Wo geht Gerichtsladung bei KH-Aufenthalt hin?

23. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
stefan342345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wo geht Gerichtsladung bei KH-Aufenthalt hin?

Hallo Leute

Habe ein verfahren, in einigen Wochen warscheindlich, es wird die Gerichtsladung 100% kommen, nur zu dieser zeit bin ich warscheindlich im Krankenhaus.

Wohne alleine, kann keiner abnehmen.

Was geschieht damit?
Dürfte es theoretisch eine andere Person (verwandt) annehmen?
Was wenn ich es nicht annehmen kann, bin zb. 2Wochen?

danke im vorraus für die Antworten
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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

zunächst nehme ich an das Sie für Deutsches Strafrecht fragen...

Ein Ladung, wird immer an die Wohnanschrift zugestellt, auch wenn der jenige z.b. wie Sie im Krankenhaus ist.

Diese Ladung wird dann in den Briefkasten geworfen, und gilt allein damit schon als zugestellt. Persönlich in Empfang nehmen muss Sie keiner mehr.

Somit stellt Ihr Klinikaufenhalt kein großes Problem dar solange Ihnen jemand regelmäßig Ihr Post bringt.

Im übrigen ist die Aussage, ich konnte die Ladung nicht empfangen kein ausreichender Grund nicht zu Verhandlung zu gehen, sie wissen ja von dem Strafverfahren, und somit ist es Ihnen zuzumuten, auch für die Nachsendung Ihrer Post Sorge zu tragen.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wenn der Klinikaufenthalt planbar ist kann man das Gericht auch im Vorfeld diesbezüglich unterrichten. Das Gericht sollte dies bei der Festlegung des Termins berücksichtigen.

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