Wo ist der Unterschied zwischen amtlichen Führungszeugnis und BZR?

26. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
tom123xc
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Wo ist der Unterschied zwischen amtlichen Führungszeugnis und BZR?

Hallo, ich hab mal eine Frage:

Wenn im amtlichen Führungszeugnis nach 8 Jahren der Eintrag gelöscht wird, wann wird er dann im BZR gelöscht bzw. wo genau ist der Unterschied zwischen amtlichen Führungszeugnis und BZR?

Viele Dank für die Antworten.

MfG
Tom

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11 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter tom123xc,

um was für einen Eintrag handelt es sich? Ihre restliche Frage ist zu weitläufig. Bitte präzisieren Sie diese.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
tom123xc
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht um Betrug (§263) und Körperverletzung (§223). Es wurde ein Gesamtstrafe gebildet 2,5 Jahre. Die erste Verurteilung war im März 2003, die zweite im Juni 2003 und der Strafzusammenzug und die dritte Verurteilung im Januar 2005. Alles war eine Straftat (bzw. ein Zeitraum und alles hing zusammen),was sich aber erst später herausstellte, darum diese Verfahrensserie. Jetzt habe ich ermittelt aus dem Gesetzestexten im BZRG nach 7,5 Jahren die Verurteilung nicht mehr im Führungszeugnis auftaucht. Weil es ja eine Gesamtstrafe ist und der Tag der ersten Verurteilung gilt müsste das dann März 2010 sein. Es gibt aber ein polizeiliches und ein amtliches Führungszeugnis, ich brauche ein amtliches Führungszeugnis im Sommer 2011. Im BZRG wird aber alles viel später gelöscht, dahin richtet sich meine Frage, ob dieses nicht dann auch noch für die Behörde die mein amtliches Führungszeugnis bekommt ersichtlich ist? Sorry, wollte nicht soviel schreiben und viel Dank für die Antworten.
MfG Tom

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Im BZR wird es 10 Jahre später gelöscht, also nach 17,5.

Es gibt kein 'polizeiliches' und 'amtliches' Führungszeugnis. Es gibt das Führungszeugnis 'Belegart N' (privat) und 'Belegart 0' (behördlich). Für beide gilt die kürzere Tilgungsfrist. Das BZR ist noch mal was anderes.

ob dieses nicht dann auch noch für die Behörde die mein amtliches Führungszeugnis bekommt ersichtlich ist?

Das kommt darauf an, was für eine Behörde das ist. Wenn es eine ist, die nur ein FZ '0' bekommt, dann nicht. Ist es eine, die ein BZR-Vollauskunftsrecht hat (siehe § 42 BZRG ), sieht sie es.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#4
 Von 
tom123xc
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen dank schon mal für die guten Antworten! Ich habe noch eine Frage, ich soll ein amtliches Führungszeugis zu den Unterlagen beilegen,das nicht älter als 1 Monat nach Ausstellung ist. Woher bekommt man denn ein Führungszeugnis der Belegart 0 bzw. ein amtliches Führungszeugnis? Es ist für eine obere Landesbehörde, die wollen das aber zu den anderen Unterlagen beigelegt haben und beantragen es nicht selber. Gehe dann auch davon aus das sie nicht im BZR nachfragen, das könnten die dann ja auch selber machen und man müsste nichts beilegen.

MfG
Tom

-- Editiert von tom123xc am 27.04.2008 14:46:10

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter tom123xc,

Das Führungszeugnis (hier: Behördenführungszeugnis Belegart O bzw. OG) muss man persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro) beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Daneben kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjährigen - einen Antrag stellen.

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann. Bei der Meldebehörde werden Ihre Personalien in das Antragsformular aufgenommen und gegen Gebühr amtlich bescheinigt. Der Antrag wird dann dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird.

Das Privatführungszeugnis wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.

Das Führungszeugnis kostet 13,-- Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von Hr. J. Rönner am 27.04.2008 15:24:48

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn Sie das Führungszeugnis selbst beilegen sollen, kann es sich nur um Belegart N handeln.

Belegart 0 müßten zwar auch Sie beim Einwohnermeldeamt beantragen (bis auf 1-2 Ausnahmen, die hier nichts zur Sache tun) aber es würde dann direkt von der ausstellenden Stelle an die Behörde übersendet, die es haben will. Belegart 0 bekämen Sie also nicht per Post zugeschickt.

Belegart N (um das es sich hier -wie gesagt- nur handeln kann) bekommen Sie so, wie Kollege Roenner einen Beitrag höher erklärt hat (Einwohnermeldeamt).

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert von !!streetworker!! am 27.04.2008 16:56:47

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#7
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Wenn das Führungszeugnis für eine obere Landesbehörde ist, nehme ich an, dass Belegart 0 verlangt wird. Dieses muss von Tom beim Einwohnermeldeamt beantragt werden und wird an die obere Landesbehörde geschickt.

Falls Tom das FZ seinen Unterlagen beilegen, dann kann es nur Belegart N sein; Tom sollte nochmal nachsehen, ob das tatsächlich so ist.
Eigentlich sollte die obere Landesbehörde auch die geforderte Belegart genau bezeichnen.

-- Editiert von nataly am 27.04.2008 18:13:35

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#8
 Von 
tom123xc
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mich erkundigt. Also Belagart 0, dieses Führungszeugnis wird beim Antrag der angegebenen Bezirksregierung zugeschickt. Dann muss man noch ein Formular unterschreiben indem drin steht das man nicht vorbestraft ist - wozu, wenn die doch ein Führungszeugnis der Belagart 0 bekommen? Kann man das unterschreiben wenn im Führungszeugnis Belegart 0 nichts mehr drin steht, aber im BZR? Ich denke wenn man da was angibt, das die Bezirksregierung dann expliziet beim BZR nachfragt. Also vielen Dank für alle Antworten.

Gibt es noch Sonderformen des Führungszeugnis Belegart 0 für bestimmte Berufsgruppen?

MfG
Tom

-- Editiert von tom123xc am 30.04.2008 18:47:47

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#9
 Von 
tom123xc
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, noch eine Frage, kann man das Führungszeugnis der Belegart 0 vorher selbst einsehen? Steht da auch drin wann die Löschung erfolgt? Wo kann an denn ganz genau erfahren wann die Löschung erfolgt?

MfG
Tom

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich habe mich erkundigt. Also Belagart 0, dieses Führungszeugnis wird beim Antrag der angegebenen Bezirksregierung zugeschickt.

Hmmm, hatte ich nicht genau das weiter oben gesagt???

Kann man das unterschreiben wenn im Führungszeugnis Belegart 0 nichts mehr drin steht, aber im BZR?

Ja, § 53, Abs. 1 BZRG

Ich denke wenn man da was angibt, das die Bezirksregierung dann expliziet beim BZR nachfragt.

Eine Bezirksregierung hat -also solche- kein BZR-Vollauskunftsrecht [§§ 42 , 53 , Abs. 2 BZRG], da die keine 'Oberste Landesbehörde' ist, sondern eine Mittelbehörde. Eine Ausnahme bestünde, wenn Sie in der Eigenschaft als 'Erlaubnisbehörde' in einer Waffen-, Sprengstoff-, Luftsicherheits-, oder Bewachungsgewerbeangelegenheit tätig wird.

Sorry, noch eine Frage, kann man das Führungszeugnis der Belegart 0 vorher selbst einsehen?

Ja, dann müssen Sie es in der Form der Belegart P beantragen http://cms.trier.de/stadt-trier/Integrale?SID=CRAWLER&ACTION=ViewPage&MODULE=Frontend&Page.PK=349

Steht da auch drin wann die Löschung
erfolgt?


Nein, was ja gerade in Fällen in denen kein Eintrag enthalten ist, auch relativ logisch ist. Was sollte da dann stehen? Das Datum, wann ein Eintrag, der nicht da ist, gelöscht wird?? Wie soll das gehen?

Wo kann an denn ganz genau erfahren wann die Löschung erfolgt?

Wenn man ganz genau § 34 BZRG liest.



0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
tom123xc
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt habe auch ich es verstanden ;-) Nein, Spaß beiseite,vielen Dank für die hervorragenden Antworten !!!

MfG
Tom

0x Hilfreiche Antwort

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