Wo ist diese Strafe aufgenommen und wann wird sie getilgt?

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)
Wo ist diese Strafe aufgenommen und wann wird sie getilgt?

Person X, heute 25 Jahre, zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre alt;
Wurde wegen Geldfälschung und versuchten Betrug zu 7 Monaten jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Im Führungszeugnis steht nichts, da die Jugendstrafe weniger als 1 Jahr Betrug.

Im BZRG wurde sie eingetragen. Wann wird sie getilgt und damit gelöscht? Die Verurteilung war im Juni 2013

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Juni 2018 + 1 Jahr (unsichtbare) Überliegefrist

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

Ist ein vorzeitiges Löschen irgendwie möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Theoretisch ja, unter seeehr besonderen Bedingungen.
Praktisch liegen diese Bedingungen in 99,99% aller Fälle nicht vor.

Schon die vorzeitige Nicht-Aufnahme ins Führungszeugnis ist an sehr hohe Hürden gebunden und entspr. Anträge iaR. erfolglos. Eine vorzeitige Löschung aus dem BZR ist noch ungleich schwieriger.

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