Woher Infos über vorangegangene Verurteilung?

13. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.05.2020 09:55:52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Woher Infos über vorangegangene Verurteilung?

Hallo zusammen,

folgender SV:

Ich habe eine neue Anstellung im ÖD und wurde nach der Vertragsunterzeichnung aufgefordert ein FZ abzugeben. Ich wurde 2019 zu unter 90 TS Geldstrafe wegen Betrugs (Versand nicht versichertes Päckchen - nicht angekommen) verurteilt, was grundsätzlich nicht im FZ stehen dürfte wenn nicht weitere Sachen vermerkt sind. Allerdings gab es vorher schon einmal eine Sache für die ich auch unter 90 TS Geldstrafe bekommen habe. Da mein Ex-Mann bei der Scheidung alle Unterlagen mitgenommen hat, kann ich nicht mehr nachvollziehen wann genau die erste Verurteilung war. Ich wüsste gerne noch bevor das FZ (Belegart O) beim neuen AG ist, ob die Sache aus 2019 drin steht oder nicht. Ich hätte so die Möglichkeit vorher mit meinem neuen AG zu sprechen. Ich möchte aber auch nicht "schlafende Hunde" wecken, falls es doch so lange her ist das die 2. Verurteilung nicht drinsteht. Kann man da bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht anrufen und nachfragen aus welchem Jahr die erste Verurteilung ist oder muss man da einen anderen Weg gehen?

Für Hinweise wäre ich super dankbar.

Viele Grüße

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7 Antworten
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#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von sawo78):
Kann man da bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht anrufen


Telefonisch wird man da sicherlich keine Infos bekommen, da könnte ja jeder anrufen und sich als du ausgeben.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Was man jedoch tun kann - beim Bundesamt für Justiz beantragen, dass man Einsicht in den eigenen BZR-Auszug bekommt. Das macht man natürlich schriftlich - auch da läuft nichts telefonisch. Und dann sieht man ja, ob Verurteilung Nr. 1 dort drinsteht - und in dem Fall steht Verurteilung Nr. 2 im Führungszeugnis.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Man kann das Führungszeugnis auch statt in der Belegart O(B) in der Belegart P(B) beantragen. dann wird es, wenn es Eintragungen enthält, anstatt direkt an die Behörde, zunächst an ein anzugebenes Amtsgericht gesendet, wo man dann Einsicht nehmen kann und anschließend entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet werden soll, oder nicht.

klick

Weißt du denn nicht wenigstens ungefähr, wann die letzte Verurteilung war?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.05.2020 18:26

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#4
 Von 
guest-12318.05.2020 09:55:52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Man kann das Führungszeugnis auch statt in der Belegart O(B) in der Belegart P(B) beantragen. dann wird es, wenn es Eintragungen enthält, anstatt direkt an die Behörde, zunächst an ein anzugebenes Amtsgericht gesendet, wo man dann Einsicht nehmen kann und anschließend entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet werden soll, oder nicht.

klick

Weißt du denn nicht wenigstens ungefähr, wann die letzte Verurteilung war?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.05.2020 18:26


Guten Morgen,

nein leider nicht mehr. Es ist definitiv schon etwas her. Ich bin mir halt nur nicht sicher, ob die fünf Jahre für die Löschung der ersten Sache schon rum sind und somit die VU aus 2019 wie eine Erstverurteilung bewertet werden würde.

Trotzdem vielen lieben Dank für die Tipps. Das FZ wurde am vergangenen Freitag schon vom neuen AG beantragt als Belegart O - also direkt zu ihm. Bis ich jetzt Einsicht ins BZR beantragt habe, ist das FZ schon längst bei ihm. Ich kann also nur abwarten und sehen was passiert.

Rein arbeitsrechtlich bin ich, soweit mir das bekannt ist, nicht verpflichtet ihm von eventuellen Einträgen ins FZ zu erzählen, da mündlich wie vertraglich nie festgehalten wurde das ich ein FZ vorlegen muss und ich auch nicht nach Vorstrafen gefragt wurde. Ich habe somit auch keine falschen Angaben gemacht. Zudem gibt es wohl auch verschiedene Urteile die besagen, dass ich nicht verpflichtet bin Aussagen über Vorfälle aus meinem Privatleben zu offenbaren, solange es nichts mit der Arbeit zu tun hat. Und da habe ich mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. Alle Arbeitszeugnisse sind sogar sehr gut.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.05.2020 09:55:52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

So, nach langer Recherche ist klar. Die erste ist aus 2016 und somit liegen noch nicht einmal drei Jahre zwischen beiden. Das heißt es steht definitiv beides im FZ und ich muss umgehend mit dem neuen AG sprechen. Mir ist grad speiübel.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nein, es stehen nicht beide Strafen im FZ - solange die erste Strafe nicht über 90 Tagessätzen lag, wird sie nur 3 Jahre lang ins FZ aufgenommen. Die zweite Strafe steht allerdings drin.

-- Editiert von muemmel am 14.05.2020 14:21

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Genau, .... wobei für den Arbeitgeber, wenn er sich mit dem Bundeszentralregistergesetz etwas auskennt, offensichtlich ist, dass es noch eine zweite Verurteilung im Hintergrund geben muss. Denn sonst stünde eine einzelne Verurteilung unter 90 Tagessätzen ja nicht im Führungszeugnis, wie es hier der Fall ist.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.05.2020 22:41

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