Kurze Frage über die Rechtmäßigkeit/Verwertung von Beeeismittel nach einer Durchsuchung. Bei meinem Partner erfolgte früh morgens eine richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung nach Beweismittel im BtM-Bereich.
Einer der Beamten fragte, ob man einen unabhängigen Zeugen dabei haben wolle, dann würde man zu den Nachbarn (teilweise Vermieter) gehen. Morgens um sechs Uhr! Aus Scham hat er dann natürlich verzichtet. Ist die Durchsuchung dadurch trotzdem rechtmäßig und durfte das Handy sichergestellt werden?
Wohnungsdurchsuchung beim BS
3. September 2023
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Frage vom 3. September 2023 | 13:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsdurchsuchung beim BS
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#1
Antwort vom 3. September 2023 | 13:40
Von
Status: Unbeschreiblich (124138 Beiträge, 40329x hilfreich)
ZitatIst die Durchsuchung dadurch trotzdem rechtmäßig :
Ja, er hatte ja die Gelegenheit einen unabhängigen Zeugen zu benennen.
Zitatdurfte das Handy sichergestellt werden? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Kommt halt auf die Begründung an.
#2
Antwort vom 3. September 2023 | 13:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIn Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten. :
Kommt halt auf die Begründung an.
Es wurde als Beweismittel zwecks Auswertung und Nachweis über Btm-Käufe sichergestellt. Das ging schon in Ordnung. War mir nur nicht sicher, ob die DuSu durch die Nichteinhaltung der Hinzuziehung nicht rechtmäßig war und somit auch die Sicherstellung nicht. Es war ja keine spontane DuSu und die Beamten hätten Wochen Zeit gehabt einen Mitarbeiter der Gemeinde o.ä. hinzuziehen. Zu sagen, wenn du einen Zeugen willst, dann klingeln wir gerade beim Vermieter war schon dreist, aber wohl rechtmäßig. Danke
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#3
Antwort vom 3. September 2023 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (124138 Beiträge, 40329x hilfreich)
Zitatdie Beamten hätten Wochen Zeit gehabt einen Mitarbeiter der Gemeinde o.ä. hinzuziehen. :
Was recht nutzlos gewesen wäre.
Es ist nicht nur ein unabhängiger Zeugen zu benennen, sondern es ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, einen unabhängigen Zeugen zu wünschen / zu benennen.
#4
Antwort vom 4. September 2023 | 00:19
Von
Status: Lehrling (1561 Beiträge, 338x hilfreich)
Was ist daran dreist, wenn der Beschuldigte auf die Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen verzichtet?ZitatZu sagen, wenn du einen Zeugen willst, dann klingeln wir gerade beim Vermieter war schon dreist, aber wohl rechtmäßig. Danke :
#5
Antwort vom 4. September 2023 | 05:39
Von
Status: Lehrling (1908 Beiträge, 1142x hilfreich)
Genau diese Uhrzeit ist im Gesetz für den Beginn von Durchsuchungen vorgesehen.Zitat:Morgens um sechs Uhr!
Das "ö.ä." ist hier der Knackpunkt. Denn neben dem Beamten der Gemeinde sieht das Gesetz zwei sonstige Mitglieder der Gemeinde als gleichwertig an. Je nach Größe der Gemeinde nimmt das Gesetz dabei billigend in Kauf, dass diese beiden sonstigen Mitglieder den Beschuldigten (ggf. über ein paar Ecken) kennen. Die Hinzuziehung eines Beamten der Gemeinde hingegen ist natürlich nur möglich, wenn sich bei dieser Gemeinde auch ein entsprechend bereiter Beamter finden lässt. Bei kleinen Gemeinden ist das unwahrscheinlich. Bei großen Gemeinden finden zeitgleich noch weitere Durchsuchungen statt.Zitat:die Beamten hätten Wochen Zeit gehabt einen Mitarbeiter der Gemeinde o.ä. hinzuziehen.
Scheinbar wurde gar nicht das gesagt, sondern die Hinzuziehung der Nachbarn angeboten. Dass einer von mehreren Nachbarn zufällig auch der Vermieter ist, konnte die Polizei weder wissen noch vorhersehen. Mit dem "Gegenangebot" eines anderen Zeugen ist der Beschuldigte dann ja offenbar auch nicht angetreten. Vermutlich ist ihm auch niemand eingefallen, der um diese Uhrzeit gerne aus dem Bett geklingelt werden würde und dann auch noch einigermaßen zeitnah auftauchen könnte.Zitat:Zu sagen, wenn du einen Zeugen willst, dann klingeln wir gerade beim Vermieter war schon dreist
Das ist seine Sache. Das Gesetz hingegen sieht gerade den Nachbarn als geeignete Person an, dessen Hinzuziehung ins besonderer Weise zur Wahrung der Interessen des Beschuldigten angezeigt sein könnte. Wäre die Durchsuchung (anscheinend wunschgemäß) zur Mittagszeit erfolgt und wäre der Beschuldigte zu dieser Uhrzeit nicht zu Hause gewesen, dann hätte die Polizei die Nachbarn (oder eine andere dem Beschuldigten häuslich nahestehende Person) ggf. sogar zwingend (und dann wohl ganz und gar nicht wunschgemäß) hinzuziehen müssen.Zitat:Aus Scham hat er dann natürlich verzichtet.
Wenn Sie sich an diesem (ganz alltäglichen) Vorgang wirklich stören, dann setzen Sie sich doch für eine entsprechende Änderung der Gesetze ein. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die jüngsten gesetzgeberischen Bemühungen eher in die gegenteilige Richtung gingen. Und überhaupt müssten Sie (oder der Beschuldigte) sich dann zunächst einmal fragen, welche genaue Vorgehensweise denn nun vorzugswürdiger sein soll. Die Interessen an einer effektiven Strafverfolgung und die Schonung staatlicher Ressourcen sollten dabei idealerweise auch berücksichtigt bleiben.
#6
Antwort vom 4. September 2023 | 09:10
Von
Status: Schlichter (7898 Beiträge, 1623x hilfreich)
Zitats war ja keine spontane DuSu und die Beamten hätten Wochen Zeit gehabt einen Mitarbeiter der Gemeinde o.ä. hinzuziehen. :
Und irgendeiner quatscht dann und Beweismittel verschwinden
#7
Antwort vom 4. September 2023 | 09:10
Von
Status: Schlichter (7898 Beiträge, 1623x hilfreich)
Zitats war ja keine spontane DuSu und die Beamten hätten Wochen Zeit gehabt einen Mitarbeiter der Gemeinde o.ä. hinzuziehen. :
Und irgendeiner quatscht dann und Beweismittel verschwinden
#8
Antwort vom 4. September 2023 | 09:23
Von
Status: Unbeschreiblich (39379 Beiträge, 14147x hilfreich)
Wann eine Durchsuchung statt findet oder auch eine Verhaftung, das ist von vielen Faktoren abhängig. Jedenfalls ist es nicht so, dass da von wem auch immer ein Terminkalender geführt wird, das geht doch gar nicht. Gehe einfach mal davon aus, dass man dann kaum noch Beweismittel finden würde, und das wesentlich mehr zu Verhaftende "auf der Flucht" wären.
wirdwerden
#9
Antwort vom 4. September 2023 | 15:45
Von
Status: Lehrling (1908 Beiträge, 1142x hilfreich)
Doch. Zwar mag es da regionale Verschiedenheiten geben. Grundsätzlich würde ich jedoch davon ausgehen, dass die Polizei überall im Lande einen solchen Kalender führt. Für andere Ermittlungsmaßnahmen oder auch sonstige Einsätze macht die Polizei auch nichts anderes. Nur ist der Terminkalender hinsichtlich der Durchsuchungen aufgrund eines grundsätzlichen Interesses an zeitnaher Erledigung oft nicht besonders weit im Voraus geführt. Soll heißen: Einmal eingetragen, steht der Termin auch mehr oder weniger sofort schon an, kann also alsbald wieder aus dem Kalender gestrichen werden.Zitat:Jedenfalls ist es nicht so, dass da von wem auch immer ein Terminkalender geführt wird
Wie sollte es auch anders sein? Zumal bei einer Behörde? Dass die Polizei die Akte mit Durchsuchungsbeschluss irgendwo auf die Seite legt und sich denkt "schau´n wir mal" wann genügend Kollegen spontan Zeit und Lust dafür haben?
Diese Behauptung leuchtet dennoch nicht ein. Unklar ist schon, von wann der Durchsuchungsbeschluss ist.Zitat:Es war ja keine spontane DuSu und die Beamten hätten Wochen Zeit gehabt einen Mitarbeiter der Gemeinde o.ä. hinzuziehen.
Warum? Weil der Beschuldigte auch ohne besonderen Anlass vernünftig genug ist, solche Beweise alle unbrauchbar zu machen? Ein Beschuldigter, der diese Vorsichtsmaßnahme x Tage lang nicht vorgenommen hat, wird sie auch nach x + 1, 2, 3, ... Tagen eher nicht vorgenommen haben. Oder weil jemand aus Reihen der Polizei diese Information nach außen durchsickern lassen könnte? Das kommt zwar immer mal wieder vor, ist aber dennoch von absoluter Seltenheit. Und der "Maulwurf", der dieses schwere Dienstvergehen (das den Ende seiner Beamtenlaufbahn bedeuten dürfte) begehen will, der kann das auch schon machen, sobald er Informationen darüber hat, dass überhaupt ein Strafverfahren geführt wird oder gar ein Durchsuchungsbeschluss beantragt worden ist.Zitat:Gehe einfach mal davon aus, dass man dann kaum noch Beweismittel finden würde, und das wesentlich mehr zu Verhaftende "auf der Flucht" wären.
#10
Antwort vom 5. September 2023 | 01:46
Von
Status: Lehrling (1561 Beiträge, 338x hilfreich)
Die Frage ist beantwortet, der TE ist nicht mehr da. Er hätte um 6:00 Uhr morgens gerne noch zwei Mitglieder seiner Kirchengemeinde in der Wohnung gehabt - verstanden. Anlass zu Beweisverwertungsverboten scheint nicht gegeben, also Bitteschön, gern geschehen und zumachen.
-- Editiert von User am 5. September 2023 01:46
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