Hallo zusammen,
nach einer Geburtstagsfeier, auf der sehr viel Alkohol geflossen ist, haben die Personen A, B und C gemeinsam die Feier verlassen. Gemeinsam wollten sie zur Bahn gehen. Person A und B haben sich vor der Tür noch unterhalten während Person C sich alleine auf den Weg zur Bahn und somit ach alleine auf den Weg nach Hause machte. Person C soll in der Bahn Passanten nach Geld gefragt haben, obwohl er selbst noch Geld dabei hatte. Hierbei soll Person C 2 Passanten mit einem Messer verletzt haben. Wenige Minuten Später wurde Person C von der Polizei verhaftet und befindet sich in U-Haft.
Person C soll nun wegen gefährlichem Raub vor dem Landgericht angeklagt werden obwohl er sich an überhaupt nicht's mehr erinnern kann.
Mit welcher Strafe kann Person C rechnen bestenfalls rechnen?
Womit muss man rechnen?
Hi,
Person C ist über 20? Dann läßt sich das Strafmaß ganz einfach dem § 250 StGB
entnehmen. Evtl. kann er eine Strafmilderung wegen Trunkenheit nach dem § 21 StGB
kriegen. Und genauer kann Ihnen das keiner sagen, denn sowas kann man nicht im Katalog nachschlagen - das entscheidet das Gericht im Einzelfall.
Gruß vom mümmel
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quote:<hr size=1 noshade>ganz einfach dem § 250 StGB entnehmen <hr size=1 noshade>
und zwar dessen Abs. 2
Die Minestststrafe wäre also im Regelfall 5 Jahre, insoweit er min. 21 Jahre alt ist.
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Hi,
der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß Strafen von mehr als 2 Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Gruß vom mümmel
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Person C soll nun wegen gefährlichem Raub vor dem Landgericht angeklagt werden obwohl er sich an überhaupt nicht's mehr erinnern kann.
Anscheinend können sich andere besser erinnern.
Wie alt ist C?
Wieviel Alkohol war im Blut?
Wie sieht's mit Vorstrafen aus?
Und jetzt?
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