Würde die Anzeige hier Erfolg haben?

15. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kolanda
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Würde die Anzeige hier Erfolg haben?

https://www.wochenblatt.de/news-stream/schwandorf/artikel/62278/zwei-frauen-mit-obszoenen-bewegungen-belaestigt

Wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage wird ein 54-jähriger Amberger angezeigt.

,, Als er bemerkte, dass die beiden zu ihm sahen, führte er mit der Hand obszöne Bewegungen im Genitalbereich durch. Hierbei suchte er Blickkontakt zu den Frauen. Der Mann hatte sich dabei allerdings nicht entblößt. Er konnte noch vor dem Geschäft festgenommen werden. '

Quelle : https://www.anwalt.de/rechtstipps/masturbation-in-der-oeffentlichkeit-strafbar-tuecken-des-sexualstrafrechts_117329.html

,, Das bloße Anfassen des mit Kleidung bedeckten Gliedes stellt keine exhibitionistische Handlung im strafrechtlichen Sinne dar.'

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Es geht ja auch nicht um exhibitionistische Handlungen, sondern um Beleidigung auf sexueller Grundlage (durch obszöne Gesten).

Ein "Vogel" oder "Scheibenwischer" zeigen kann ja auch eine Beleidigung sein.

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