Wurde bei ebay betrogen

1. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)
Wurde bei ebay betrogen

Hallo,

ich habe Ware bei ebay Bestellt und mit Paypal bezahlt.
Die Ware wurde auch 2 Tage später geliefert.
Jetzt habe ich 7 Tage danach eine Mahnung von einem Online Shop erhalten, welches von mir Geld will weil ich wohl etwas bei ihnen bestellt hätte, was aber nicht der Fall ist.

Der Verkäufer von ebay hat mit meinen Daten, bei diesem Online Shop bestellt und direkt an mich liefern lassen. Als Zahlungsmethode hat er meine Paypal Mail Adresse verwendet, welche aber im Nachgang nicht akzeptiert wurde, die Ware aber schon verschickt war... Wie auch immer...

ich habe bei dem Shop angerufen, den Sachverhalt geschildert. Eine Online Anzeige bei der Polizei erstattet und den Beleg an diesem Shop per Mail versandt.

Paypal konnte hier nichts machen, weil für diese der Kaufprozess bei Paypal vollkommen normal verlaufen ist (der Verkäufer hat einfach die Tracking ID vom Karton des Shop übernommen)... Nach Außen hin ist ihm nichts nachzuweisen.

Wie ist die Rechtslage hier? Beim Shop müsste man ja anhand der IP Daten sehen woher die Bestellung stammt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
Wie ist die Rechtslage hier?
Du meldest dem onlineshop, dass kein Vertrag zu stande kam und sie die Ware wieedr abholen können. Dann erstattest du Anzeige und versuchst den Kaufpreis über Paypal zurückbuchen zu lassen. Viel Glück

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#2
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:
Du meldest dem onlineshop, dass kein Vertrag zu stande kam und sie die Ware wieedr abholen können. Dann erstattest du Anzeige und versuchst den Kaufpreis über Paypal zurückbuchen zu lassen. Viel Glück


Schwierig, bei dem Produkt handelt es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel, welches fast aufgebraucht ist.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

okay. Jetzt erst richtig gelesen...
Alles richtig gemacht bisher..
Nicht du wurdest betrogen. Der Händler wurde betrogen. Der muss sich an den Betrüger wenden

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von coolio1):
Als Zahlungsmethode hat er meine Paypal Mail Adresse verwendet


Man kann bei PayPal mit der Adresse eines Dritten ohne Abfrage von Passwort o.ä. bezahlen? :-o

In jedem Fall hast du die Zahlung ja weder durchgeführt noch authorisiert.

Zitat (von radfahrer999):
Nicht du wurdest betrogen. Der Händler wurde betrogen. Der muss sich an den Betrüger wenden


Das sehe ich nicht ganz so einfach. Jemand hat im Namen des TE bestellt und die Ware wurde dem TE geliefert. Damit kommt gerade kein Vertrag zwischen TE und Händler zustande, damit schuldet der TE die Herausgabe der Ware.
Daß irgendein Dritter bestimmt haben will, diese Ware als Erfüllung eines zweiten Kaufvertrags dem TE zukommen zu lassen, ist dafür ohne Belang. Der betrügerische eBay-VK hat kein Eigentum an der Ware erworben und konnte es dem TE auch nicht verschaffen.
D.h. der TE muß die Ware für den Händler zur Abholung bereit halten und sich nunmehr an den Betrüger halten.

(Nur mal rein nichtjuristisch: Alles andere wäre auch absurd. Dann könnte ich überall Waren bestellen, mich darauf berufen, diese seien nicht in meinem Namen bestellt worden, ich sei aber trotzdem ohne Zahlungspflicht Eigentümer, weil ich mit irgendeinem eBay-Account einen Vertrag darüber haben will. Unbegrenzt kostenlose Ware! Hurra!)

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
damit schuldet der TE die Herausgabe der Ware.
Prinzipiell bin ich da bei dir. Aber wenn er sie schon größtenteils verzehrt hat, kann er sie nicht herausgeben. Eine "angefressene" VE will der VK bestimmt nicht zurück.

Wir hatten ja vor kurzem ein Fall mit einer Kommode der so ähnlich war:
https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Artikel-in-Kleinanzeigen-gekauft-und-bezahlt-aber-von-jemand-anderen-verwschickt-mit-rechnung-__f556063.html

Im Kommoden-Fall hat der TE erkannt, dass es sich um einen Betrug handelt. Wenn der TE in diesem Falle nicht erkannte und vorallem erkennen konnte (der EP gibt keinen Hinweis darauf und was nicht erwähnt wurde wird in meiner Ausführung nicht berücksichtigt), dann gehe ich mal von einem gutgläubigen Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten aus. D.h. der TE wurde Eigentümer der Ware und der Händler ist der Geprellte.

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