Wurde beim Ladendiebstahl erwischt.

11. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tigerberle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wurde beim Ladendiebstahl erwischt.

Ich wurde heute mit einem Freund beim Ladendiebstahl erwischt.
Ich habe eine Packung Rasierklingen und der andere hat eine Dose Redbull Energyshot und eine Packung Rasierklingen mitgehen lassen.
Dann wurden wir eben von einem Ladendetektiv in ein Hinterzimmer gebeten und er hat uns die Sachen abgenommen.
Dann hat der aber noch von irgendwelche Süßigkeiten geredet die wir angeblich im Markt geöffnet hatten und gegessen haben.(Haben wir aber wirklich nicht)
Jetzt habe ich eine Vorladung für morgen bei der Polizei.
Ich weiß nun echt nicht was auf mich zukommen wird.
Ich bin 16 und der andere ist 14 in ein par Tagen 15.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
PS:Ist das erste mal das ich klaue.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Habt ihr es wenigstens zugegeben? Dann wird das Verfahren einigermaßen sicher wegen Geringfügigkeit, also gem. § 45 I JGG , eingestellt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tigerberle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja haben wir direkt zugegeben als der uns ins Hinterzimmer gebracht hat.
Das blöde an der Sache ist bloß das ich(und der andere auch) schon mal was gemacht haben also nichts mit Diebstahl.
Damals wurde das Verfahren gegen 10 sozialstunden eingestellt.

Heute wurde ich auf dem Polizeirevier vernommen der Polizist hatte zu mir auch gesagt wie schlimm er das findet, wahrscheinlich weil wir eben so wenig geklaut haben und so eben nicht aus Not geklaut haben sondern einfach aus Spaß und deswegen glaube ich wird es da schon eine Gerichtsverhandlung geben.


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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Das kann schon sein. Allerdings ist es dafür völlig belanglos, wie der Polizist das findet. Das entscheidet der Jugendstaatsanwalt, und der kann sich durchaus für eine Verfahrenseinstellung entscheiden. Sozialstunden kann er Dir ja trotzdem als Auflage verpassen.

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