Zählt das schon als sexuelle Belästigung ?

14. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)
Zählt das schon als sexuelle Belästigung ?

Hi,

zählt sowas schon als sexuelle Belästigung und falls ja, wie hoch kann die etwaige Strafe denn sein ?

Bei Ebaykleinanzeigen werden ja oft von Frauen Cosplaykostüme verkauft ( sexy Optik ). Ein Kostüm gefiel mir besonders gut und ich habe die Frau angeschrieben ob die Bilder sie selbst zeigen oder nur aus dem Internet gezogen wurden. Sie sagte sie sei das selbst auf den Bildern.
Ich sagte das ich Interesse an einem Kauf hätte, aber vorher das Kostüm sehen möchte.
Sie sagte es sein kein Problem vorbei zu kommen um es sich anzuschauen.
Ich schrieb ihr aber dann : Okay, wenn ich vorbei komme möchte ich das du das Kostüm anziehst und dich so wie auf den Bildern mir präsentierst. Ich finde das nämlich geil und möchte das persönlich und live sehen ob es auch in echt so sexy aussieht. Dann kauf ich dir das Kostüm ab.

Daraufhin kam dann : Du Perverser Arsch. Das ist sexuelle Belästigung. Ich werde dich verklagen und das Ganze einem Anwalt übergeben.

Was denkt ihr ? Nur heiße Luft von der Frau oder kann da wirklich mehr kommen ? Im Prinzip ist das doch keine Belästigung, sondern nur etwas flunkern.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Zählt das schon als sexuelle Belästigung ?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7138 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Im Prinzip ist das doch keine Belästigung, sondern nur etwas flunkern.


Rechtlich ist es aus meiner Sicht grenzwertig.

Moralisch geht sowas garnicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Nur heiße Luft von der Frau oder kann da wirklich mehr kommen ?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Wenn sie (und der Anwalt) das richtig angehen, dann kann das zivil und strafrechtlich recht teuer werden.



Zitat (von Markus1988):
Im Prinzip ist das doch keine Belästigung, sondern nur etwas flunkern.

Abgesehen von den verbesserungswürdigen Deutschhenntnissen, sollte man dringend an seiner Sozialisierung arbeiten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Leider stellt es keine "sexuelle Belästigung" gem.§ 184i StGB dar ... der Gesetzgeber müsste hier endlich nachbessern.

Wohl aber kann es als "Beleidigung" im Sinne des § 185 StGB gesehen werden.

Nur zivilrechtlich sehe ich hier gar keine Handhabe.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Nur zivilrechtlich sehe ich hier gar keine Handhabe.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage.

Aber wegen was?

Eine "sexuelle Belästigung" kann nicht vorliegen, weil dafür Körperkontakt erforderlich ist.
Hier könnte - wie bostonxl schrieb - maximal eine "Beleidigung auf sexueller Grundlage" übrig bleiben.
Man hat die Dame zum Lustobjekt degradiert und damit auf ehrverletzende Weise ein Geringschätzung zum Ausdruck gebracht. Das kann ausreichen, um die Sache als strafbare Beleidigung zu werten.
Das ist aber kein Selbstläufer, weshalb hier eigentlich jeder Anwalt von zivilrechtlichen Schritten abraten müsste.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage.
Weswegen denn? Wegen drei Sätzen? Leider lachhaft.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Aber wegen was?

Deswegen:
Zitat (von drkabo):
Man hat die Dame zum Lustobjekt degradiert und damit auf ehrverletzende Weise ein Geringschätzung zum Ausdruck gebracht.

Oder vereinfacht gesagt, wegen "Belästigung"

Im übrigen kann ich jedem den ich nicht mag, die Kontaktaufnahme untersagen und das notfalls auch gerichtlich durchsetzen.



Zitat (von bostonxl):
Leider lachhaft.

Es gibt Leute, die dachten auch so. Denen ist das Lachen schon vergangen - und da waren das weniger Sätze ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Leider stellt es keine "sexuelle Belästigung" gem.§ 184i StGB dar ... der Gesetzgeber müsste hier endlich nachbessern.
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Nein.
Wieso "Nein"?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1439 Beiträge, 291x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wieso "Nein"?
Also bitte Moment mal.. ich bin zwar erst seit wenigen Jahren Mitglied dieses Forums und habe zwei grässliche Krankheitswochen hinter mir, aber auf diesem Niveau geht das doch so wirklich nicht.

Der Gesetzgeber hat zunächst einmal erst vor zwei Jahren am 184i StGB nachgebessert. Und es ist uns doch hoffentlich allen klar, warum der 184i den Körperkontakt voraussetzt - falls nicht, kann ich das gerne einmal weiter ausführen. Für die Laien möchte ich knapp zusammenfassen: es ist gut, richtig und wichtig für unser Rechtsverständnis; die Alternative wäre in der Konsequenz eine Aufweichung und de facto Infragestellung des Tatbestandes an sich.

Kommen wir also zu unserem doch so beliebten Auffangtatbestand der Beleidigung (auf sexueller Grundlage). Es ist für die meisten wahrscheinlich unvorstellbar, wer sich alles in der Praxis aufgrund welcher Begebenheiten beleidigt fühlt (gefühlt betrifft es jeden von uns mind. einmal täglich). Wenn wir nun auch nur einen Teil aus dem Tatbestand heraus anheben würden, sähen wir uns bereits morgen mit der völligen Resignation der Justiz konfrontiert - also: bitte nicht!

Zum Fall:

Zitat (von Markus1988):
Okay, wenn ich vorbei komme möchte ich das du das Kostüm anziehst und dich so wie auf den Bildern mir präsentierst. Ich finde das nämlich geil und möchte das persönlich und live sehen ob es auch in echt so sexy aussieht.


Die Forderung ist moralisch grenzwertig bis verächtlich und ergibt außerdem wenig Sinn (nur weil es an der Verkäuferin "so sexy" aussieht, lässt dies ja keinen Schluss dahingehend zu, ob auch die spätere Trägerin darin "so sexy" aussehen würde).

Da wir weder Bilder noch weiteren Kontext haben, könnte man nun unterstellen, dass es sich um ein Cosplay-Kostüm handelt, das mittels mehrerer Bilder in aufreizender Darstellung angepriesen wurde (dem TE folgend müssten wir dies tun). Wenn wir nun davon ausgehen, dass der Verkäuferin dieser Umstand nicht nur bewusst war, sondern gar beabsichtigt wurde, so erkenne ich in der hier (wenn auch unvorteilhaft geäußerten) Bitte keine Beleidigung in dem Sinne, dass die Verkäuferin als Person (sexualisierend) herabgewürdigt wurde, sondern ein im Kontext des Cosplay-Kostümes zu betrachtendes Ersuchen.

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