Zahlungsaufforderung für Geldstrafe zu spät erhalten.

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Christian007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsaufforderung für Geldstrafe zu spät erhalten.

Hallo.

Ich habe folgendes Problem.

Ich bin leider kürzlich dummerweise zu 60 Tagessätzen a 10€ (also insgesamt 600€ ) Geldstrafe wegen versuchten Betrugs verurteilt worden. War ne Dumme Sache, und ich will diesbezüglich nicht weiter ins Detail gehen.

Als ich dagegen Widerspruch einlegte wurde mir bei der darauf folgenden Hauptverhandlung in einem, vom Richter freundlicherweise gewährten, Vorgespräch bevor es richtig losging nahegelegt den Widerspruch zurückzunehmen da ich in der Vergangenheit schon ein mal wegen Betrugs Sozialstunden leisten musste (war eine NOCH dümmere Sache wie dieses mal wo ich mich habe Verarschen lassen) auf das ich auch einging da ich derzeit einen Lehrgang zum Berufskraftfahrer mache der SEHR wichtig für mich ist und die Strafe unter Umständen auch schlimmer hätte werden können was ich aber unbedingt vermeiden wollte da ich mir diesen Lehrgang bzw. den Bildungsgutschein dafür mühsam vom Jobcenter erarbeitet habe. (Ich musste sprichwörtlich JAHRE betteln!)

Bei Gericht wurde mir dann noch von Richter und Staatsanwältin groß gesagt, das ich "in kürze" noch Post bekommen würde bezüglich der Höhe der Strafe bzw. der zu zahlenden Rate. Als ich dann auf meine angespannte finanzielle Situation aufmerksam machte da ich derzeit nach Abzug aller Rechnungen nur knapp 260€ zum Leben habe, wurde mir gesagt ich könne nachdem ich noch mal Post erhalten habe problemlos eine meiner Finanziellen Situation entprechende Rate vereinbaren.

Die Hauptverhandlung war am 19.09.2019


Und Heute, am 29.10.2019, bekomme ich folgendes Dokument zugesandt. (Das ist bei denen also "in kürze"...)

Hier ein Auszug mit dem wichtigsten:

Sehr geehrter Herr ...

am 09.07.2019 sind sie durch das Amtsgericht Hamburg zu einer Geldstrafe und zur Zahlung der Kosten verurteilt worden.

Ihnen ist gestattet worden, die Geldstrafe in Raten in Höhe von monatlich 30.00 Euro jeweils am 15. des Monats, beginnend am 15.10.2019, zu zahlen.
Sollten sie mit einer Rate mehr als eine Woche in Verzug geraten, entfällt diese Vergünstigung.

Sie werden aufgefordert, die erste Rate und den Rückstand bis spätestens zum 15.11.2019 sowie die folgenden Raten jeweils zum 15. des Monats zu zahlen.

Dann folgt noch der Hinweis das bei Nichtzahlung eine Mahngebühr von 5€ fällig wird und eine Angabe des Kontos auf das ich überweisen soll.


Jetzt meine Fragen:

1. Die erste Rate wurde laut dem Dokument am 15.10.2019 fällig, das Dokument selber trägt ein Datum von 22.10, der Poststempel ist vom 24.10 und angekommen ist es am 29.10.

Wie soll ich nächsten Monat denn bitte gleich ZWEI Raten abzwacken wo eine schon zu viel wäre? Zumal auch darauf aufmerksam gemacht wird, das bei einem Verzug von mehr als einer Woche die Möglichkeit der Ratenzahlung entfällt, was hier ja schon der Fall ist. Und wie sieht das jetzt mit der Mahngebühr aus? Muss ich die jetzt zahlen oder nicht? Davon steht da nichts...

Kann man dagegen angehen? Weil ich sehe nicht ein, das ich hier doppelte Raten zahlen soll nur weil die Behörde sich ohne Ende Zeit lässt. Zumal eine Doppelte Rate mich auch doppelt hart treffen würde. Das Schriftliche Urteil der Verhandlung vom 19.09 habe ich auch noch nicht bekommen, entgegen dem was mir dort gesagt wurde.


2. Kann ich die Rate überhaupt noch an meine Finanzielle Situation anpassen lassen? (Also vorläufig auf 15€ Monatlich herabsetzen lassen bis ich einen entsprechenden Job gefunden habe und ausreichend Geld verdiene um die volle Rate oder sogar mehr zahlen zu können, wovon ich nach Abschluss des Lehrgangs Mitte Februar 2020 mal ausgehe.) So wie es mir bei Gericht versichert worden ist?


3. Sollten Frage 1 und 2 mit Nein beantwortet werden, lohnt es sich, bzw, kann man überhaupt dagegen klagen bzw. Rechtlich vorgehen wegen, keine Ahnung, wie nennt man das? Formfehler? Versäumung von Fristen? Unnötige Härte durch doppelte Rate? Kenne mich da absolut nicht aus...


Ich möchte noch abschließend darauf hinweisen das ich hier NICHT darauf aus bin, die Geldstrafe nicht zahlen zu müssen, das habe ich auch schon bei Gericht gesagt. Dumm gelaufen ist dumm gelaufen. Worum es mir geht, ist das die Geldstrafe nicht mein Leben völlig zerstört und vor allem meine Teilnahme an dem Berufskraftfahrerlehrgang negativ beeinflusst. Denn sollte ich diesen Lehrgang nicht erfolgreich abschließen, würde mir meine Berufliche Zukunft nachhaltig gefährdet und ich wäre darüber hinaus auch allen darauf folgenden "Maßnahmen" des Jobcenters quasi ausgeliefert da ich ja eine vom Jobcenter finanzierte Fortbildung versaut habe, und das will ich unter ALLEN Umständen vermeiden! Ich mache diesen Lehrgang um vom Jobcenter wegzukommen, deshalb habe ich mir diesen Bildungsgutschein erarbeitet und ich zieh die Sache durch. Wenn man mich lässt.


Schon mal danke im Voraus zu allen Antworten.


Jetzt frage ich mich allen Ernstes, ob ich den Widerspruch nicht lieber doch hätte durchziehen sollen...

-- Editiert von Christian007 am 29.10.2019 13:29

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22 Antworten
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#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Du musst nicht doppelt zahlen, du musst eine Rate Oktober und eine Rate November zahlen, was du auch hättest müssen, wenn der Brief früher gekommen wäre.

Die Mahngebühr musst du für den "Verzug" jetzt nicht zahlen und auch der Wegfall wegen des Verzugs zählt in diesem Fall nicht.

Eine Reduzierung der Rate kannst du bei der Staatsanwaltschaft (schriftlich) beantragen, solltest aber auch begründen warum und Belege beilegen, denn ein Anspruch ab weitere Absenkung der Rate hast du eigentlich nicht und ich kenne mich in Hamburg nicht aus, bei uns wird eine Absenkung der Ratenhöhe auf unter 30,00 Euro schon nicht so einfach gewährt.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Ratenzahlung wurde offenbar nach § 42 StGB gewährt, nicht wie meistens nach § 459a StPO.

Die Ratengewährung wird dann auch schon im ursprünglichen Strafbefehl enthalten gewesen sein. Denn wenn in der Hauptverhandlung eine Rücknahme des Einspruchs erfolgte, ist der Strafbefehl, so wie er erlassen wurde, rechtskräftig geworden. Am 19.09.19.

Von daher stand die Summe und auch die Ratenhöhe bereits am 19.09. fest.

Zitat:
Das Schriftliche Urteil der Verhandlung vom 19.09 habe ich auch noch nicht bekommen, entgegen dem was mir dort gesagt wurde.


Wenn du den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen hast, bekommst du kein schriftliches Urteil. Alleine schon deswegen nicht, weil es gar kein Urteil gibt. Durch die Rücknahme des Einspruchs ist ganz einfach der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig geworden. Dieser Strafbefehl IST das "Urteil"

Ob ein Antrag auf Senkung der Rate erfolgsversprechend ist, kommt auf dein monatliches Nettoeinkommen an. Sowie deinen notwendigen Ausgaben. Wobei in aller Regel die Staatsanwaltschaft "notwendige Ausgaben" anders definiert als man selbst.

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#3
 Von 
Christian007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Dirrly: Ja das ist richtig, aber wenn man die Raten von Oktober und November zusammenzählt komme ich trotzdem auf 60€, also zwei Raten und da vom Oktober ja kein Geld mehr übrig ist, darf ich diese 60€ dann vom Geld bezahlen das ich im November bekomme. Ergo habe ich dann nur 180€ zum Leben und das wird echt schwierig werden weil ich keine Ahnung habe ob ich dann nicht am Monatsende ne Woche ohne Essen auskommen muss. Denn Geld einsparen oder so kann ich nicht mehr da ich bereits alles eingespart habe was einzusparen geht. Ich geh nicht mehr ins Schwimmbad, ich geh nicht mehr zur Pommesbude, ich trink keine teure Cola mehr sondern nur noch Tee, mehr sparen geht nicht. Ich kann mir Aktuell ja noch nicht mal ein paar neue Turnschuhe leisten obwohl dringend nötig.

Und wegen der Reduzierung: Da muss ich mich dann Schriftlich an die auf dem Dokument angegebene Staatsanwaltschaft wenden richtig?


@ !!Streetworker!!: Aha, okay, dann habe ich das wohl falsch verstanden das ich das Urteil noch mal zugesendet bekomme.

Was mein Einkommen angeht: Ich bekomme derzeit 360€ Regelsatz vom Jobcenter. Der ist reduziert weil meine Miete leider etwas höher ist als ich haben darf. Mit ner entsprechenden Arbeit war das damals ja auch kein Problem. Und da man in Hamburg als Single nur sehr schwer ne Wohnung findet konnte ich nicht mal eben Umziehen wenn das Jobcenter das wollte.

Und wenn ich die Rechnungen für Strom und für Internet/Telefon abziehe, dann komme ich auf knapp 240€ die ich monatlich zum Leben habe. Daher ist eine 30€ Rate schon ziemlich belastend damit das Geld bis zum Monatsende reicht, besonders jetzt wo ich ja auf den Lehrgang muss. Die Fahrtkosten werden zwar vom Amt erstattet, aber dennoch brauche ich auch etwas mehr Geld da ich mir Butterbrote und so machen muss die ich sonst nicht bräuchte. Denn bei 7 Stunden Unterricht am Tag, da braucht man schon was zu beißen zwischendurch.
Ich wäre ja vollkommen zufrieden wenn ich die Rate nur Zeitweise reduzieren könnte, das heisst bis ich den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen habe und einen vernünftigen Job gefunden habe mit dem ich genug verdiene um die Rate wieder hochsetzen zu können. Vielleicht verdiene ich ja als LKW Fahrer auch so gut, das ich die Strafe in 2-3 Monaten bezahlen kann, wer weiß?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Und wenn ich die Rechnungen für Strom und für Internet/Telefon abziehe, dann komme ich auf knapp 240€ die ich monatlich zum Leben habe. Sie meinen, Sie zahlen dafür als Single 120 Euro? Da würde ich mal die Anbieter wechseln...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

@christian 007

Um die Zahlung der 60,00 EUR jetzt im November wirst Du wohl nicht herumkommen.

Steht denn schon im Strafbefehl was von der Ratenzahlung?

Wie du jetzt am besten vorgehst, schreibe ich dann, wenn du die Frage beantwortet hast.

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#6
 Von 
Christian007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ muemmel: Wie gesagt, wenn ich nen vernünftigen Job hätte, dann wären diese Preise kein Problem. Und wenn das Jobcenter vor knapp 1 Jahr nicht durch sein Handeln aktiv meine Arbeitsaufnahme verhindert hätte, dann hätte ich ja nen Job. Arbeitsvertrag hatte ich schon, konnte sogar schon anfangen zu arbeiten nur das Jobcenter machte wieder was es wollte und ich hab' dafür jetzt die ******* an den Hacken. Keine Arbeit aber noch ne Strafanzeige am Hals, na vielen Dank auch an das Jobcenter.
Außerdem habe ich im Moment leider schon genug zu tun als das ich mich um diese Sachen auch noch kümmern muss. Vielleicht wenn ich im nächsten Jahr etwas weniger um die Ohren habe.


@!!Streetworker!!: Im Strafbefehl wurde bereits eine Rate von 30€ Monatlich festgelegt, diese ist allerdings aufgrund meiner Finanziellen Situation derzeit eher ungünstig. Daher will ich ja wissen ob ich beantragen kann die Rate, zumindest für ein halbes Jahr, zu halbieren was meinem Finanziellen Rahmen besser entspricht.

Denn da ich ja offensichtlich durch die von der Behörde verursachte Verzögerung in der Zustellung im November gleich ZWEI Raten zahlen darf, was mich schon wieder ankotzt da ich der Staatsanwaltschaft mehrmals eindeutig meine Finanzielle Situation dargelegt habe, muss ich das irgendwie wieder ausgleichen und da ich durch den Lehrgang aktuell keine Zeit habe um mir durch Pack-an Jobs bei privaten Umzügen nen Fuffi nebenher zu verdienen muss das irgendwie anders passieren ansonsten wird es eng für mich.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Ich habe ein bisschen das Gefühl, sie sollten mal damit anfangen, die Schuld nicht stets bei anderen, hier explizit dem Jobcenter zu suchen!
Die Rate stand fest und hätte Ihnen bekannt sein müssen. Dass sie das Geld "von Oktober" bereits ausgegeben haben ist, gelinde gesagt, ihr Problem. Ich sähe eine ganz praktikable Lösung, die wär aber sicherlich im Graubereich anzusiedeln. Ich sag es mal so: wenn man eine Verpflichtung nicht bezahlen kann, sind die Gläubiger durchaus bereit, eine individuelle Ratenzahlung zu vereinbaren, sollten man proaktiv nach Lösungen suchen. Da ihr Problem ja im generellen nur temporär zu sein scheint, könnte man sich so etwas finanziellen Spielraum verschaffen.
Darüber hinaus kann man sich ja mal bei Tafeln und ähnlichen Einrichtungen vorstellen. Man kann sich ja dann später mal "revanchieren".
Und: Butterbrote und Ernährung hin oder her. Wenn ich mal in der Situation wäre, meinen VErpflichtugnen nicht nachkommen zu können, kämen halt mal einen Monat lang nur Nudeln mit Ketchup auf den Tisch. Dann bleibt auch von den 120€ noch was übrig.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Christian007):
Daher will ich ja wissen ob ich beantragen kann die Rate, zumindest für ein halbes Jahr, zu halbieren was meinem Finanziellen Rahmen besser entspricht.


Klar kann man das beantragen. ich sehe aber schwarz, dass diesem Antrag nach all dem Hickhack entsprochen wird. Aber Versuch macht klug.

Zitat (von Christian007):
Denn da ich ja offensichtlich durch die von der Behörde verursachte Verzögerung in der Zustellung im November gleich ZWEI Raten zahlen darf, was mich schon wieder ankotzt da ich der Staatsanwaltschaft mehrmals eindeutig meine Finanzielle Situation dargelegt habe, muss ich das irgendwie wieder ausgleichen und da ich durch den Lehrgang aktuell keine Zeit habe um mir durch Pack-an Jobs bei privaten Umzügen nen Fuffi nebenher zu verdienen muss das irgendwie anders passieren ansonsten wird es eng für mich.


Unfug. Es wurde ja schon heraus gearbeitet, dass die Ratenhöhe und Zahlungsziel bereits im September bekannt waren.

Der Lehrgang findet an 7 Tagen die Woche statt? Wohl kaum. Also bleibt noch genug Zeit um ein paar € legal nebenher zu verdienen. Mehr als ihnen fehlt ist an einem Sonntag Nachmittag z.B. an der Tanke oder bei diversen Autohäusern (Aufsicht während der Besichtigungszeiten) zu erwirtschaften. Man muss halt kreativ sein und die Angelegenheit aktiv angehen statt sich über andere Stellen zu ärgern.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Christian007):
@!!Streetworker!!: Im Strafbefehl wurde bereits eine Rate von 30€ Monatlich festgelegt, diese ist allerdings aufgrund meiner Finanziellen Situation derzeit eher ungünstig. Daher will ich ja wissen ob ich beantragen kann die Rate, zumindest für ein halbes Jahr, zu halbieren was meinem Finanziellen Rahmen besser entspricht.


Ja, das habe ich schon verstanden. Um Dir aber zu erklären, was Du jetzt tun musst (Du bekommst gleich eine PN von mir dazu) musste ich wissen, ob die Rate schon im Strafbefehl enthalten war (es also eine § 42-StGB Rate ist, statt einer § 459a StPO Rate). Meine Nachfragen hier haben schon einen Sinn (meistens jedenfalls :devil: )

Zitat:
Denn da ich ja offensichtlich durch die von der Behörde verursachte Verzögerung in der Zustellung im November gleich ZWEI Raten zahlen darf, was mich schon wieder ankotzt


Die Behörde hat keinen Fehler gemacht. Nochmal: Im Strafbefehl war die Ratenzahlung bereits enthalten. Der Strafbefehl ist am 19.09.19 durch die Rücknahme des Einspruchs rechtskräftig geworden. Ab diesem Tag war also klar, dass Du am 15.10.19 die erste Rate zahlen musst. Das hast Du nicht getan, weil Du auf irgendeinen ominösen Brief gewartet hast. Das Mindeste wäre gewesen, dass Du die 30,00 für Oktober an die Seite legst um sie dann, falls der Brief noch im Oktober kommt, sie dann zu zahlen. Insofern ist es völlig normal und auch rechtlich in keinster Weise zu beanstanden, dass man jetzt im November beide Raten haben will.

Zur Senkung der Rate ab Dezember bekommst Du wie gesagt gleich eine PN von mir

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#10
 Von 
Christian007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ NaibaF123: Natürlich, jetzt ist es wieder meine Schuld das beim Amt Anträge nicht bearbeitet werden und Dokumente angefordert werden die längst vorhanden sind und das ich deshalb inzwischen schon 8 mal, ja ACHT mal die Fristlose Kündigung meiner Wohnung im Briefkasten hatte weil die Miete nicht pünktlich gezahlt wurde.
Darüber hinaus ist es auch meine Schuld das ich bei 12 Stunden Schichten (Sicherheitsdienst/Brandwache) natürlich NICHT noch jeden Tag 1.5 Stunden zu Fuß zur Arbeit hin und genauso lange wieder nach Hause gelaufen bin da ich mir weder Auto, noch Roller noch Fahrrad leisten kann.
Und wenn das Jobcenter nicht einfach aufgrund von Mutmaßungen und eigenem Ermessen handeln würde, und mir deshalb gleich nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe, was ich denen noch nicht mal mitteilen musste da die das auf wundersame Weise selber rausgekriegt haben, ohne Nachzufragen ob ich meinen Lebensunterhalt schon selbst gewährleisten kann einfach die gesamten Leistungen abgestellt haben so das ich plötzlich erneut ohne Miete und Regelsatz dastand und deshalb kein Geld für den ÖPNV (geschweige denn für was zu Essen) hatte um zur Arbeit zu kommen und deshalb gleich wieder gekündigt wurde weil der Arbeitgeber meine Erklärung warum ich nicht zur Arbeit kommen kann als Desinteresse gewertet hat.

Also was habe ich da falsch gemacht? Ich habe alle Daten und Dokumente eingereicht die verlangt worden sind, teilweise sogar bevor sie verlangt wurden, habe die Fristen eingehalten, bin zu Terminen erschienen, habe Bewerbungen geschrieben, bin zu Firmen hingefahren und so weiter, und so danken die es mir? Da ist es ja kein Wunder das Menschen in den Jobcentern ausrasten und anfangen mit ner Axt die Inneneinrichtung umzugestalten wenn man dort wie der letzte Dreck behandelt wird obwohl man sich Mühe gibt.

Und wegen dem Essen: Was meinst du was ich die ganze Zeit esse? Reis und Nudeln, weil billig und macht Satt. Aber OHNE Ketchup, den habe ich inzwischen auch eingespart. Vielleicht mal ne Dose Erbsen und Möhren und nen Klecks Soße zum Reis wenn ich mich mal mutig fühle 3€ mehr auszugeben. Wenn ich mal Tiefkühlpizzen kaufe, dann auch nur die billigen im 3er Pack für 2.50€ weil alles andere zu teuer ist.
Die nächste Tafel ist im übrigen 50 Minuten Fußmarsch hin und zurück von mir zuhause entfernt. Da kommt also wieder das Problem der Distanz zum Tragen.

Aber genug davon, das ist hier nicht Thema der Sache. Ich bin ein Armes *******, und wenn ich keine Möglichkeit finde die Rate zu senken werde ich mir wohl was einfallen lassen müssen um an Geld zu kommen.


@ Sir Berry:
Bei mir findet der Lehrgang an 7 Tagen die Woche statt. Warum ist einfach: Von Montag bis Freitag gehe ich zum Lehrgang, und am Samstag und Sonntag wird gebüffelt wie bescheuert damit ich den Stoff den ich lernen muss in die Birne kriege. Denn auch wenn es vielleicht nicht den Anschein hat, ich nehme die Sache SEHR ernst und lasse mir da auch von keinem in die Parade fahren wie so oft in der Vergangenheit. Die IHK Prüfung habe ich so schon mal geschafft, aber das war's noch nicht, jetzt ist die LKW Fahrschule und, ganz wichtig, der ADR Schein dran. Das heisst in der Freizeit hock ich über den Büchern bzw. dem Lernprogramm am PC wenn ich nicht gerade Fahrstunden habe so wie Heute und deshalb vom Unterricht freigestellt bin.

Das mit der Aufsicht bei Autohäusern und so, da würde ich gerne mehr drüber erfahren. Besonders wie man so was angeht. Einfach hingehen und Fragen?


@!!Streetworker!!: Ja, die Rate war im Strafbefehl enthalten. Nach welchem Paragraphen steht da seltsamerweise aber nicht. (Und das im Paragraphenland Deutschland wo doch alles und jeder mit den Dingern um sich wirft.)
Dennoch finde ich es ziemlich fragwürdig, das mir bei Gericht noch gesagt wurde: "Sie bekommen noch Post bezüglich der Höhe der Strafe und der Rate, vorher brauchen sie sich um nichts zu kümmern." und jetzt das?

Zumal im Strafbefehl steht:
Es wird ihnen gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten zu zahlen, beginnend am 15. des auf die Rechtskraft des Strafbefehls folgenden Monats. die monatliche Ratenzahlung beträgt 30€

Den identischen Strafbefehl habe ich gestern auch noch mal bekommen. (Hatte ich vergessen zu erwähnen. Mein Fehler.)

Und dort steht oben drauf:
Rechtskräftig seit: 19.09.2019

Aber bin ich darüber erst einen Monat später Informiert worden. Toll... Beim Jobcenter wäre ich jetzt schon wieder unverschuldet meine Leistungen los...

Die PN seh ich mir jetzt gleich mal an. Schon mal danke dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Christian007):
Zumal im Strafbefehl steht:
Es wird ihnen gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten zu zahlen, beginnend am 15. des auf die Rechtskraft des Strafbefehls folgenden Monats. die monatliche Ratenzahlung beträgt 30€


Genau, und der "folgende 15." war der 15.10., weil der Strafbefehl am 19.09. rechtskräftig geworden ist.
Daher ist zumindest rechtlich an der Nummer nichts zu beanstanden.

Was man Dir bei Gericht gesagt hat, und wie missverständlich oder nicht missverständlich das formuliert war, kann ich nicht beurteilen. Ich bin nicht dabei gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von Christian007):
Und dort steht oben drauf:
Rechtskräftig seit: 19.09.2019
Aber bin ich darüber erst einen Monat später Informiert worden.


Du hast den Einspruch gegen den Strafbefehl am 19.09.2019 zurückgenommen. Damit war der Strafbefehl an diesem Tag rechtskräftig. Und der auf die Rechtskraft folgende Monat ist der Oktober. Und da ist halt die erste Rate fällig.

Das alles hättest du - hätte es dich interessiert - wissen können. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft sind nicht dafür da, dir alles vorgekaut zu servieren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 291x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Das Gericht und die Staatsanwaltschaft sind nicht dafür da, dir alles vorgekaut zu servieren.
Ich verstehe es so, dass der TE sich hieran anstößt:

Zitat (von Christian007):
Bei Gericht wurde mir dann noch von Richter und Staatsanwältin groß gesagt, das ich "in kürze" noch Post bekommen würde bezüglich der Höhe der Strafe bzw. der zu zahlenden Rate.
Diese Aussage wäre natürlich merkwürdig gewesen hinsichtlich dessen, dass Urteil sowie "Ratenzahlungsvereinbarung" infolge der Rücknahme unlängst vorlagen. Nun nehme ich an, dass man ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen ist? Da kann man nun leider auch nicht mehr machen als sich noch ein wenig mit StA/Gericht zu streiten.

Meine Empfehlung wäre, sich die zusätzlichen 30,- EUR bei Freunden/Verwandten zu leihen, !!Streetworker!!s PN zu folgen und künftige Raten fristgerecht zu begleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Da kann man nun leider auch nicht mehr machen als sich noch ein wenig mit StA/Gericht zu streiten.


Was aber am Ende meist nur verschwendete Energie ist. ;-)


Zitat (von DeusExMachina):
Meine Empfehlung wäre, sich die zusätzlichen 30,- EUR bei Freunden/Verwandten zu leihen, !!Streetworker!!s PN zu folgen und künftige Raten fristgerecht zu begleichen.


Da schließe ich mich an.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Christian007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also um hier mal kurz einen Einblick in meine Private Situation bzw. Vergangenheit zu geben:

Meine Familie hatte Zeit meines Lebens kaum etwas anderes für mich übrig als Vorwürfe jeglicher Art und Besserwisserei. Zuspruch oder aufmunternde Worte gab' es nur selten. Auch wenn ich z.B. in der Schule Probleme hatte, glaubt ja nicht das sich jemand darum gekümmert hat. Erst wenn es wieder hieß: "Der Christian hat das und das gemacht." Dann gab' es Stress, aber auch nur für mich, anstatt mal die Ursache herauszufinden und ob das was mir da "Vorgeworfen" wurde überhaupt stimmt, nee da war gleich das Problem wieder bei mir. Auch Privat sah es nicht besser aus. Ich war mit meinen Problemen weitestgehend allein und bei allen Entscheidungen wurde mir reingeredet und das so lange bis ich gar nicht mehr wusste was ich nun machen soll. Wenn ich dann selbst entschieden habe, war es natürlich NIE gut weil jeder aus meiner Familie es besser wusste und besser konnte. Und wenn ich dann mal gemacht habe was mir gesagt wurde wenn es mal wieder hieß: "Mach das doch so, das ist viel besser so." auch wenn ich WUSSTE das es schief geht es aber trotzdem gemacht habe um weiteren Stress und Diskussionen zu vermeiden, und es dann natürlich schief ging wurde die Schuld gleich wieder zu mir geschoben. Egal wo oder wann was nicht so lief wie meine Familie es am liebsten hatte, ob ich Schuld war oder nicht, oder ob ich auch nur dran beteiligt war, der Schwarze Peter ging immer irgendwie an mich.
Daher kann, oder auch will, meine Familie mir nicht helfen wenn es um finanzielle Dinge geht, das habe ich bereits vor zwei Jahren herausgefunden wo ich 200€ für eine dringende Anschaffung gebraucht habe und mal "nett gefragt habe" was dann wieder nur in das klassische "Wir machen ihm Vorwürfe damit er sieht wie wertlos er ist und wie Falsch SEINE Entscheidung war alleine nach Hamburg zu ziehen"-Ding ausgeartet ist weswegen ich damals auch den Kontakt zu meiner Familie eingestellt habe, denn nach über 30 Jahren (ich werde bald 33) hat man sich das ganze Gemecker und dergleichen genug angehört und ist genug wegen jeder Kleinigkeit angebrüllt und runtergemacht worden. Schließlich bin ich nicht nur wegen dem besseren Arbeitsmarkt nach Hamburg gezogen sondern auch um endlich mal zuhause raus zu kommen, denn ich wohnte mit 26 noch zuhause und das kann bei meiner Familie, besonders meinem Vater, nicht lange gut gehen. Und um ganz ehrlich zu sein, seit ich den Kontakt zu meiner Familie gekappt habe, läuft es besser. Zwar immer noch nicht perfekt, aber auf jeden Fall besser als vorher.


Und Freunde habe ich leider nur sehr wenige und die die ich habe haben selber nicht gerade viel Geld da sie eine Familie zu ernähren haben. Daher kann ich da auch nicht mal eben ein paar Euro abstauben.


Außerdem gefällt mir der Gedanke nicht, bei Freunden oder Verwandten in der Kreide zu stehen. Ich habe immer versucht ein Leben "auf Pump" zu vermeiden, daher habe ich ja hier gefragt ob man die Rate senken kann.


Also wenn irgendjemand weiß, wie man schnell nen Fünfziger verdienen kann, OHNE vorher drei Tage auf Ebay Kleinanzeigen suchen zu müssen, dann bin ich für Vorschläge aller Art offen. Damit meine ich, wie man zum Beispiel die von Sir Berry angesprochenen "Aufpasser Jobs" im Autohaus am Sonntag zum Beispiel. Wie findet man so was? Außer das man die Autohäuser abläuft und fragt?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Christian007):
Also wenn irgendjemand weiß, wie man schnell nen Fünfziger verdienen kann, OHNE vorher drei Tage auf Ebay Kleinanzeigen suchen zu müssen, dann bin ich für Vorschläge aller Art offen.
Grob gesagt : Einen Tod muß man halt sterben. Es kommt keiner vorbei und bietet Ihnen was an.

Zitat (von Christian007):
die von Sir Berry angesprochenen "Aufpasser Jobs" im Autohaus am Sonntag zum Beispiel. Wie findet man so was? Außer das man die Autohäuser abläuft und fragt?
Was ist falsch daran? Alternative: örtliche Zeitung :augenroll:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Blutspende im UKE, 23 EUR ab der 2. Spende. Thrombozytenspende, 50 EUR.

Zu Deiner Lebensgeschichte:
Nicht schön. Kann ich ansatzweise nachvollziehen, da ich auch ein sehr angespanntes Verhältnis zu meinem Vater hatte und auch relativ lange (22) zu Hause gewohnt habe.

Ich kann dir aber garantieren, dass sich die Staatsanwaltschaft 0,0 dafür interessiert. Und die diskutieren auch nicht ellenlang herum. Mach das, was ich dir in der PN geschrieben habe, vielleicht klappt ja die günstigste Variante. Aber darum jetzt zum 15. die 60 € zahlen zu müssen wirst du nicht umhin kommen. Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist schnell angeordnet. Dann geht es 60 Tage in den Knast. Und der Gedanke wird Dir sicherlich noch weniger gefallen als...

Zitat:
Außerdem gefällt mir der Gedanke nicht, bei Freunden oder Verwandten in der Kreide zu stehen

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Christian007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ fb367463-2: Einen Tod muss man sterben? Verfass es bitte nicht so, das klingt ja so als würde Arbeit mich umbringen.

Ich wollte damit nur sagen, das ich was suche das am besten Morgen schon ist, anstatt 3 Tage auf Ebay Kleinanzeigen zu suchen und dann noch mal 4 Tage warten zu müssen bis die Person ihre Helfer braucht. So viel Zeit habe ich ja nun nicht um das Geld aufzutun.


@ !!Streetworker!!: Was denn? Für Blutspenden gibts immer noch Geld? Ja warum sagt mir das denn keiner? Das hat schon mein Alter Herr damals gemacht als er in seinen Wilden Jahren beim Motorradclub knapp bei Kasse war. Stell ich mir auch ulkig vor wie plötzlich 15 Rocker beim Blutspendedienst vorfahren. XD

Das wäre natürlich noch was. Nur... muss man da nicht vorher noch gesundheitliche Tests machen? Also Bluttest ob man Krankheiten hat oder so? oder machen die das beim ersten mal automatisch?
Und was bitte ist ne Thrombozytenspende? Scheint ja wichtig zu sein wenn es pro Spende nen Fünfziger gibt. Das werde ich wohl mal versuchen. Wenn das diesen Monat noch hinhaut könnte mir das den Arsch retten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Und was bitte ist ne Thrombozytenspende? https://www.drk-blutspende.de/informationen-zur-blutspende/die-thrombozytenspende.php

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Christian007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Interessant!

Vor allem geht eine Thrombozytenspende häufiger als eine Blutspende soweit ich gelesen habe. Blut kann man ca. alle 8 Wochen, Thrombozyten ca. alle 2 Wochen spenden.

Wie gesagt, ich werd' mir das mal ansehen, denn wenn ich auf die Weise ein wenig Geld dazu kriegen kann ist mir SEHR geholfen. Dann brauch ich vielleicht auch nicht die Rate reduzieren zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Megami
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Man kann auch Plasma spenden. Das geht zwei Mal die Woche und man bekommt hier 15€ pro Spende. Mit Bonus für die 10., 20., 30.... Spende. In 12 Monaten kann man 50 (oder waren es 60?) mal spenden.

Man kann natürlich nicht alles gleichzeitig machen.

Bevor man spenden kann, gibt es Fragebögen und ein Arztcheck-up. Das findet auch jedesmal verkürzt vor jeder Spende statt, nur beim ersten Mal dauert es ca. 2 Stunden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Christian007
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zwei mal die Woche? Das sind 30€ in der Woche, das klingt ja noch besser, da ich so in einem Monat 120€ machen könnte wenn alles glatt geht.

Ich werd' mich auf jeden Fall mal da dran hängen. Denn so kann ich Leuten helfen und nebenbei noch ein bisschen Geld bekommen. Win-Win Situation sozusagen.

Und das nicht alles gleichzeitig geht denke ich mir schon, denn wie soll ich Thrombozyten spenden, die aus meinem Blut gewonnen werden, wenn ich vorher, ca. nen halben Liter Blut gespendet habe oder umgekehrt? Da muss ich dann eben abwägen was ich am häufigsten machen kann und was, krass gesagt, den meisten verdienst bringt. Plasma spenden 2x die Woche klingt z.B. schon mal sehr gut auch wenn die Vergütung da nicht ganz so groß ist, aber die Menge macht's.


Dennoch danke für die Hilfe. Denn wenn ich so die 30€ für die Rate zusammenkriege kann ich mir nämlich auch den lästigen Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft und die damit verbundene "Bettelei" die Rate zu senken sparen.

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