Hallo!
Also ein Freund von mir hat folgendes Problem:
Er (19 Jahre) hatte Ärger mit seinen Eltern und beschloss Selbstmord zu begehen. Daraufhin setzte er sich in das Auto seines Vaters und fuhr los. Er streifte auf seiner Fahrt ein Auto [unabsichtlich] und beging Fahrerflucht. Dann versuchte er sich irgendwo umzubringen, was ihm aber zum Glück nicht gelang. Er stellte sich nach 2 Tagen der Polizei, die ihn landesweit gesucht hatte. Es stellte sich raus, dass der Wagen, den er gestreift hatte ein Oldtimer war, wo der Schaden wohl so auf 40000 Dm rauslaufen wird. Weiterhin werden ja noch Gerichtskosten anfallen. Er kann garnichts bezahlen, weil er Student ist, über keine Rücklagen verfügt und seine Eltern ihm verständlicherweise keine 40000 oder mehr geben werden.
Was erwartet ihn?
Zahlungsunfähigkeit nach Fahrerflucht
5. November 2001
Thema abonnieren
Frage vom 5. November 2001 | 17:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsunfähigkeit nach Fahrerflucht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. November 2001 | 08:45
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 43x hilfreich)
Eine saftige Geldstrafe und ein Zahlungstitel, den er über kurz oder lang bedienen muß. Eine Restschuldbefreiung kommt bei Ansprüchen aus unerl. Handlung nicht in Frage.
Joh. 19, 22
Und jetzt?
Schon
276.171
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
76 Antworten