Zechprellerei/ Betrug

15. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
maboney
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zechprellerei/ Betrug

Guten Tag ,
vielleicht kann mir hier jemand bei folgendem Problem weiterhelfen.
Ein Bekannter von Mir ist nach einem feuchtfröhlichen Abend mit einem Freund( beide schon sehr betrunken ) in ein Lokal eingekehrt und haben 2 Schnapps bestellt. Als der Wirt pro Schnapps 7.60 Euro haben wollte,hat sich der eine geweigert diesen Betrag für 2 Schnapps zu bezahlen, worauf der Wirt sofort die Polizei gerufen hat. Kurz darauf, verließ der,dem der Schnapps zu teuer war das Lokal ( Übelkeit... ?).Der andere wartete in der zwischenzeit bis die Polizei eintraf. Er bezahlte sofort die ganze Rechnung von 15,20 Euro.( Rechnung vorhanden) War dabei auch die ganze Zeit im Lokal.
Da der Wirt trotzdem eine Anzeige machte, musste er mit zur Polizei, wo auch schon der davongelaufene (von der Polizei aufgegriffen )auf ihn "wartete ". Nachdem beide ihre Personalien abgaben und "blasen" mussten (ca. 0,8 %).
Durften sie gehen.
Nun bekam der eine , der die Rechnung bezahlte ein Schreiben der Staatsanwaltschaft : Gegen eine Bezahlung von 100 Euro an Gemeinnüzigen Zweck wird das Verfahren eingestellt und es erfolgt kein Eintrag im Bundeszentralregister usw. .
Der andere bekam das gleiche Schreiben, müssste aber 150 Euro bezahlen.

Nun meine Fragen zu diesem Fall. :

1. Ist der Tatbestand der " Zechprellerei" überhaupt erfüllt, da die Rechnung beglichen wurde ( auch nach eintreffen der Polizei).

2. Wenn der Wirt die Anzeige zurück nimmt, ist dann auch die Strafe hinfällig, oder nun schon zu spät, da Staatsanwaltschaft schon tätig?

3. Wird die Strafe bezahlt, ist dann wirklich absolut kein Eintrag irgendwo zu finden ? ( Hab da schon andere Sachen gehört)

Für Antworte wäre ich sehr dankbar.


MFG

Maboney

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Also, wenn hier weiter nichts passiert ist, sehe ich hier überhaupt nichts, auch kein zivilrechtliches Problem. Sollte die Geldauflage nicht gezahlt werden, wird die StA mit hoher Wahrscheinlichkeit anklagen. Mit ähnlich hoher Wahrscheinlichkeit würde ich allerdings einen Freispruch erwarten.

-- Editiert von thosim am 15.05.2006 17:31:13

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#3
 Von 
maboney
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort,

Es steht in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft noch mit dabei: Durch Ihre Bestellung erweckten sie den Eindruck eines zahlungsfähigen und willigen Gastes. Im Vertrauen darauf wurde die Bestellung ausgeführt. Wie sie beabsichtigen, erfolgte eine Bezahlung nicht....
Sie werden darauf Beschuldigt, in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass Siedurch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregten.

Wird ein Anwalt in diesem Fall eigentlich von der Versicherung bezahlt, bzw. brauch ich einen ?

Gibt es da nicht etwas mit gering Fügigkeit, kann mir nicht Vorstellen,dass wegen eines Streitwertes von 7, 60 Euro ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maboney
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo , Habe Inzwischen mit einer Anwalt - Hotline, telefoniert und dort wurde gesagt, es handele sich um keinen Betrug, da erst nach der Bestellung die Zahlung verweigert wurde.
Nur, wie schreibe ich, dass nun an die Staatsanwaltschaft um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden ?#


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Man erwartet von Ihnen als Laie keine Rechtsausführungen. Wenn Sie hinsichtlich des Geschehens vom Tattag ein Mitteilungsbedürfnis verspüren, haben Sie nicht weiter zu tun, als Tatsachen zu schildern, d.h. das, was sich ereignet hat. Die notwendigen Schlußfolgerungen werden andere, nämlich Staatsanwaltschaft oder Gericht, für Sie ziehen.

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