Guten Morgen,
meine Frage:
Strafantritt innerhalb von 2 Wochen (Brief kam am 16.7., d. h. 29.7. sind die 2 Wochen um). Wie lange dauert es nach der verstrichenen Zeit, bis ich damit rechnen muss, verhaftet zu werden, sollte ich mich nicht rechtzeitig in der JVA einfinden?
Es ist nicht so dass ich mich drücken will; allerdings steht noch meine Wohnungsräumung an, die einige Tage später stattfindet, wobei ich noch anwesend sein möchte.
Kann ich mir nach dem 29.7. evtl. noch eine Woche Zeit lassen oder wird da nicht lange gefackelt?
Ich bitte um ehrliche und möglichst schnelle Antwort.
Ich bedanke mich im Vorraus und wünsche einen schönen Tag.
Gruß, Peter777
Zeit von Strafantritt bis Haftbefehl
Post von Polizei oder Staatsanwalt?
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Wir antworten schnell und helfen Ihnen bei den ersten Schritten.

Mit ein wenig googeln findest Du heraus, das die meisten JVA's telefonische Informationen für Selbststeller zur terminlichen Abstimmung des Strafantritts bei Erstaufnahmen bieten.
Ich würde Dir diese Möglichkeit doch eher empfehlen als von der Straße in Handschellen gepflückt zu werden.
-- Editiert von tatcher_a_hainu am 23.07.2007 08:43:50
Hallo,
ca. 4 Wochen passiert gar nichts (laut Aussage eines JVA Beamten).
Aber das dürfte wohl von JVA zu JVA verschieden sein..
grüße,
Steffi,
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mit der Verhaftung müssen Sie praktisch ab sofort rechnen, da Sie nicht wissen, welche Kontrollfrist sich der Rechtspfleger gesetzt hat. Wieso beantragen Sie nicht einen Aufschub gem. § 456 StPO ?
Blöde Frage: (ich weiß: sowas gibt´s ja gar nicht...-))
Die JVA kann jemanden verhaften ? Ich dachte immer, wenn bei der Polizei ein Haftbefehl bekannt ist, das der dann auch von der Polizei vollstreckt wird. Es sei denn, da kann man noch in bestimmten Fällen über eine Geldzahlung drumherum kommen. Oder irre ich mich ?
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"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"
Danke für die schnellen Antworten!
Wo und wie kann ich denn den Haftaufschub beantragen bezüglich des § 456 StPO
?
Gruß, Peter
Die JVA kann jemanden verhaften ?
Hat das jemand behauptet?
Wo und wie kann ich denn den Haftaufschub beantragen bezüglich des § 456 StPO
?
Bei der StA. Sie müssen Gründe darlegen, weshlab der sofortige Strafantritt eine unbillige Härte wäre. Es kann ein maximaler Aufschub von vier Monaten, gerechnet ab Zustellung der Ladung, gewährt werden. Es macht sich aber besser, wenn eine realistische Frist beantragt wird, also 3 Wochen oder dergleichen. Sonst klingt es nach sich-drücken-wollen.
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