Zeitkritische Beweismittel als Geschädigter oder Beschuldigter sichern lassen, wie?

5. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.08.2023 18:58:51
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitkritische Beweismittel als Geschädigter oder Beschuldigter sichern lassen, wie?

Guten Tag,

viele Beweismittel (wie z. B. Aufnahmen von Überwachungskameras) sind zeitkritisch und müssen zügig durch die Polizei gesichert werden, da diese ansonsten vernichtet werden. So werden in meiner Stadt Aufnahmen in Bussen und Bahnen lediglich 48 Stunden gespeichert, bevor diese überschrieben werden. Aber auch andere Beweismittel, die einen Beschuldigten be- oder entlasten können (z. B. Daten aus dem Betrieb: wann ist der Mitarbeiter durch das Drehkreuz gegangen, wann hat er sich zuletzt am PC angemeldet bzw. am PC überhaupt gearbeitet, wann hat er in der Kantine was gegessen), werden nicht ewig gespeichert.

In meinem konkreten Fall geht es um eine mutmaßliche Unterschlagung von Paketen durch einen Zusteller der Deutschen Post. Er behauptet, das Fach war leer, ich habe jedoch die Sendung eingeliefert (so wie die letzten 11 Jahre auch). Abhilfe könnte die vorhandene Videoüberwachung der Deutschen Post schaffen, da es sich um eine neuere Packstation mit Kameras handelt. Statt einer Online-Anzeige fuhr ich also extra ins Polizeipräsidium in der Hoffnung, dass man sich dort unverzüglich um die Sicherung der Aufnahmen kümmert. Dem war jedoch nicht so. Die Anzeige wurde ganz regulär an die Kripo weitergeleitet und bis dort jemand den Vorgang bearbeitet, sind die Aufnahmen sicherlich schon gelöscht.

Ich wette, wenn vor der Packstation eine schwerwiegende Straftat von öffentlichem Interesse passiert wäre, hätte die Polizei die Aufnahmen innerhalb von Minuten sichern lassen können. Und wenn dafür die Kollegen der Bonner Polizei persönlich in die Zentrale der Deutschen Post fahren müssen, wo es eine 24/7 Sicherheitszentrale gibt und in Notfällen immer die richtigen Ansprechpartner erreichbar sind.

Also, was kann ich zukünftig als Geschädigter oder aber auch als Beschuldigter tun, damit zeitkritische Beweismittel (i.d.R. Videoaufnahmen oder PC-Daten) zu meiner Entlastung gesichert werden??



-- Editiert von User am 5. August 2023 01:33

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124521 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von Macht):
Also, was kann ich zukünftig als Geschädigter oder aber auch als Beschuldigter tun, damit zeitkritische Beweismittel (i.d.R. Videoaufnahmen oder PC-Daten) zu meiner Entlastung gesichert werden??

Nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Also um den - bereits wieder abgemeldeten TE - einmal kurz abzuholen:

Zitat (von guest-12305.08.2023 18:58:51):
Statt einer Online-Anzeige fuhr ich also extra ins Polizeipräsidium in der Hoffnung, dass man sich dort unverzüglich um die Sicherung der Aufnahmen kümmert.
Im Falle geringwertiger Sachen handelt es sich hierbei sogar um ein Antragsdelikt, d.h. um den niederschwelligsten Deliktbereich. Die Polizei kann Hubschrauber und Hundertschaften losschicken - zur Gefahrenabwehr im Falle schwerer Verbrechen! Ansonsten geht die Anzeige (ggf. nebst Strafantrag) erstmal an die StA und da schaut der Sachbearbeiter dann einmal in den nächsten Wochen und Monaten, welche Ermittlungsmaßnahmen veranlasst werden sollen. I.d.R. übrigens keine - außer man ist eine Person des öffentlichen Lebens und es geht bei der Lieferung um die Bronze-Statue für den innerörtlichen Kreisverkehr *hust*.

Zitat (von guest-12305.08.2023 18:58:51):
Ich wette, wenn vor der Packstation eine schwerwiegende Straftat von öffentlichem Interesse passiert wäre, hätte die Polizei die Aufnahmen innerhalb von Minuten sichern lassen können. Und wenn dafür die Kollegen der Bonner Polizei persönlich in die Zentrale der Deutschen Post fahren müssen, wo es eine 24/7 Sicherheitszentrale gibt und in Notfällen immer die richtigen Ansprechpartner erreichbar sind.
Die Wette gewinnt man. Ein Mord an der Packstation und die Unterschlagung von einem Paar Schuhe sind eben doch unterschiedlich zu bewerten.

Zitat (von guest-12305.08.2023 18:58:51):
Also, was kann ich zukünftig als Geschädigter oder aber auch als Beschuldigter tun, damit zeitkritische Beweismittel (i.d.R. Videoaufnahmen oder PC-Daten) zu meiner Entlastung gesichert werden??
Die Frage bzgl. des "Beschuldigten" verstehe ich nicht. Man könnte die Einlieferung schlichtweg per Handy dokumentieren und auf zivilrechtlichem Wege die Sache verfolgen (neben der Strafanzeige, die rglm. ins Leere führt).

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124521 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Die Frage bzgl. des "Beschuldigten" verstehe ich nicht.

Nun, ich denke man sucht eine "Universallösung" - egal ob man nun Opfer oder Verdächtiger ist.
Denn als Verdächtiger ist es ja auch durchaus hilfreich, entlastendes Material zur Verfügung zu haben



Zitat (von DeusExMachina):
Man könnte die Einlieferung schlichtweg per Handy dokumentieren

Nun ja ... sobald der Bürger dann selber tätig werden soll, auf eigene Kosten und eigene Gefahr, erlahmt der diesbezügliche Tätigkeitkeitstrieb der Bürger in solchen Fällen seltsamerweise nahezu schlagartig ...



Zitat (von DeusExMachina):
Ein Mord an der Packstation und die Unterschlagung von einem Paar Schuhe sind eben doch unterschiedlich zu bewerten.

Es sei denn, man trifft auf Datenschützer. Da werden dann gerne mal mit Verweis auf den Datenschutz jedwede Formern von Verstand ausgeschaltet und Aufnahmen von Verbrechen verweigert. Datenschutz als Täterschutz ...



Zitat (von DeusExMachina):
außer man ist eine Person des öffentlichen Lebens und es geht bei der Lieferung um die Bronze-Statue für den innerörtlichen Kreisverkehr *hust*.

Ja, die hohe Kunst der Priorisierung von Ressourcen ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39535 Beiträge, 14165x hilfreich)

Auch bei einem Mord vor der Packstation werden Kripo und Staatsanwaltschaft eingeschaltet, ehe irgend etwas beschlagnahmt wird. Da saust nicht mal so ein Streifenwagen los und entscheidet was auch immer vor Ort zu tun ist. Wie kommt man denn auf diese Schnapsidee?

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124521 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie kommt man denn auf diese Schnapsidee?

Durch solche "Dokumentationen" wie "Auf Streife" ...


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#6
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Durch solche "Dokumentationen" wie "Auf Streife" ...
Oh, ich habe auch von einem "Autobahn Polizei Simulator" gehört, deren Entwickler sich haben fachkundig beraten lassen. Dort fährt dann bspw. eine Zivilstreife zum Ort einer bewaffneten Geiselnahme und klären zu zweit die Situation :crazy:

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, ich denke man sucht eine "Universallösung" - egal ob man nun Opfer oder Verdächtiger ist.
Denn als Verdächtiger ist es ja auch durchaus hilfreich, entlastendes Material zur Verfügung zu haben
I.S.v. "Ich bin Beschuldigter und lasse mir das Videomaterial sichern."? Ok, das ist spannend.

Zitat (von Harry van Sell):
Nun ja ... sobald der Bürger dann selber tätig werden soll, auf eigene Kosten und eigene Gefahr, erlahmt der diesbezügliche Tätigkeitkeitstrieb der Bürger in solchen Fällen seltsamerweise nahezu schlagartig ...
Das würde ich einem TE niemals unterstellen :devil:

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, die hohe Kunst der Priorisierung von Ressourcen ...
Und das Beispiel ist tatsächlich real :wink:

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124521 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Dort fährt dann bspw. eine Zivilstreife zum Ort einer bewaffneten Geiselnahme und klären zu zweit die Situation

Ah ja ... das stammt entweder aus dem Handbuch "Verfahrensweise für Lebensmüde" oder dem Merkblatt "Sinnlose Eskalation leicht gemacht".



Zitat (von DeusExMachina):
I.S.v. "Ich bin Beschuldigter und lasse mir das Videomaterial sichern."? Ok, das ist spannend.

Ja warum nicht? Da Ermittler ja auch entlastendes ermitteln müssen, ist der Gedanke nicht fernliegend.
Ich bin mir der traurigen Realität natürlich bewusst, aber die Masse der hoffnungsvoll-optimistischen Laien ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ah ja ... das stammt entweder aus dem Handbuch "Verfahrensweise für Lebensmüde" oder dem Merkblatt "Sinnlose Eskalation leicht gemacht".
Großartig! :grins:

Zitat (von Harry van Sell):
Da Ermittler ja auch entlastendes ermitteln müssen, ist der Gedanke nicht fernliegend.
Ich bin mir der traurigen Realität natürlich bewusst, aber die Masse der hoffnungsvoll-optimistischen Laien ...
Ja, doch.. die Ermittlungspersonen, die ganz tief graben, um den Tatverdacht auszuräumen, die gibt es natürlich. Also nicht hier oder woanders, aber bestimmt irgendwo :devil:

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