Zerstörung im Wald ? Sachbeschädigung ?

5. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 39x hilfreich)
Zerstörung im Wald ? Sachbeschädigung ?

Ein "Künstler" stellt in einem Waldstück hunderte von Steine als "Kunstwerk" auf. Zwei Jahre geht das gut, bis plötzlich jemand alles zerstört. Verdächtigt wird eine Frau, die eventuell geistesgestört ist.

Ich habe jetzt keine Ahnung von Strafrecht. Gibt es das irgendeine Anspruchsgrundlage, um den Schaden der Zerstörung geltend zu machen, wie Sachbeschädigung ?
Ich glaube nicht. Das scheitert eventuell schon daran, dass es schwer ist , überhaupt einen Schaden nachzuweisen bzw. zu beziffern.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von bernjou):
Ein "Künstler" stellt in einem Waldstück hunderte von Steine als "Kunstwerk" auf.

Und der jeweilige Status wurde durch wen konkret zuerkannt?
Die entsprechende Erlaubnis von Eigentümer und den Behörden liegt auch vor?



Zitat (von bernjou):
Gibt es das irgendeine Anspruchsgrundlage, um den Schaden der Zerstörung geltend zu machen,

Ja, das nennt sich "Schadenersatz".
Den muss man dann in der Regel auf eigene Kosten und eigenes Risiko geltend machen.



Zitat (von bernjou):
Das scheitert eventuell schon daran, dass es schwer ist , überhaupt einen Schaden nachzuweisen bzw. zu beziffern.

Richtig, das ist in der Regel die größte Hürde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 39x hilfreich)

ok, vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.11.2023 23:03:11
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 39x hilfreich)

ok, vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 315x hilfreich)

Zitat (von bernjou):
Gibt es das irgendeine Anspruchsgrundlage, um den Schaden der Zerstörung geltend zu machen, wie Sachbeschädigung ?
Also insbesondere für den Fall, dass das "Kunstwerk" irgendwo im Wald (eines anderen und ggf. noch ohne dessen Einverständnis) aufgebaut wurde, könnte hier höchstens noch das Subforum "Urheberrecht" weiterhelfen. Ich erinnere mich da entfernt an ein einschlägiges BGH-Urteil, das auf 14 UrhG verwies. Strafrechtlich sehe ich nach den bisherigen Schilderungen noch keine Handhabe.

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