Ein "Künstler" stellt in einem Waldstück hunderte von Steine als "Kunstwerk" auf. Zwei Jahre geht das gut, bis plötzlich jemand alles zerstört. Verdächtigt wird eine Frau, die eventuell geistesgestört ist.
Ich habe jetzt keine Ahnung von Strafrecht. Gibt es das irgendeine Anspruchsgrundlage, um den Schaden der Zerstörung geltend zu machen, wie Sachbeschädigung ?
Ich glaube nicht. Das scheitert eventuell schon daran, dass es schwer ist , überhaupt einen Schaden nachzuweisen bzw. zu beziffern.
Zerstörung im Wald ? Sachbeschädigung ?
5. November 2022
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Frage vom 5. November 2022 | 20:04
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 39x hilfreich)
Zerstörung im Wald ? Sachbeschädigung ?
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#1
Antwort vom 5. November 2022 | 21:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatEin "Künstler" stellt in einem Waldstück hunderte von Steine als "Kunstwerk" auf. :
Und der jeweilige Status wurde durch wen konkret zuerkannt?
Die entsprechende Erlaubnis von Eigentümer und den Behörden liegt auch vor?
ZitatGibt es das irgendeine Anspruchsgrundlage, um den Schaden der Zerstörung geltend zu machen, :
Ja, das nennt sich "Schadenersatz".
Den muss man dann in der Regel auf eigene Kosten und eigenes Risiko geltend machen.
ZitatDas scheitert eventuell schon daran, dass es schwer ist , überhaupt einen Schaden nachzuweisen bzw. zu beziffern. :
Richtig, das ist in der Regel die größte Hürde.
#2
Antwort vom 5. November 2022 | 22:01
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 39x hilfreich)
ok, vielen Dank.
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#3
Antwort vom 5. November 2022 | 22:05
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 39x hilfreich)
ok, vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter.
#4
Antwort vom 6. November 2022 | 23:27
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 315x hilfreich)
Also insbesondere für den Fall, dass das "Kunstwerk" irgendwo im Wald (eines anderen und ggf. noch ohne dessen Einverständnis) aufgebaut wurde, könnte hier höchstens noch das Subforum "Urheberrecht" weiterhelfen. Ich erinnere mich da entfernt an ein einschlägiges BGH-Urteil, das auf 14 UrhG verwies. Strafrechtlich sehe ich nach den bisherigen Schilderungen noch keine Handhabe.ZitatGibt es das irgendeine Anspruchsgrundlage, um den Schaden der Zerstörung geltend zu machen, wie Sachbeschädigung ? :
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