Zerstörung von Eigentum, welches Minderjährigem gehört

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chare1999
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zerstörung von Eigentum, welches Minderjährigem gehört

Hallo,

Ich habe da eine Frage zu einem Fall, mit welchem ich vor einigen Jahren, als ich minderjährig (etwa 12-14 Jahre alt) war konfrontiert war.

Undzwar waren wir mit der gesamten Familie inkl. Verwandten im Urlaub und ich habe mich meinen Eltern gegenüber aufmüpfig verhalten. Ich weiß leider nicht mehr ganz genau, worum es in dem Moment ging, aber es haben sich während des Urlaubs immer wieder Dinge angehäuft, bei welchen ich meinen Eltern gegenüber Stress gesucht habe und es hin und wieder mal etwas lauter wurde. Es steht natürlich außer Frage, dass ich dort sehr viel kooperativer hätte sein müssen, aber wie es sich halt für einen pubertierenden Teenager gehört, empfand ich es da anders. Die Streitereien wurden ausgelöst durch Dinge, wie „Nein, ich gehe jetzt nicht an den Strand!", „Nein, ich lese jetzt kein Buch!", „Nein, ich mache jetzt dies nicht", etc. Also alles auf verbaler Ebene.
Irgendwann wurde es mir dann zu viel, ich habe mich in die Wohnung „verschanzt" und trotzig an meinem Gameboy Spiele gespielt. Irgendwann kamen dann meine Eltern rein und hießen dies nicht für gut, sodass Sie mir meinen Gameboy entzogen und wieder gingen.
Ich wurde nur noch trotziger, zückte mein Handy (damaliger Wert etwa 50€ ) und spielte an diesem weiter. Dass meine Eltern das nicht für gut heißen können, dachte ich mir natürlich. Dies bekamen meine Eltern dann irgendwann mit (ich denke, das war damals auch mein Ziel gewesen, um ihnen eins auszuwischen oder was weiß ich warum) und hatten keine Lust mehr auf das ganze Theater. Sie schickten meinen Onkel vorbei, welcher sich dann um mich kümmern sollte. Dieser hielt mir erstmal eine Standpauke und riss mir dann am Ende als Sahnehäubchen mein Handy aus der Hand und beförderte es mit voller Wucht gegen die nächste Wand. Das Handy zersplitterte in seine Einzelteile (ziemlich sicher irreparabel). Meine Eltern hießen dies im Nachhinein für gut und standen hinter meinem Onkel.

Danach wurde ich dann in die Wohnung meines Onkels (und seiner Familie) verlegt. Dort wurde ich dann mit dem Wortlaut „Entweder du kooperierst, oder du kriegst Schläge mit diesem Gürtel (hatte er in diesem Moment in der Hand)!" begrüßt. Dass dies ein grober Verstoß gegen meine Rechte war, steht natürlich außer Frage, aber da ich kooperierte kam es zu keinen ernsthaften körperlichen Handlungen mir gegenüber (ein paar feste Fixierungsmaßnahmen ausgenommen, welche bereits vor dem Vorfall angesetzt waren).
Diese Maßnahme ist daher nicht meine Frage.

Meine Frage ist jetzt, wie es mit der Zerstörung meines Eigentums aussieht. Das Handy habe ich durch eine (bewirkte) Schenkung von meinen Eltern erhalten. Also war dieses in meinem Eigentum (oder sieht das bei Minderjährigen anders aus?).
Das bedeutet, mein Onkel hat an dieser Stelle widerrechtlich gehandelt.

Wurde mein Anspruch auf Schadensersatz dadurch nichtig, dass meine Eltern (also Vormünder) diese Aktion unterstützt (oder zumindest toleriert) haben?

Ändert sich die Rechtslage dadurch, dass sich das ganze im Ausland (EU) abgespielt hat?

Und wie hätte es ausgesehen, wenn meine Eltern das Handy zerstört hätten und nicht mein Onkel?

Habe ich theoretisch heute noch Anspruch auf Schadensersatz? Wie hoch wäre dieser etwa?

Ich werde auf keinen Fall rechtliche Schritte einleiten, sondern mich würde nur interessieren, was meine Rechte damals gewesen wären.
Ich stehe in einem sehr sehr guten Verhältnis zu meiner Familie und einem sehr guten Verhältnis zu der Familie meines Onkels. Mein Onkel hat auch nur das Beste für meine Familie (und wahrscheinlich auch mich) gewollt, auch, wenn er dabei sehr viele Verstöße begangen hat.

Jetzt schonmal vielen Dank für eure Antworten und natürlich fürs lesen!

-- Editiert von Chare1999 am 11.12.2018 20:35

-- Editiert von Chare1999 am 11.12.2018 20:36

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Zitat:
Wurde mein Anspruch auf Schadensersatz dadurch nichtig, dass meine Eltern (also Vormünder) diese Aktion unterstützt (oder zumindest toleriert) haben?

Wahrscheinlich ja.
Entweder waren die Eltern einverstanden oder Sie haben zumindest konkludent einen Verzicht auf Schadensersatz erklärt.

Zitat:
Ändert sich die Rechtslage dadurch, dass sich das ganze im Ausland (EU) abgespielt hat?

Nein.

Zitat:
Habe ich theoretisch heute noch Anspruch auf Schadensersatz? Wie hoch wäre dieser etwa?

Ansprüche (wenn sie es denn gegeben hätte) sind verjährt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Chare1999):
Wie hoch wäre dieser etwa?


Selbst wenn nichts verjährt wäre und ein Anspruch bestanden hätte, wäre der Schadenersatz der Zeitwert gewesen.
Also rund 50€.

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