Ich habe vor paar Monaten bei Kleinanzeigen ein Verkäufer gefunden der Wertgutscheine für ein Online Shop verkauft hat diese zum halben Preis also ein 100€ wertgutschein und er wollte 50€ haben immer dafür. Habe immer per Paypal gezahlt. Es waren insgesamt 15 Gutscheine ca. Habe die Gutscheine per Chat erhalten und dann immer bestellt im Online Shop, alles gut soweit. Nun bekomme ich Monate später ein Brief von Landespolizei, als Zeuge den beigefügten Anhörungsbogen auszufüllen woher ich den Gutscheincode erhalten habe, was ich dazu sagen kann. Es steht dazu "Nach unseren Erkenntnissen waren Sie bei der oben bezeichneten Straftat / Ordnungswidrigkeit Zeuge (263 Strafgesetzbuch, Warenbetrug);
Auf der letzten Seite des Briefes steht noch:
"Vorliegend wurden nach Abgreifen der Kreditkarten (Phishing) des Geschädigten von dessen Konto ein Betrag i.H.v. 100€ am ... verbucht. Die Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass dieser Buchung eine Bestellung eines Wertgutscheins beim Unternehmen ... zu Grunde liegt." "Dieser Gutschein wiederrum wurde bei einer Bestellung vom ... komplett eingelöst. Die kundendaten der Bestellung lauten (meine Daten...)"
Ich möchte nichts irgendwie falsches ausfüllen das ich irgendwie dafür belangt werde weil wusste nicht das ich damit eine Strafttat begehe ? Oder betrifft es nur den Verkäufer? Ich kann auch auswählen, Keine Angaben bei der Polizei zu machen. Ist es ratsamer, damit nichts weiter schlimmes passiert ?oder ist es ein Fall, welcher wahrscheinlich fallen gelassen wird ? Ist das erste Mal, das ich sowas erhalte. Vielleicht hat ja jemand schonmal sowas ähnliches gehabt. Freue mich über jede Hilfe.
Zeugen Anhörunsbogen erhalten Gutschein gekauft?
1. März 2026
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Frage vom 1. März 2026 | 20:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugen Anhörunsbogen erhalten Gutschein gekauft?
#1
Antwort vom 1. März 2026 | 21:15
Von
Status: Unbeschreiblich (129155 Beiträge, 41200x hilfreich)
Zitat :weil wusste nicht das ich damit eine Strafttat begehe
Und wer soll das bitte glauben?
Zitat :"Nach unseren Erkenntnissen waren Sie bei der oben bezeichneten Straftat / Ordnungswidrigkeit Zeuge (263 Strafgesetzbuch, Warenbetrug);
Prima, man ist also nur Zeuge. Die wollen also den Dicken Fisch und nicht die kleinen Sprotten ...
In sofern sehe ich nichts, was gegen volle Kooperation spricht
Zitat :Ich kann auch auswählen, Keine Angaben bei der Polizei zu machen. Ist es ratsamer, damit nichts weiter schlimmes passiert ?
Dann könnten die Ermittler auf die Idee kommen, das man der Täter ist.
Sollte man aber tatsächlich der Täter sein und die Geschichte mit dem tonlosen Verkäufer nur eine Schutzbehauptung sein, sollte man gar nicht zu dem Ermittlern sagen und gleich morgen zu einem entsprechend versierten Anwalt gehen.
Zitat :oder ist es ein Fall, welcher wahrscheinlich fallen gelassen wird ?
Wenn man da was fallen lassen wollte, macht man sich nicht die Arbeit Leute wie Dich zu ermitteln.
Man wird auch nicht der einzige sein, der da gekauft hat, aber alleine schon bei der Schadenssumme die bei Dir angefallen ist, wird man da nichts fallen lassen.
#2
Antwort vom 1. März 2026 | 21:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Prima, man ist also nur Zeuge. Die wollen also den Dicken Fisch und nicht die kleinen Sprotten ...
In sofern sehe ich nichts, was gegen volle Kooperation spricht
was genau meinst du mit "Prima, man ist also nur Zeuge. Die wollen also den Dicken Fisch und nicht die kleinen Sprotten ...
In sofern sehe ich nichts, was gegen volle Kooperation spricht" ?
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