Guten Tag,
in den nächsten Tagen muss ich als Zeuge im Strafverfahren aussagen. Da meine Mutter ebenfalls im gleichen Verfahren ebenfalls als Zeuge aussagen muss - habe ich nachfolgendes Problem.
Meine Mutter hat im Verfahren bereits ausgesagt, leider nicht die Wahrheit. Wenn ich jetzt aber bei meiner Zeugenaussage die Wahrheit sagen würde, dann würde ich zwangsläufig meiner Mutter
einer Falschaussage bezichtigen.
Kann ich die Aussage verweigern? Der Beschuldigte ist nicht verwandt mit uns. Kann ich trotzdem die Zeugenaussage verweigern wenn ich dadurch meine Mutter belasten müsste?
Für einen Tipp, wie ich mich verhalten soll, wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Bernd
Zeugen Aussageverweigerung gegen Mutter
5. Oktober 2003
Thema abonnieren
Frage vom 5. Oktober 2003 | 06:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugen Aussageverweigerung gegen Mutter
#1
Antwort vom 5. Oktober 2003 | 09:33
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9550x hilfreich)
Hallo,
§ 55 StPO
besagt:
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen
die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.
-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 5. Oktober 2003 | 11:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
vielen herzlichen Dank für Ihren Tipp.
Wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag!
Mit freudlichen Grüßen
Bernd
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#3
Antwort vom 5. Oktober 2003 | 14:32
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9550x hilfreich)
gerne geschehen
-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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