Liebe Leser, liebe Experten,
hier liest man sehr viel über die Bewertung von Zeugenaussagen und die Amtsträgheit der Richterschaft. In einem anhängigen Verfahren wird der Beschuldigte mit der Aussage eines Zeugen konfrontiert. Der Zeuge beruft sich auf eigene Vermutungen und für ihn naheliegendes. Der Beschuldigte seinerseits benennt Zeugen, die diesen Angaben widersprechen. Mir ist nicht ganz klar, wie ein/e Richter/in hier eine Beweiswürdigung vornehmen soll. Geht es in so einem Fall um die Quantität der Aussgen? Soll heißen: der Beschuldigte fährt besser, hat er 20 Aussagen die seine Sicht des Sachverhalts bestätigen? Oder kommt es eher auf die Qualität an?
Im EV ist die Staatsanwaltschaft
mE verpflichtet auch entlastende Fakten, Beweise, Indizien zu ermitteln. Richtig? Haben nun die Polizeibeamten vor Ort versäumt oder es nicht für wichtig erachtet weitere Personalien anwesender aufzunehmen dürfte der Staatsanwaltschaft doch sehr schwer fallen entlastendes Material zu bekommen? Also sieht sich der Beschuldigte schnell in der Situation selbst seine Unschuld zu beweisen? Was passiert, wenn der Beschuldigte sein Recht wahrnimmt, nicht verpflichtet zu sein, an den Ermittlungen teilzunehmen? Auf der anderen Seite kann der Beschuldigte doch gerade in dieser Situation für ein Heer von Zeugen "sorgen", dass ausschließlich und nur zu seinem Vorteil aussagt?
Zeugen
Soll heißen: der Beschuldigte fährt besser, hat er 20 Aussagen die seine Sicht des Sachverhalts bestätigen?
Es gibt den Grundsatz "Iudex non calculat", der Richter zählt nicht.
Soll heißen: 20 Zeugen, die totalen Mist reden hebeln nicht einen Zeugen, der widerspruchsfrei und überzeugend ist aus.
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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
Ich habe in meinem Fall einen öffentlichen Aushang gemacht und um Zeugen gebeten (obwohl ich breits drei benennen konnte), darin ausdrücklich ohne jede Beeinflussung formuliert. Nur : Zeugen des Vorfalles vom ... in ... gesucht.
Ohne Beschreibung nur mit Datum, fertig. Immerhin hat sich noch eine Zeugin gemeldet. Es waren sehr viele Leute anwesend, doch hinterher ist es diesen eher zu aufwendig wegen der ganzen zeitaufwendigen Dinge, denke ich und manchen ist es sicher unangenehm-verständlich.
Es wird zweifelsfrei herauskommen, dass und wie vehement gelogen wurde, denn der Ermittler der Polizei fragte nicht nur einmal, sondern es wurde sogar nochmal ausdrücklich ungefragt eine Hauptlüge betont.
Welche fremden Familienmütter sollten sich für mich des Meineides schuldig machen? Niemand! Aber eben diese, meine Zeugen möchte ich vereidigen lassen und mein Rechtsanwalt weiß dies.
Bin jetzt manchmal schon regelrecht gierig auf die Verhandlung und froh, dass nach der langen Zeit und trotz der langen Schwebe der Ungewißheit, ich mich immer kräftiger und entschlossener fühle, der Wahrheit zum Sieg zu verhelfen... und mir damit mir natürlich zum Freispruch !
Viele Grüsse
Thilo
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