Zeugen streichen?

22. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
mish85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugen streichen?

Ich frag mich grad ob es Möglich ist Zeugen streichen zu lassen die bei einem Strafantrag benannt wurden?
Ich weiß ist eigentlich unnötig weil die könnten ja Aussagen das sie nichts gesehen haben. Aber es intressiert mich halt.

Vielen Dank




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

'Streichen' kann man sie nicht. Das Gericht(!) kann darauf verzichten sie zu laden, wenn es sie für entbehrlich hält, aber das ist dessen Entscheidung.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

So ist es.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Gerade bei Prozessen, die als Zeugen Menschen haben, die dadurch belastet würden, Kinder zum Beispiel, ist es für den Beklagten positiv zu rechnen, wenn er denen die Aussage erspart, beispielsweise durch ein Geständnis.

Dachte ich erwähn das nebenbei! ;)

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Das ist natürlich richtig. Wobei das manchmal auch übertrieben wird. Aber dennoch hat der Angekl. keinen Einfluss darauf, welche Zeugen geladen werden bzw. ob seiner Ansicht nach überflüssige Zeugen nicht geladen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mish85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

dankeschön für die antworten :) lag ich doch richtig mir hat gestern jemand was anderes erzählt nur das konnte ich nicht wirklich glauben

schöne feiertage euch allen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Was hat der denn erzählt? Manchmal steckt ja ein wahrer Kern drin.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.028 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.084 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.