Zeugenaussage - Angst vor Folgen

21. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
thunder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)
Zeugenaussage - Angst vor Folgen

Hallo,
ich bin als Zeuge geladen. Der Angeklagte hat mir mal Hasch verkauft. Ich bin deswegen schon verurteilt worden, habe damals keine Namen genannt. Jetzt werde ich zu dieser Gerichtsverhandlung geladen. Dadurch erfährt der Angeklagte meinen Namen und meine Adresse. Er ist in einer ziemlich gewalttätigen Gruppe. Deshalb würde ich am liebsten da gar nicht hingehen. Muss ich denn aussagen, oder wie komme ich drumherum? Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt!
Vielen Dank thunder

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Als Zeuge kannst Du die Aussage nur verweigern, wenn Du mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert bist, oder Dich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selber belasten müßtest. Bei Dir scheint nichts von dem der Fall zu sein. Deshalb wirst Du aussagen müssen. sonst wird man Dir eine Ordnungsstrafe bis hin zur Erzwingungshaft auferlegen.

Aber aus meiner Erfahrung kann ich Dir sagen, daß iaR. nichts passiert. Seine (ggf. folgende) Verurteilung kann er nicht mehr rückgängig machen, dadurch daß er Dir was "antut"; im Gegenteil: Er hätte neuen Ärger am Hals. Und die meisten Richter verstehen keinen Spaß, wenn Zeugen unter Druck gesetzt werden oder nach ihrer Aussage aus Rachegelüsten bedroht werden.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thunder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Die Typen haben schon 2 Jungs total vermöbelt, deshalb ist mir echt nicht wohl. Gibt es denn keine Möglichkeit, dass die meinen Namen nicht erfahren. Wo kann man sich über solche Sachen erkundigen oder Anträge stellen?
Danke thunder

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Du könntest natürlich einfach nicht hingegen, aber dann werden die durch Dein Ausbleiben enstehenden Kosten Dir auferlegt und zudem ein Ordnungsgeld verhängt. Dies kann im Wiederholungsfall auch mehrfach passieren, im übrigen kannst Du auch festgenommen und zwangsweise vorführt werden.
Und solltest Du einfach die Aussage verweigern, wird das Gericht wohl kaum auf Ordnungsgeld oder sogar Beugehaft (die insgesamt für 6 Monate angeordnet werden kann) verzichten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Hallo thunder,
sollte der Angeklagte einen Anwalt haben, was ich bei diesem Vorwurf nicht unangebracht fände, dann dürfte ihm Dein Name und die Anschrift, an die Deine Ladung zur Gerichtsverhandlung erfolgt ist, aus der Ermittlungsakte schon bekannt sein, denn dort werden alle Zeugen aufgeführt, die für den Staatsanwalt überhaupt in Betracht kommen. Und um eine Nennung in der Anklageschrift zu vermeiden dürfte es auch zu spät sein. Du kannst höchstens noch versuchen, Polizeischutz zu erhalten, ob man sich dafür aber an das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder die Polizei wenden müßte, weiß ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
petheus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft hat ja eh schon Deine Adresse. Und sie steht auch so in den Akten die dem Verteidiger bekannt ist. Das heisst aber nicht dass er die auch weiter gibt.
Sonst hätte ich gesagt, beantrage bei der Staatsanwaltschaft ein richterliche Vernehmung um Dir ein Auftreten vor Gericht zu ersparen.
Haben die Typen die zwei vermöbelt weil sie aussagen wollten oder ging es da nicht um was anderes? Haben die Strafanzeige gestellt oder es aus Angst gelassen? Wie hat sich Deine zuständige Polizeidienststelle verhalten?

Ansonsten stimme ich @streetworker zu. Der Ärger nimmt nur noch zu.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thunder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo, danke für die Antworten. Ich konnte gestern leider nicht online gehen. Also die Verprügelten haben keine Strafanzeige gestellt. Die haben viel zu viel Angst. Die Typen treten immer in Massen auf, mind. 10. Ich glaube dass die auch noch viel mehr mobilisieren können. Klar kann mir der Angeklagte nach einer Verurteilung nichts anhaben, aber seine Kumpels!!! In dem Geschäft verpfeift man andere nicht. Wie macht man das denn genau mit der richterlichen Vernehmung? Hat eigentlich schon mal jemand so eine Racheaktion erlebt? Und was ist dann passiert?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Eine richterliche Vernehmung wirst Du nicht bekommen. In der deutschen Strafprozessordnung herrscht "Unmittelbarkeit". Daß heißt, Du mußt unmittelbar vom Richter während der Verhandlung vernommen werden, weil der Angeklagte, bzw. sein Verteidiger das Recht haben, Dir Fragen stellen zu können.

Ausnahmen gelten für Personen die im Zeugenschutzprogramm eines LKA oder des BKA sind (kommt für Dich eher nicht in Frage, weil man da umziehen muß, und Kontakte zu Freunden und Verwandten abbrechen muß usw.)

Das Einzige was Du tun kannst, ist bei Deiner Vernehmung darum zu bitten, Deine Adresse nicht nennen zu müssen. Aber wie schon gesagt wurde, evtl. ist Deine Adresse auch längst bekannt (aus der Ermittlungsakte).

Falls es eine "Racheaktion" gibt, mußt Du diejenigen anzeigen. Dann wird entsprechend ein Strafverfahren gegen die eingeleitet.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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